Alles privat oder? – Vorsicht Gewerblicher Bitcoin Handel

Steuerlich gibt es in Deutschland viele Fallen für Bitcoin Nutzer, eine davon ist der gewerbliche Bitcoin Handel. Das ist kein häufiges Problem, aber es ist eine Falle in die Du schneller geraten kannst, als Du denkst.

Bitcoin Handel

Ähnlich wie bei Immobilien kann es auch bei Bitcoins vom Privaten in das Gewerbliche übergehen (Video gewerblicher Grundstückshandel). Das bringt für den Investor und Trader viele Nachteile, zum Beispiel gelten die die Gesetze der privaten Vermögensverwaltung nicht mehr. Aber was heißt das jetzt eigentlich und wann trifft dich das?

Gewerblich, was heißt das?

Viele denken, dass der einzige gewerbliche Anteil beim Bitcoin oder anderen Kryptowährungen nur das Mining oder Cloudmining ist. Dieser Trugschluss kann aber für viele schnell zum Verhängnis werden. Man sollte sich daher nochmal ins Gedächtnis rufen, was ist eigentlich gewerblich?

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG

Damit ist jetzt viel geschrieben und wenig gesagt, oder? Schließlich handelt man ja bei Bitcoin und Altcoins rein privat? Das ist bis zu einem bestimmten Umfang auch korrekt und die Übergänge zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Bitcoin Handel sind auch fließend. Diese sind aber leider nicht genau definiert, wie beim gewerblichen Grundstückshandel. Das heißt, Du hast hier keine feste Anzahl an Trades bzw. Verkaufsvorgängen an der Du dich orientieren kannst. Jedoch kann man hier analog die Grundsatzregelungen des deutschen Steuerrechts anwenden.

Gewerblich oder privat?

Wenn man also diesen Vorgaben folgt, dann wird man sowohl die Selbständigkeit, als auch die Nachhaltigkeit eines Bitcoin-Traders bejahen. Eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ist in diesem Fall auch klar gegeben. Des Weiteren kann Land- und Forstwirtschaft, eine freier Beruf oder eine andere selbständige Arbeit ausgeschlossen werden.

Die große Frage stellt sich jedoch im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung. Diese schließt ja grundsätzlich die gewerbliche Tätigkeit aus. Jetzt ist es so, dass die private Vermögensverwaltung grundsätzlich wenige Umschichtungen beinhaltet. Das geben auch viele Urteile zu diesem Thema so wieder.

Damit läuft der Anleger bzw. der Trader Gefahr, dass er durch regelmäßige Umschichtungen einen gewerblichen Bitcoin Handel ausübt. Grundsätzlich ist dieser Zustand anzunehmen, wenn der laufende Lebensunterhalt auf die Aktivitäten als Trader angewiesen ist. Dies ist aber nicht das einzige Kriterium. (Pokerspiel, können gewerblich sein?)

Als Vergleich kann hier auch der KFZ-Händler herangezogen werden. Bitcoin sind per Definition nichts anderes als immaterielle Wirtschaftsgüter, also ähnlich wie ein KFZ ein Wirtschaftsgut ist. Der KFZ-Händler will durch den gezielten Kauf und Verkauf Gewinne erzielen.

Gewerblich und die Folgen!

Die Folgen dieser Umwidmung sind weitreichend. Zu aller erst, die Steuerbefreiung des § 23 EStG fällt weg. Man kann dann auch nicht mehr so leicht in diese Befreiung hineinkommen. Das heißt jeder Coin unterliegt der Einkommensteuer egal, ob er innerhalb oder außerhalb der Spekulationsfrist getradet wurde.

Es wird eine Gewerbeanmeldung und der steuerliche Fragebogen fällig. Dies hat zur Folge, dass jährlich eine Einkommensteuererklärung inkl. Einnahmenüberschussrechnung abgegeben werden muss. Daneben eine Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Der Handel ist zwar umsatzsteuerfrei, jedoch wollen immer mehr Finanzämter dann trotzdem eine Erklärung.

Ein Vorteil ist, dass wenn Du Kryptowährungen kaufst, dann werden sie als Wirtschaftsgüter zu einer Betriebsausgabe. Das heißt, Du kannst beim gewerblichen Bitcoin-Handel mit dem Zufluss-Abfluss-Prinzip vor dem Ende des Jahres dein Gewinn erheblich drücken.

