Steuern sparen als Online-Unternehmer – Egal ob Youtuber, Blogger oder Affilate worauf sollten Sie achten, wenn Sie Steuern sparen wollen. Mit dieser Checkliste erhalten Sie die gängigsten Abzüge.

Steuern sparen als Online-Unternehmer

Wer sein Geld im Internet verdient kann dies auf unterschiedlichste Weise tun. Auf der einen Seite kann es ein Youtube-Channel oder ein Blog sein. Auf der anderen Seite können Sie aber auch durch Werbung mit Affilate-Links oder ein E-Book Geld verdienen. Die Möglichkeiten im Internet Geld zu verdienen sind unbegrenzt.

Wie können Sie also als Online-Unternehmer Steuern sparen.

Grundlegendes

Es eignet sich, wenn Sie Ihr Geld im Internet verdienen, dass Sie bestimmte Dinge beachten. Nur so ist garantiert, dass Sie auch Steuern sparen und das mit geringem Aufwand.

Als Youtuber, Blogger oder Affiliate sind sie Gewerbetreibender. Das heißt, Sie müssen zu Beginn die Gewerbeanmeldung ausfüllen. Des Weiteren sollten Sie für den Anfang die Kleinunternehmerregelung wählen. Auf diese Weise sparen Sie Steuern und erheblichen Aufwand. Es ist aber nur zu empfehlen, als Kleinunternehmer zu starten, wenn Sie bei Null anfangen.

Als Jungunternehmer müssen Sie Einkommensteuer zahlen, aber erst, wenn Ihre Einkünfte insgesamt über  9.489 € in 2016 oder in 2017 über 9.659 € liegen. Für die gewerblichen Einkünfte müssen Sie dann eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen. Den Überschuss müssen Sie dann sowohl in der Einkommensteuererklärung als auch in der Gewerbesteuererklärung angeben.

Kommen wir also zu den wichtigsten Betriebsausgaben die Sie immer beachten sollten.

Homepage

Die Hosting-Gebühren für eine Homepage sind die klassischen Betriebsausgaben, die Sie absetzen können. Auch wenn die Gebühren meistens nur gering sind, haben auch diese eine Auswirkung.

Des Weiteren können Sie auch die Aufwendungen die Sie für die Programmierung der Homepage leisten absetzen. Im großen und Ganzen können Sie also alle Betriebsausgaben geltend machen, welche in Verbindung mit Ihrer Homepage stehen.

Beachten Sie aber, wenn die Programmierung aufwendig ist und sich hinter der Homepage ein CRM oder eine besondere Verwaltungssoftware steht. Dann werden diese Aufwendungen über 15 Jahre abgeschrieben.

Arbeitszimmer

This is, where the magic happens. Das Arbeitszimmer. Egal ob es darum geht das Video zu schneiden, den Blog zu schreiben oder die Links zu posten. Das Arbeitszimmer ist der Ort der Tätigkeit.

Wenn Sie zur Miete wohnen, dann können Sie diese anteilig ansetzen. Ebenfalls die Nebenkosten sind anteilig steuerlich absetzbar. Ein Büro braucht aber auch einen Schreibtisch, einen Stuhl und vermutlich Schränke. Das heißt, alle nötigen Materialien können Sie von Steuer absetzen.

Wenn Sie hingegen in den eigenen vier Wänden wohnen, dann können Sie alle Kosten anteilig geltend machen. Das wären zum Beispiel Schuldzinsen, Grundsteuer, Versicherung, Abwasser usw.

Kommunikation

Die Gebühren die Sie für den Internetanschluss und Telefon zahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Hier sollte Sie aber beachten, dass ein gewisser Anteil als privater Nutzungsanteil wieder hinzugerechnet werden muss. Im Normalfall beläuft sich dieser auf 10 % bis 20 % der Gesamtkosten.

Als Pauschale können Sie hier 10 € bis 20 € monatlich ansetzen, wenn Sie mehr Ihren Internetanschluss mehr Privat als betrieblich nutzen.

Computer / Laptop

Wer im Internet tätig ist braucht auch Hardware. Diese Hardware können Sie steuerlich abschreiben. Das erfolgt über die Absetzung für Abnutzung.

Sollte der Wert unter 410 € liegen können Sie die Hardware als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben. Wenn der Wert darüber liegt, bleibt noch die Möglichkeit des Sammelpostens. Wirtschaftsgüter über 1.000 € müssen über Ihre Laufzeit abgeschrieben werden.

Tablet / Smartphone

Als erfolgreicher Youtuber oder Blogger braucht man auch ein Tablet oder Smartphone. Auch hier gelten dieselben Vorschriften wie für den Computer. Bei der entsprechenden Hardware ist man aber schnell im Bereich der Abschreibung.

Software

Wenn Sie Software benötigen, um Ihre Tätigkeit auszuführen, dann kann diese auch als Betriebsausgabe angesetzt werden. Hierzu zählt auch die Buchhaltungssoftware oder ein Online-Steuerberater wie Steuertipps oder smartsteuern.

Aber auch Betriebsausgaben für Word, Excel oder andere Software zur Arbeit können steuerlich geltend gemacht werden.

Werbung – AdWords, Facebook, Twitter

Nicht zu vergessen, dass auch die Werbung als Betriebsausgaben angesetzt werden kann. Das kann AdWords oder Facebook sein. Die Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Diese Ausgaben sind dann abzuziehen, wenn Sie abgeflossen sind. Das heißt, wenn die Buchung auf dem Konto stattfindet.

Equipment

Jeder Youtuber, Vlogger oder Stock-Fotograf braucht sein Equipment. Die Kamera oder der Fotoapparat wirkt sich über die Abschreibung aus. Zum Equipment gehören auch die Beleuchtung und besondere Gadgets.

Steuerberater

Auch der Steuerberater kann als Betriebsausgaben abgezogen. Das betrifft nicht nur die Steuererklärung und die Einnahmenüberschussrechnung. Ebenfalls hierunter fallen die Beratung und Stellung von Anträgen.

Umsatzsteuer

Die ewige Frage nach der Umsatzsteuer. Wenn Ihr Geld von den gängigsten Werbeplattformen kommt, dann müssen Sie sich wegen der Umsatzsteuer keine Gedanken machen. Google oder Bing, aber auch Affilinet sitzen im Ausland. Genauso Ebay und Amazon. Das heißt, Ihre Werbeeinnahmen sind in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig. Einkommensteuerlich sind die Einnahmen aber in Deutschland zu erklären.

Gewerbesteuer

Als Online-Unternehmer unterliegen Sie auch der Gewerbesteuer. Das heißt, Sie müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Gewerbesteuer zahlen müssen Sie, als Einzelunternehmer, erst ab 24.500 €.

Wen betrifft es?

Diese Steuertipps betreffen alle Unternehmer, die im Internet Ihr Geld verdienen. Das heißt Leute die über FIVER Ihre Fähigkeiten anbieten. Des Weiteren auch Blogger, Texter, Designer und Programmierer. Nicht zu vergessen alle mit einem gewerblichen Youtube-Channel und Affilates. Diese Liste betrifft aber auch alle Uber-Fahrer und AirBnB Vermieter. Aber mit dieser Steuerspar-Checkliste können Sie Steuern sparen. Viel Erfolg beim Steuern sparen als Online-Unternehmer!

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