Steuern sparen als Unternehmer gehört in Deutschland zum guten Ton! Es wird den Unternehmern nachgesagt, dass sie leichter Steuern sparen können als andere. Diese Vorstellung ist nur teilweise korrekt. Es gibt ähnliche Steuertricks wie für Arbeitnehmer. Unternehmer haben aber an mancher Stelle ein anderes und teilweise höheres Sparpotenzial. Man muss es nur nutzen!
Mit dem nachfolgenden Steuerleitfaden können Sie noch den ein oder anderen Euro sparen. Wie kann man also Steuern sparen als Unternehmer?
Steuern sparen als Unternehmer
Einkommensteuervorauszahlungen
An Erster Stelle geht es aber nicht um Steuern sparen. Oft reicht die Schaffung von Liquidität. Unternehmer haben hier mehr Möglichkeiten als Arbeitnehmer. Während ein Arbeitnehmer das enge Korsett des Lohnsteuerermäßigungsantrags hat. Kann der Unternehmer relativ frei über die Vorauszahlungen entscheiden. Dies ermöglicht dem Unternehmer einen Liquiditätsvorteil.
Dieser Vorteil sollte jährlich ausgeschöpft werden, eventuell auch vierteljährlich. Diese Chance sollte auch gegenüber der Krankenkasse genutzt werden. Es sollte aber bedacht werden, dass es dann zu höheren Nachzahlungen bei der Einkommensteuer kommen kann.
Verpflegungsmehraufwendungen
Im hektischen Alltagsgeschäft vergessen Unternehmer, dass auch sie Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen haben. Unternehmer haben ab 8 Stunden Auswärtstätigkeit die Möglichkeit pauschal 12 € als Betriebsausgaben anzusetzen. Ebenso bei An- und Abreisetagen besteht Anspruch auf 12 €. Bei Mehrtägigen Reisen erhalten Unternehmer Anspruch auf 24 € je vollem Kalendertag.
Fahrtkosten
Nicht immer ist es günstiger das KFZ im Betriebsvermögen zu haben. Daher sollte auch ein Unternehmer daran denken, dass er 30 Cent je Kilometer ansetzen kann. Es gelten dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer. Das heißt für Fahrten Wohnung erste Betriebsstätte je Entfernungskilometer. Für Fahrten zu Kunden und anderen Terminen je Fahrtkilometer. Diese Pauschale ist in den meisten Fällen günstiger als das Fahrtenbuch oder die 1 % Regel.
Internet und Telefon
In der heutigen Zeit braucht jeder Unternehmer ein Telefon und einen Internet-Anschluss. Diese Kosten können bzw. müssen Sie teilweise pauschal ansetzen, da auch eine private Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann. Wenn also eine private Nutzung vorliegt, dann können pro Internetanschluss und Telefon 10 € pro Monat angesetzt werden.
Wenn die Kosten weit höher liegen können bis zu 80 % der Gesamtkosten als Betriebsausgaben angesetzt werden. Eine andere Aufteilung kann im Einzelfall vorkommen. Die restlichen 20 % sind als private Nutzung wieder als Einnahme zu erfassen.
Arbeitszimmer
Nicht nur ein Arbeitnehmer kann ein Arbeitszimmer nutzen. Auch Unternehmer können neben der Betriebsstätte ein Heimarbeitszimmer ansetzen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Unternehmer Miete, Nebenkosten und andere Aufwendungen angesetzt werden.
Eine Voraussetzung ist die Notwendigkeit und die klare Abgrenzung vom Wohnbereich. Entweder durch ein separates Zimmer oder eine Arbeitsecke.
Hierzu zählen auch Gebühren für Parkplätze und Aufwendungen Möbel. Aber Achtung sollte das Haus oder die Wohnung im Eigentum stehen, kann es notwendiges Betriebsvermögen werden. Das heißt, dass steuerliche Ersparnisse bei Veräußerung nicht greifen. Das wäre schädlich für Steuersparende Maßnahmen.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Der Investitionsabzugsbetrag ist das Steuerspartool für Unternehmer. Es bietet die Möglichkeit erhebliche Liquidität für Anschaffungen zu generieren. Diese Anschaffungen beschränken sich beim IAB aber rein auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Die Sonderabschreibung ist bis zu 40 % der geschätzten Anschaffungskosten möglich. Die Anschaffung muss spätestens im folgenden Jahr der Rücklagenbildung wieder abgezogen werden.