Das checkt keiner!

Jetzt werden sich an dieser Stelle viele denken, das gebe ich nicht an und damit merkt das keiner. An dieser Stelle sei wie immer gesagt, dass Steuerhinterziehung erst nach 10 Jahren verjährt. Das heißt, wenn du in 2014, 2015, 2016 und 2017 viel gehandelt hast, dann verfolgt dich das bis 2024 alleine für das Jahr 2014. Das sind Stand heute noch 7 Jahre.

Die Entwicklung der Finanzbehörde schreitet sehr schnell voran und die Automatisierung ist bis 2020 geplant. Bis dahin soll der Datenabruf also voll automatisiert sein. Teilweise ist er das heute schon, die Infrastruktur steht. Des Weiteren sei gesagt, dass auch die Exchanges und andere Unternehmen in den „Terms & Conditions“ sich bereit erklären, dass sie diese Daten auf Anfrage herausgeben.

Aus meiner Erfahrung ist es langfristig daher sinnvoller, die Steuer zu zahlen, wenn sie anfällt bzw. hier den gewerblichen Bitcoin-Handel zu umgehen. Mit Blick auf meine letzten Fälle im Bereich Steuerhinterziehung war es betriebswirtschaftlich die schlechtere Entscheidung. Es fallen neben den Steuern dann noch Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr an. Daneben dann noch Kosten für den Steuerberater und je nach Höhe die Kosten für eine Rechtsberatung im Strafverfahren.

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9 Meinungen zu “Alles privat oder? – Vorsicht Gewerblicher Bitcoin Handel

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  4. Surfinjacko sagt:

    Hallo Roland

    vielen Dank für die guten Informationen.

    Zu dem Punkt:
    „Damit läuft der Anleger bzw. der Trader Gefahr, dass er durch regelmäßige Umschichtungen einen gewerblichen Bitcoin Handel ausübt. Grundsätzlich ist dieser Zustand anzunehmen, wenn der laufende Lebensunterhalt auf die Aktivitäten als Trader angewiesen ist.“

    Wenn ich beispielsweise monatlich einen fixen Betrag Bitcoins kaufe (von EUR) und diese langfristig halten möchte, gilt dies schon als regelmäßige Umschichtungen?
    Also rein nur das Kaufen, ohne dass ich verkaufe?

    Ich würde es so verstehen, dass, wenn ich im o.g. Fall die investierten Bitcoins regelmäßig (z.B. monatlich) verkaufe um meinen Lebensunterhalt zu sichern, wäre es ein gewerblicher Handel.
    Ein einmaliges Verkaufen wäre wiederum nicht gewerblich.
    Ist das so korrekt?

    Besten Dank und viele Grüße

    Surfinjacko

  5. DerFragende sagt:

    Situationsbeschreibung

    Hallo Leute! Ich habe etliche Fragen… Ich bin für JEDE Antwort dankbar, auch wenn sie nur zu einer der Fragen erfolgt. Bitte wundert euch nicht, wenn ihr diese Fragen an mehreren Orten findet, denn ich werde sich an verschieden Stellen diskutieren. Zunächst eine Situationsbeschreibung:
    Anfang 2017 hatte ich ca. einen Bitcoin übrig, nachdem ich im Jahr vorher, noch relativ unbeholfen, mit Altcoins „rumgezockt“ hatte ohne Gewinne zu generieren. Allerdings hatte ich auch einiges an Erfahrung gesammelt und wollte es 2017 noch einmal versuchen, mit den richtigen Altcoin Investitionen meine Bitcoins zu vermehren.
    Langer Rede, kurzer Sinn: Es Begann als ein Hobby und ich machte mir nie Gedanken über Steuer, unterlag auch zunächst dem Irrglauben, dass erst bei einem Auscashen in FIAT Steuren anfallen. Ich merkte im Laufe des Jahres gar nicht, wie der Wert meines Crypto-Portfolios in Euro und die Anzahl meiner Bitcoins schleichend wuchsen. Ich war erstaunt, dass ich jetzt am Ende des Jahres 2017 einen ansehnlichen 6stelligen Betrag (in Euro) zusammenhatte. Meine Bitcoins hatten sich verfielfacht, der Wert jedes einzelnen Bitcoins in Euro ebenfalls. Auscashen ließ ich mir bisher FAST nichts.
    Nun zu meinen Problemen: Da es als Hobby begann und ich nie geahnt hatte, wie groß es werden konnte, habe ich nichts von meinen Trades dokumentiert. Ich hatte keine Ahnung von Haltefristen etc. Ich habe alles stets innerhalb eines Jahres verkauft. Ich habe ETLICHE exchanges genutzt, Kryptos hin- und hergeschoben… Teilweise waren es auch dezentrale exchanges wie Etherdelta. Ich habe teils auch gestaked (eine Form von Mining), auch da habe ich keine Aufzeichnungen gemacht. Allerdings sind manche der Coins, die ich gestaked habe, während des Stakings in BTC und manche auch in Euro-Wert gefallen. Beim Staken generierte ich zwar neue Coins, diese glichen oft aber nicht den gleichzeitigen Wertverlust aus. Ich habe zwar noch ein PAAR der Wallets, allerdings bin ich nicht sicher, ob ich noch alle habe, da ich alle Coins mittlerweile verkaufte.

