Steuerarten in Deutschland!

Steuerarten in Deutschland – Deutschland das Land der unbegrenzten Steuerarten und Besteuerung.

Steuern vom Einkommen!

Es gibt ein altes Sprichwort, welches lautet: „In Deutschland ist nicht mal das Sterben steuerfrei“. Dahinter versteckt sich die Belustigende Annahme, dass es in Deutschland unzählige von Steuerarten und Besteuerungsgrundlagen gibt. Aber daran ist auch viel Wahres. Die Besteuerung beginnt in Deutschland schon mit der Geburt. Die ersten Jahre erhält man Freibeträge und Kindergeld. Aber selbst dann ist man schon voll steuerpflichtig. Die erste Post, die ein Kind erhält ist meist die Steuer-Identifikationsnummer.

Einkommensteuer!

Die Einkommensteuer und die Lohnsteuer stellen auf das Einkommen bzw. den Vermögenszuwachs ab. Der Unterschied ist aber, dass die Lohnsteuer nur bei Arbeitnehmer einbehalten und abgeführt wird. Sowohl Lohnsteuer als auch Einkommensteuer schwanken zwischen 0 und 42 %. Der sogenannte Spitzensteuersatz von 45 % findet ab 250.000 € Anwendung. Am schnellsten geht die zugehörige Einkommensteuererklärung übrigens mit einer Steuersoftware.

Anmerkung: Die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer sind Unterarten der Einkommensteuer. Sie stellen aber keine eigenen Steuerarten dar.

Körperschaftsteuer!

Die Körperschaftsteuer ist der Einkommensteuer ähnlich. Die gesetzlichen Grundlagen sind teilweise dieselben. Sie basieren beide auch auf dem EStG. Die Körperschaftsteuer findet jedoch nur bei Kapitalgesellschaften Anwendung. Das heißt GmbH, UG und AG. Andere Körperschaften können vernachlässigt werden. Die Belastung durch die Körperschaftsteuer beträgt 15 %. Sie liegt damit weit unter der Belastung durch die Einkommensteuer.

Gewerbesteuer!

Die Gewerbesteuer ist ebenfalls eine Art Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie steht ausschließlich der Gemeinde zu. Die Belastung durch die Gewerbesteuer beträgt durchschnittlich 14 %. Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Eine Doppelbelastung findet aber nicht statt, da die Gewerbesteuer in Höhe des 3,8-fachen auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Eine Anrechnung bei der Körperschaftsteuer findet jedoch nicht statt.

Solidaritätszuschlag!

Zur Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und zur Körperschaftsteuer gibt es auch noch den umstrittenen Solidaritätszuschlag. Dieser beläuft sich auf 5,5 % der jeweiligen Steuer. Der Solidaritätszuschlag soll vermutlich bis 2020 abgeschafft werden.

Kirchensteuer!

Auch die Kirche ist am Steueraufkommen in Deutschland beteiligt. Wer Angehöriger einer Religionsgemeinschaft ist, ist damit auch Kirchensteuerpflichtig. Die Steuerbelastung beträgt in Deutschland entweder 8 % oder 9 %. Die Behandlung ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern gibt es gesonderte Kirchensteuerämter. Hingegen in anderen Bundesländern wird diese Aufgabe vom Finanzamt erhoben.

Verkehrsteuern!

Anders als die Steuern vom Einkommen fallen die Verkehrssteuern auf einen bestimmten Vorgang an. Hier ist also nicht das Einkommen entscheidend, sondern ob ein bestimmter Vorgang erfüllt ist. Für diese Vorgänge gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Umsatzsteuer / Vorsteuer!

Die wohl bekannteste Verkehrssteuer ist die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer zahlt man im Grunde auf jede Geldbewegung. Die Umsatzsteuer beträgt 7 % bzw. 19 %. Den ermäßigten Steuersatz von 7 % erhalten nur ausgewählte Güter. In der Regel beträgt der Steuersatz 19 %.

Die Umsatzsteuer muss jeder Unternehmer auf seinen Rechnungen ausweisen. Ein Unternehmer hat den Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug ist die „Erlaubnis“ sich die gezahlten 19 % oder 7 % vom Finanzamt wieder erstatten zu lassen. Die Umsatzsteuer wird somit letztendlich jeder Privatverbraucher und nicht der Unternehmer. Die Vorsteuer ist keine eigene Steuerart.

Grunderwerbsteuer!

Ähnlich der Umsatzsteuer ist auch die Grunderwerbsteuer. Jedoch fällt die Grunderwerbsteuer nur bei Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen von Grundstücken an. Steuerpflichtig ist der Abschluss des Vertrages oder ein ähnlicher Vorgang. Die Steuerbelastung für den Erwerb beläuft sich je nach Bundesland auf 3,5 % bis 6,5 %.

Substanzsteuern!

Wie es der Name schon sagt, fällt die Steuer auf eine bestimmte Substanz an. Bei der Substanz handelt es sich meist um Vermögen, das schon einmal versteuert wurde. Dies kann durch eine der oben genannten Steuern geschehen sein. Daher sind Substanzsteuern immer stark in der Diskussion. Die wohl bekannteste Substanzsteuer die Vermögenssteuer gibt es noch. Das ist den meisten nicht bekannt. Sie wird jedoch nicht mehr angewendet. Sie wurde als verfassungswidrig eingestuft.

Erbschafsteuer und Schenkungssteuer!

Die Erbschafsteuer und Schenkungssteuer fällt auf Schenkungen und Erbschaften an. Die Erbschaftsteuer ist sehr umstritten. Vor allem im Bereich Unternehmensbesteuerung. Die Steuerbelastung beläuft sich auf 7 % – 50 % des übertragenen Vermögens. Die Bewertung im Rahmen der Erbschaftsteuer ist eine gesonderte Berechnung. Diese ist auch in manchen Fällen relativ komplex. Demgegenüber stehen jedoch eine Vielzahl von Steuerbefreiungen. Das hängt auch stark von der Steuerklasse ab.

Auch die Erbschafsteuer wurde im Jahr 2016 neu geregelt. Sie wurde vor einigen Jahren teilweise als verfassungswidrig eingestuft.

Grundsteuer!

Eine weitere Steuerart ist die Grundsteuer. Die Grundsteuer fällt auf Grundvermögen an. Wer also im Besitz von Grundvermögen ist, muss diese Steuer zahlen. Die Berechnung erfolgt auf den Einheitswert. Die gängige Steuerbelastung beläuft sich auf 100 – 200 €. Wenn man vermietet, dann kann man diese Steuer aber auf den Vermieter abwälzen.

Weitere Steuern!

Die genannten Steuerarten sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem deutschen Steuerrecht. In Deutschland besteuert man alles, was man besteuern kann. Es werden Tiere über die Pferdesteuer oder die Hundesteuer besteuert. Darüber hinaus gibt es weitere Steuerarten, die eine weit höhere Steuerbelastung darstellen. Hierzu zählt die Benzinsteuer, die Tabaksteuer und die Ökosteuer. Ebenfalls dazu zählen die KFZ-Steuer oder auch die Versicherungssteuer.

In Deutschland wird jede Ebene gesondert besteuert. Von den meisten Steuern bekommt man meist nichts mit. Das ist auch der Sinn davon. Die Liste wird laufend erweitert, schließlich kommen laufend neue Steuerarten hinzu. Ein ausführlicher Überblick über die einzelnen Steuerarten wird bald veröffentlicht.

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Eine Meinung zu “Steuerarten in Deutschland!

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