Steuerklassen in Deutschland – Es gibt in Deutschland sechs Steuerklassen. Jeder Arbeitnehmer hat eine und jeder braucht eine. Doch welche Steuerklasse ist für wen da? Kann man hier Steuern sparen? Ein kleiner Überblick für Steuerpflichtige in Deutschland.
Steuerklassen in Deutschland
Die Steuerklassen stellen auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen ab. Das heißt, je nach persönlicher Situation hat jemand eine andere Steuerklasse. Die Aufgabe der Steuerklassen ist es, dass die Besteuerung vereinfacht und vereinheitlicht wird. Die Steuerklassen in Deutschland sind, wie folgt:
Steuerklasse 1
Die Steuerklasse, die fast jeder Steuerpflichtige einmal hat, ist die Steuerklasse 1. Die Steuerklasse ist für ledige und kinderlose Arbeitnehmer. Ebenfalls in der Steuerklasse 1 werden dauernd getrennt lebende Ehegatten und Verwitwete Arbeitnehmer erfasst. Aber auch bei im Ausland ansässigen Ehegatten erhält der Steuerpflichtige in Deutschland die Steuerklasse 1. In der Steuerklasse 1 ist der Grundfreibetrag von 2016: 8.652 € in 2017: 8.822 € und in 2018: 9.022 € eingearbeitet.
Steuerklasse 2
Ein Arbeitnehmer erhält die Steuerklasse 2, wenn er die Steuerklasse 1 erhalten würde. Der Unterschied ist jedoch, dass der Arbeitnehmer mindestens ein Kind hat. In der Steuerklasse 2 ist neben dem Grundfreibetrag auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die weiteren Vergünstigungen für Kinder eingearbeitet. Ein Arbeitnehmer erhält die Steuerklasse 2 nur, wenn er Alleinstehend ist und es sich um ein Kind im Sinne der Einkommensteuer handelt.
Steuerklasse 3
Unter die Steuerklasse 3 werden Arbeitnehmer eingestuft, die verheiratet sind. Die Voraussetzung ist, dass der andere Ehepartner die Steuerklasse 5 gewählt hat. Die Einordnung in der Steuerklasse 3 erfolgt nicht automatisch, sondern diese muss gewählt werden. Steuerklasse 3 empfiehlt sich für den Ehepartner mit dem höheren Gehalt wählen.
Steuerklasse 4
Gleichberechtigung herrscht in Steuerklasse 4. In dieser Steuerklasse sind beide Ehepartner gleichgestellt. Diese Steuerklasse eignet sich, wenn beide Ehegatten gleich viel verdienen. Das heißt, es lohnt sich während des Jahres nicht immer.
Steuerklasse 5
Die Steuerklasse 5 findet nur Anwendung, wenn der andere Ehegatte in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 sollte der Arbeitgeber wählen, der das geringere Einkommen hat.
Steuerklasse 6
Hat ein Arbeitnehmer ein zweites Arbeitsverhältnis, dann wird dieses über die Steuerklasse 6 abgerechnet. Bei der Abrechnung mit der Steuerklasse 6 ist häufig mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Steuerklassenwechsel!
Eine Anpassung der Steuerklassen hat Vorteile. Aus diesem Grund kann der Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein, doch wie funktioniert es?
Diese Steuerklassenkombinationen sind möglich:
– Standard: Steuerklasse IV / IV
– Steuerklasse III / V
– Steuerklasse IV / IV mit Faktorverfahren
Der Steuerklassenwechsel ist jedes Jahr bis zum 30. November auf Antrag möglich. Das heißt, damit der Wechsel im nächsten seine Wirkung zeigt.
Ausnahmen!
Ein Steuerklassenwechsel ist in folgenden Ausnahmen ein weiteres Mal möglich,
– wenn ein Ehepartner keinen Arbeitslohn mehr bezieht
– ein Ehepartner nimmt einen neuen Arbeitsplatz nach der Arbeitslosigkeit an
– ein Ehepartner ist verstorben
– Sie haben sich auf Dauer getrennt
– wenn ein Kind auf die Welt gekommen ist.
Hinweis!
Bei einer abweichenden Steuerklasse von 4 / 4 besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Ebenfalls besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn man eine weitere Einnahmequelle über die Lohnsteuerklasse 6 hat.
Aber keine Sorge, in manchen Fällen lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung. Zur Abgabe kann ich die Anbieter Steuertipps und smartsteuer empfehlen. Beide Anbieter haben ein einfaches und unkompliziertes Online-System. Als Hilfe für die Abgabe gibt es für Arbeitnehmer und Familien von Spardirsteuern.de
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