    Ich habe mittlerweile gelernt, dass alles Einnahme aus privaten Veräußerungsgeschäften sind ODER aber, dass es schon ein gewerblicher Umfang ist und alles als Gewerbe betrachtet wird… Ich habe auch gehört, dass Mining / Staking IMMER als Gewerbe angesehen wird.
    Die Einnahmen NICHT anzugeben, kommt für mich nicht in Frage da es Steuerhinterziehung wäre, die in diesem Umfang (über 100.000 Eur) sogar zu einer Haftstrafe führen kann. Nein, Danke! MITTELFRISTIG überlege ich mir, Deutschland zu verlassen (entweder als perpetual traveler oder nach Zypern), aber das spielt für das vergangene Jahr keine Rolle. Ich habe auch schon mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen und sie im Groben über die Situation informiert, die waren damit aber noch recht überfragt.
    Hier mein Fragenkatalog:
    1. Wenn es wahr ist, dass Staking als Sonderform des Minings IMMER als Gewerbe angesehen wird, habe ich dann überhaupt eine Wahl, ob meine Trading als Gewerbe oder als private Veräußerungsgeschäfte angesehen werden, oder wird das dann automatisch auch als Gewerbe angesehen?
    2. Selbst wenn das Traden nicht automatisch durch das Staken als Gewerbe angesehen wird, wird es evtl. zwangsläufig aufgrund des Umfangs als solches angesehen? (Ich habe übrigens noch einen normalen Job)

    3. Private Veräußerungsgeschäfte vs. Gewerbe: Was macht mehr Sinn?
    2.a) Ich habe gelesen, dass sowohl bei privaten Veräußerungsgeschäften als auch bei Gewerbe Verlustrückträge möglich sind. Wenn ich also im Jahr 2017 beispielsweise 100.000 Euro Gewinn und eine Steuerlast von beispielsweise 50.000 Euro habe aber im nächsten Jahr brechen die Märkte um 80% ein, dann kann ich also die Verluste aus dem nächsten Jahr mit den Gewinnen aus diesem Jahr verrechnen. Das ist wichtig, um nicht sogar am Ende auf einem riesen Schuldenberg zu sitzen, wenn es in einem Jahr „gut lief“, man aber nichts auscashen ließ, dennoch steuerpflichtig ist (denn Verkauf innerhalb eines Jahres ist IMMER steuerpflichtig, egal ob gegen Euro oder eine andere Krypto), und im nächsten Jahr plötzlich alle Kryptos massiv an Wert verlieren…
    ABER: Wie sieht es mit Hacks und Datenverlusten aus? Ich habe große Sorge, wenn ich als Privatperson trotz aller Sicherheitsvorkehrungen Opfer eines Hacks / Datenverlustes werde, dass dann gesagt wird: Pech! Die Verluste sind aber nicht steuermindernd… Und man dann am Ende wieder auf Schulden sitzen bleiben könnte. Liege ich da falsch? Bei einem Gewerbe müssten solche Szenarien als Verluste absetzbar sein, richtig?

