Besteuerung eines YouTube Kanal – Diese und andere Frage treten mit der modernen Art der Gewerbetreibenden immer öfter auf. Das liegt vor allem daran, dass die Industrie, New Economy und Internet-Unternehmen ständig wachsen. Welche Steuern muss man zahlen? Welche Dinge sollte man beachten.
Besteuerung eines YouTube Kanals!
Die besten Ideen entstehen aus einem Hobby. So ist es meisten mit Blogs und YouTube-Channels. Doch irgendwann steht man an der Grenze zu echten Einnahmen. Oder man stellt sich die Frage, wie kann ich das ganze monetarisieren und wenn, wie muss man das versteuern?
Gewerbe eines YouTubers?
Der erste Schritt sollte der Weg zum Gewerbeamt Ihrer Gemeinde sein. Dort müssen Sie dann die Gewerbeanmeldung ausfüllen. Das dauert vielleicht 15 Minuten. Wenn die Gewerbeanmeldung ausgefüllt ist, können Sie diese vor Ort abgeben. Die Gewerbeanmeldung kostet bei den Gemeinden zwischen 25 € und 40 €. Wenn Sie die Gewerbeanmeldung ausgefüllt und abgegeben hast, erhalten Sie kurz darauf Post vom Finanzamt. Das Finanzamt schickt Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Den Antrag sollten Sie gewissenhaft ausfüllen. Davon hängt am Ende der Aufwand und die Kosten ab.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für YouTubers!
Der Fragebogen ist zum großen Teil recht einfach auszufüllen. Es gibt nur einige Punkte zu beachten. Dies ist vor allem bei der Gewinnermittlungsart und der Umsatzsteuer wichtig. Als Gewinnermittlungsart sollte bei der Gründung die Einnahmenüberschussrechnung gewählt werden. Der Grund ist, Sie versteuern, was Sie erhalten haben.
Bei der Umsatzsteuer empfiehlt sich für YouTuber anfangs die Kleinunternehmerregelung. Sollte man schon mehrere Fans haben, dann kann man darauf auch eventuell verzichten. Die Kleinunternehmerregelung kann gewählt werden, wenn die Umsätze unter 17.500 € und im folgenden Jahr unter 50.000 € liegen. Das wird meistens am Anfang der Fall sein.
An dieser Stelle gilt vor allem, halten Sie Ihr Ego im Zaum! Bis Einnahmen fließen bzw. bis Sie Gewinn erwirtschaften, wird das eine Zeitlang dauern. Wenn Sie also Ihren Gewinn und Umsatz zu hoch ansetzen, dann müssen Sie Vorauszahlungen leisten. Das geht dann zulasten Ihrer Liquidität.
Das Einkommen des YouTubers!
Wenn Sie also jetzt die ersten Einnahmen erzielen, dann ist die nächste Frage erzielt man Gewinn? Das hängt davon ab, ob die Ausgaben größer oder kleiner als die Einnahmen sind. Am Anfang werden hier meist Verluste stehen. Wenn wie oben beschrieben wurde, die Einnahmenüberschussrechnung gewählt wurde, dann kann man einfach die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und einen Strich drunter machen. Das Ergebnis ist der Gewinn und der unterliegt der Einkommensteuer. Die Steuerbelastung liegt bei 0 % bis 45 %. Aber keine Sorge, die Steuerbelastung von 45 % tritt erst ab einem Gewinn von 250.000 € ein.
Der Gewinn ist dann steuerpflichtig, wenn dieser über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag beläuft sich in 2016 auf 8.652 € in 2017 auf 8.822 € und in 2018 auf 9.022 €. Das heißt, dass erst bei überschreiten dieser Grenze die Besteuerung einsetzt. Sollten die Gewinne darunter liegen, muss man trotzdem eine Steuererklärung abgeben.
Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wurde davon ausgegangen, dass der Gewinn gleich dem zu versteuernden Einkommen ist.
Neben der Einkommensteuer zahlen Sie auch noch Gewerbesteuer. Diese beläuft sich auf durchschnittlich 14 %. Das hängt von der Gemeinde ab. Steuerpflichtig ist hier der Gewerbeertrag. Die Besteuerung mit der Gewerbesteuer setzt jedoch erst ab 24.500 € ein. Wenn der Freibetrag überschritten ist und Gewerbesteuer anfällt, dann kann diese auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Betriebsausgaben des YouTubers!
