Steuern sparen als Arbeitnehmer ist kein Hexenwerk. Jeder Arbeitnehmer kann zumindest ein paar Euro Steuern sparen. Das liegt daran, dass bei der monatlichen Abrechnung nicht alle persönlichen Verhältnisse bedacht werden!

Mit dieser Steuerspar-Checkliste können Sie noch den ein oder anderen weiteren Euro zurückholen.

Steuern sparen als Arbeitnehmer

Steuern kann man dann sparen, wenn man über die gesetzlichen Freibeträge kommt und damit überhaupt erst einmal Steuern zahlt. Diese Freibeträge sind zum einen der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag. In Summe zahlt man also in 2019 ab 9.204 € und in 2020 ab 9.444 € Einkommensteuer.

Fahrtkosten absetzen

Das wichtigste zuerst. Jeder Arbeitnehmer muss zur Arbeit. Sofern der Arbeitgeber also kein Auto zur Verfügung stellt, kann der Arbeitnehmer pro Entfernungskilometer 30 Cent ansetzen.

Das klingt zwar relativ wenig, aber in der Summe kommen hier enorme Beträge als Werbungskosten zusammen. Sobald man mit den Fahrtkosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € übersteigt, fängt das Steuern sparen an.

Mit den Fahrtkosten übersteigt man den Betrag ab dem 15. Entfernungskilometer. Das heißt bei 15 Kilometern und 240 Arbeitstagen liegt der Werbungskostenabzug bei 1.080 und damit 80 € über dem Pauschbetrag.

Reisekosten (Termine für den Arbeitgeber)

An zweiter Stelle die Reisekosten. Zu den Reisekosten zählen auch kurze Fahrten für den Arbeitgeber. Wenn Sie also die Post für den Arbeitgeber holen oder Termine mit Kunden wahrnehmen, dann können Sie auch hierfür Werbungskosten abziehen. Anders als bei den Fahrtkosten für Fahrten Wohnung und erste Tätigkeitsstätte können diese je Fahrtkilometer angesetzt werden.

Auch für Fahrten zu Fortbildungen können diese 30 Cent angesetzt werden. Es gilt also immer die Kilometer aufzuschreiben. Nur mit einem Nachweis können die Kilometer auch geltend gemacht werden.

Das effektive Steuern sparen als Arbeitnehmer beginnt also mit der richtigen Aufzeichnung.

Fortbildungskosten

Zu den Reisen zählen wie oben erwähnt auch die Fortbildungskosten. Es muss sich dabei nicht nur um Fortbildungen handeln die der Arbeitgeber zahlt. Auch Fortbildungen wie Sprach- und Computerkurse können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Verpflegungsmehraufwendungen

Neben den Fahrtkosten zu Fortbildungen und geschäftlichen Terminen, können Sie auch noch die Verpflegungsmehraufwendungen absetzen. Diese haben steuerlich meist eine hohe Auswirkung. Verpflegungsmehraufwendungen können Sie für eintägige Reisen in Höhe von 12 € abziehen, sobald die Reise länger als 8 Stunden dauert. Bei Mehrtägigen Reisen können für An- und Abreisetage je 12 € und für volle Tage dazwischen 24 € absetzen.

Arbeitszimmer, wenn es durchgeht

Auch das Arbeitszimmer ist für viele Arbeitnehmer immer wichtiger. Es kommt häufiger vor, dass der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund kann man entweder bis zu 1.250 € als Werbungskosten ansetzen oder die vollen Werbungskosten. Das ist abhängig vom Arbeitsverhältnis.

Ansetzen können Sie dann auch die anteilige Miete, Nebenkosten und andere Aufwendungen die mit der Wohnung oder dem Haus in Verbindung stehen. Diese sind nach Quadratmetern zuzuordnen. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollte ein Grundriss mitgeschickt werden, auf welchem das Arbeitszimmer eingezeichnet ist.

Literatur

Zu den Fort- und Weiterbildungskosten zählt auch die Literatur. Das heißt, es können die Kosten für sämtliche Zeitschriften und Bücher angesetzt werden. Wichtig ist, dass sie mit der Arbeit in Verbindung stehen. Nicht angesetzt werden kann der Roman, den Sie im Urlaub lesen.

Beiträge

Wenn man Mitglied von Berufsverbänden ist, kann man die gezahlten Beiträge als Werbungskosten ansetzen. Das trifft auch Beiträge für Verdi und IG-Metall. Aber auch Ärzte, Steuerberater und andere Kammermitglieder können diese Beiträge ansetzen.

Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren können bis zu 16 € ohne Nachweis angesetzt werden. Erst bei höheren Werbungskosten müssen diese nachgewiesen werden. Ein kostenloses Girokonto bietet die Comdirect oder auch Consorsbank.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel können bis zu 110 € ohne Nachweis abgezogen werden. Diese Arbeitsmittel umfassen alle Materialien, die Sie zur täglichen Arbeit benötigen. Zu den Arbeitsmitteln zählen aber auch das berufliche Smartphone und er berufliche Laptop oder Tablet.

Doppelter Haushalt

Steuerlich eine erhebliche Auswirkung hat der doppelte Haushalt. Dieser wirkt sich schon ab dem ersten Euro aus. Doppelter Haushalt bedeutet, dass man an meinem Ort wohnt und einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort hat.

Sollte dies der Fall sein, dann können Sie alle Kosten die am Arbeitsort anfallen steuerlich geltend machen. Das heißt Miete, Nebenkosten und Dinge des täglichen Bedarfs. In einigen Städten gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer, auch diese können Sie absetzen.

Umzugskosten

Sollten Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, dann können Sie auch die Umzugskosten geltend machen. In 2018 können Sie folgende Beträge geltend machen:

  • bei Ledigen pauschal bis Februar 2018 764 ab März 2018 787 €
  • Verheiratete erhalten pauschal bis Februar 2018 1.528 € ab März 2018 1.573 €
  • für jede weitere Person im Haushalt gibt es Pauschal bis Februar 2018 337 € ab März 2018 347 €

Ab 2019 erhöhen sich die Pauschbeträge auf:

  • bei Ledigen pauschal bis März 2019 787 € ab April 2018 811 €
  • Verheiratete erhalten pauschal bis März 2019 1.573 € ab April 2018 1.622 €
  • für jede weitere Person im Haushalt gibt es Pauschal bis März 2019 247 € ab März 2018 361 €

Den speziellen Nachhilfeunterricht können Sie in Höhe von 1.926€ bis März 2018 und ab April 2018 1.984 € ansetzen.

Bewerbungskosten

Für den Wechsel des Arbeitgebers können Sie auch noch pauschal Werbungskosten in Höhe von 50 € ansetzen. Sofern nicht weitere Aufwendungen wie Fahrtkosten, Unterlagenbeschaffung und anderes entstanden sind.

Lohnsteuerermäßigungsantrag

Der Lohnsteuerermäßigungsantrag ist kein Steuertrick, sondern eine Möglichkeit während des Jahres mehr Liquidität zu schaffen. Es ist eine Art Vorab-Steuererklärung. Dies lohnt sich, wenn man jährlich wiederkehrende erhebliche Werbungskosten hat. Der Antrag muss von Ihnen bis zum 30.11. für das folgende Jahr gestellt werden.

Steuerberater

Wenn Sie steuerlich beraten sind, dann können Sie die Kosten für den Steuerberater auch ansetzen. Sollten Sie sich also zur Anlage N beraten lassen, dann können sie diese Kosten geltend machen. Das gilt auch für die Erledigung der Steuererklärung. Wie Sie Ihre Einkommensteuererklärung machen können lesen Sie hier.

Steuersoftware

Viele Arbeitnehmer erledigen Ihre Steuererklärung nicht über Elster, sondern über bessere Anwendungen. Der Vorteil von anderen Anwendungen wie Smartsteuern, Steuertipps oder WISO ist, dass diese Steuertipps liefern. Diese Steuertipps zum Steuern sparen sind direkt eingebaut. Auch die Kosten für die Anschaffung können Sie bei der Steuererklärung geltend machen.

Ebenfalls absetzbar als Werbungskosten ist die Literatur, welche Du dazu nutzt, dass Du die Steuererklärung erstellst. Ein Beispiel ist der KONZ, die Kosten dafür können abgesetzt werden.

Weitere Steuer-Spar-Chancen:

  • Spendenpauschale bis 110 €
  • Handwerkerleistungen (Arbeitsstunden auf der Nebenkostenabrechnung)
  • Steuerklassenwechsel bei Ehegatten von IV / IV auf III / V

Steuern sparen als Arbeitnehmer ist möglich. In einigen Fällen kann man noch wesentlich mehr Geld zurück holen. Im Durchschnitt liegt die Erstattung bei jährlich 875 € pro Arbeitnehmer. Diese Checkliste ist noch nicht vollständig aber auf diese Weise lassen sich Steuern sparen als Arbeitnehmer.

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