    4. WENN es ein Gewerbe ist, muss dann, anders als bei privaten Veräußerungsgeschäften, erst dann Steuer gezahlt werden, wenn ein „Auscashen“ in Euro (und ggfs. sogar zusätzlich eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen) erfolgt?
    Die Altcoins sind ja quasi wie Waren im Betriebsvermögen. Ich habe folgende Info gefunden: „Ein Vorteil ist, dass wenn Du Kryptowährungen kaufst, dann werden sie als Wirtschaftsgüter zu einer Betriebsausgabe. Das heißt, Du kannst beim gewerblichen Bitcoin-Handel mit dem Zufluss-Abfluss-Prinzip vor dem Ende des Jahres dein Gewinn erheblich drücken.“ (Quelle: finanzgefluester.de/gewerblicher-bitcoin-handel/)

    Ich habe mir bisher über das Jahr fast nichts auszahlen lassen und die ganzen „Werte“ stecken in Altcoins. Deshalb macht dieser Punkt einen riesen Unterschied…
    FALLS man das gesamte „Betriebsvermögen“ (also altcoins) am Jahresende erfassen und die Gewinne, abzüglich dem, was man reingesteckt hat, versteuern muss, würde das doch bedeuten, dass man am 31.12. einen „Snapshot“ seines Portfolios erstellen muss, oder? Wenn man dessen Wert ermitteln will, stellt sich für mich aber die Frage des Speads (die Lücke zwischen buy- und sellorders liegt je nach coin oft zwischen 5 und 60%) und der „market depths“: Bei manchen Coins besitze ich relevante Anteile an der Marktkapitalisierung und ein Verkauf würde die Preise teils bis zu 35% einbrechen lassen, da die Märkte nicht liquide sind und teils nur wenige buy orders vorliegen. Preise die z.B. von coinmarketcap angegeben werden, sind deshalb immer sehr theoretisch…

    5. Egal ob es jetzt als private Veräußerungsgeschäfte versteuert wird, oder ob ich nachträglich ein Gewerbe anmelden muss:

    Ich habe nichts dokumentiert! Ich würde mir cointracking zulegen, versuchen so viel wie möglich nachträglich einzuspeisen, versuchen auch den Rest so gut wie möglich zu rekonstruieren und mit maximaler Transparenz auf das Finanzamt zugehen. Vielleicht ließe sich auch eine Schätzung vereinbaren?
    Besonders im neuen Jahr würde ich natürlich alles von vornherein mit cointracking aufzeichnen!
    Haltet ihr das für die beste Idee oder gibt es weitere Vorschläge?

    Wie gesagt, es war ein kleines Hobby und ich hatte nie mit solchen Ausmaßen gerechnet.

    6. Noch ein kleiner Zukunftsausblick: FALLS es als Gewerbe geführt werden muss, macht da eurer Erfahrung nach eher ein Einzelunternehmen Sinn oder eine GmbH? Ich las, dass es ab einem gewissen Umfang mehr Sinn macht, eine GmbH zu führen…

    7. FALLS man die nicht ausgecashten Werte in einem Einzelunternehmen NICHT am Jahresende versteuren muss, sondern sie einfach im Betriebsvermögen bleiben, gibt es dann eine Möglichkeit, die Betriebsform später noch in eine andere zu „überführen“, um damit die Steuerlast zu minimieren? Evtl. auch über das Ausland? (und damit meine ich nur legale Optionen!)

    8. Noch mal zum Thema Auswandern: Wenn man in einem anderen Land lebt (Zypern bietet sich an), oder von der 183-Tageregelung Gebrauch macht, muss man als Deutscher ja keine Einkommensteuer zahlen… Wie würde es sich aber verhalten, wenn die Werte in einem Betrieb sind?

    Bespiel:

    Man hat zu Jahresbeginn 100.000 Euro im Betriebsvermögen und generiert bis April noch mal 50.000. Wenn man dann im April auswandern will, muss man sich ja abmelden, und auch das Gewerbe, oder? Was passiert dann mit dem Betriebsvermögen? Ich vermute, man muss es vorher ins Privatvermögen überführen, oder? Da in dem Jahr ja schon die 183-Tage-Regelung greift, muss man darauf dann keine Einkommensteuer zahlen, oder? Allerdings wird bis zum Zeitpunkt der Abmeldung Gewerbesteuer fällig, richtig?

    Ich wäre UNENDLICH dankbar für Antworten, selbst wenn sie nur Teilbereiche abdecken!

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