Was sind die häufigsten Betriebsausgaben für YouTuber? Das sind zum Beispiel die Kamera, das Mikrofon oder die Gebühren für den Server, wenn man nebenbei eine eigene Homepage hat. Die Kosten für den Computer oder das Arbeitszimmer können angesetzt werden. Sollte man also ein Arbeitszimmer in einer gemieteten Wohnung haben, dann kann man auch die Miete und die Nebenkosten anteilig absetzen. Weiter geht es dann mit Schreibtisch, Stuhl und allem was man zum Arbeiten braucht.
Auch Reisekosten können angesetzt werden, wenn man viel außerhalb dreht. In diesem Falle auch Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent je Kilometer oder Verpflegungsmehraufwendungen.
Hinweis: Nicht jede Betriebsausgabe kann sofort voll abgezogen werden. Wenn man zum Beispiel eine Kamera gekauft hat, dann wird diese über sieben Jahre abgeschrieben. Das heißt, jedes Jahr wirkt sich nur ein Siebtel aus.
Umsatzsteuer bei YouTube!
Sollten Sie nur Einnahmen durch zum Beispiel Google Adsense erzielen, dann unterliegen diese in Deutschland nicht der Umsatzsteuer. Das liegt daran, dass der Ort der sonstigen Leistung in Irland liegt. Aus diesem Grund wird Google in Irland die Umsatzsteuer einbehalten und abführen. Dieser Vorgang ist in Deutschland ähnlich dem Reverse-Charge-Verfahren oder auch als 13b UStG bekannt.
Steuertipp für YouTuber!
In Foren liest man immer, dass man keine Steuererklärung abgeben muss. Das vor allem, wenn man unter dem Grundfreibetrag liegt. Das ist falsch, da die Feststellung mit der Steuererklärung erfolgt. Das heißt, das Finanzamt weiß ja nicht, dass die Gewinne unter dem Grundfreibetrag liegen. Es muss daher eine Steuererklärung abgegeben werden. Es ist deshalb zu empfehlen, dass auch Verluste festgestellt werden. Das hat zur Folge, dass bei zukünftigen Gewinnen zuerst die aufgelaufenen Verluste aufgebraucht werden. Damit kann man vor allem bei hohen Anfangsverlusten schön Steuern sparen. Steuern sparen kann man hier auch, wenn man noch andere Einkünfte hat. Also, wenn man zum Beispiel Angestellter ist. Dann kann man durch die Verluste aus dem Gewerbe gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
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Wenn meine Einnahmen nur von Google Adsense kommen und diese umsatzsteuerfrei sind, meine Ausgaben aber Umsatzsteuer haben, wäre es dann nicht schlauer, auf die Kleingewerberegelung zu verzichten, da man dann Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück bekommt, die man bei seinen Ausgaben gezahlt hat?
Das siehst Du richtig. Sie sind aber nicht steuerfrei, sondern werden im Ausland besteuert. Den Vorsteuerabzug hast Du aber in Deutschland.
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Ein recht Übergreifendes Thema aber andere Branche wäre Medium.com für Schriftsteller. Wäre recht interessant wie genau hier die Steuern zu behandeln sind, dazu gibt es leider noch keine Informationen.
Ich würde ja dazu tendieren zu sagen, dass dies weiter als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen ist und in diesem Falle kein Gewerbe notwendig ist. Da hier ja von Medium.com gezahlt wird und keine einnahmen durch etwa Werbung generiert wird. Fraglich bleibt aber wie das mit dem Sitz von medium.com in Kalifornien zu handeln ist. Bin ich da vollkommen auf dem Holzweg oder sind meine Annahmen korrekt diesbezüglich?
Hallo Thorsten,
In dem genannten Fall könnte man durchaus als Selbständiger durchgehen. Dann würden natürlich die gewerbesteuerlichen Folgen entfallen. Die Steuerpflicht wäre trotzdem in Deutschland.
Besten dank für die Antwort!
Das die Steuerpflicht in Deutschland bleibt war schon klar, die Referenz mit dem Sitz in Kalifornien war auch eher darauf gemünzt ob hier noch zusätzliche Regelungen in Kraft treten.
Das müsste man genau prüfen, da in Amerika ja jeder Staat anders besteuert und es hier unterschiedliche Regelungen geben kann.
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Hey,
erstmal geiler Artikel.
Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und habe mich gefragt, ob ich die Einnahmen von Google Adsense erst dann als Einnahmen eintragen brauche, wenn sie tatsächlich auf mein Konto ausgezahlt wurden (>70€) oder jeden Monat die Gutschrift von Google nehmen muss. Ich habe IST-Besteuerung und deswegen vermute ich ersteres.
Was denkst du?
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