Der IAB ist für Unternehmer möglich, deren Betriebsvermögen 235.000 € nicht übersteigt und bei Selbstständigen bis zu einem Gewinn von 100.000 €. Der IAB darf insgesamt 200.000 € nicht übersteigen.
Mittelstands-Sonderabschreibung
Die Mittelstands-Sonderabschreibung ist bis zu 20 % der Anschaffungskosten möglich. Sie kann im Jahr der Anschaffung oder in den vier folgenden Jahren abgezogen werden. Die Sonderabschreibung ist möglich, wenn die Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags erfüllt sind.
Eine Kombination der Mittelstands-Sonderabschreibung und dem Investitionsabzugsbetrag führt bei Anschaffung zu einer Minderung der Anschaffungskosten von 60 %. Das hat in der Folge Auswirkungen auf die Abschreibung.
6b-Rücklage / 6c-Rücklage
Für Unternehmer die über Grundvermögen im Betriebsvermögen verfügen, kann die 6b-Rücklage sinnvoll sein. Die 6b-Rücklage können Sie anwenden, wenn Sie Grundvermögen, Gebäude oder Beteiligungen verkaufen wollen.
Die Voraussetzungen sind, dass sich das Wirtschaftsgut mindestens sechs Jahre als Anlagevermögen im Betriebsvermögen befindet. Des Weiteren muss es sich im Inland befinden und die Gewinnermittlungsart gemäß § 4 (1) EStG erfolgen.
Der Nachteil ist, dass eine Investition in ein ähnliches Wirtschaftsgut innerhalb von vier Jahren erfolgen muss.
Rücklage für Ersatzbeschaffung
Neben der 6b-Rücklage gibt es auch die Rücklage für Ersatzbeschaffung. Diese Rücklage ist möglich, sobald ein Wirtschaftsgut zerstört oder enteignet wurde. Die Voraussetzung ist, dass die Ersatzbeschaffung aufgrund von höherer Gewalt oder eines behördlichen Eingriffs erfolgt. Auch die Vermeidung des Eingriffs reicht aus.
Rückstellungen
Bei der Aufstellung einer Bilanz sollten Sie auch nie die Rückstellungen vergessen. Diese können zum Beispiel für Garantien, Kulanz oder die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen sein. Auch die Rückstellung für die Erstellung der Jahresabschluss und wegen Rechtsstreitigkeiten fallen darunter.
Bewertung
Sie sollten auch immer bedenken, dass bei der Bewertung von Umlaufvermögen Spielraum besteht. Es kann für Sie aber nicht immer sinnvoll sein, dass Sie das steuerlich beste Bewertungsverfahren wählen. In manchen Fällen haben auch andere Institute Interesse an der Bilanz. Hier wäre ist unter anderem die Bank zu nennen.
Abschreibung
Neben IAB und Mittelstands-Sonderabschreibung gibt es noch andere Wahlrechte. Diese können entweder der Sammelposten oder das GWG sein. Die Wahl kann jährlich erneut getroffen werden. Die Grenzen sind bis 150 € Sofortabzug. Zwischen 150 € und 410 € besteht das Wahlrecht als GWG. Bei Anschaffungen zwischen 150 € und 1.000 € ist der Sammelposten möglich. Der Sammelposten wird über fünf Jahre abgeschrieben.
Das Wahlrecht sollte zu Gunsten des Sammelpostens ausfallen, wenn mehr Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € liegen. Diese zudem einer längeren Abschreibung als fünf Jahre unterliegen.
Werbung
Für die meisten hat Werbung das Ziel den Umsatz und Gewinn zu steigern. Man sollte aber gezielte Werbemaßnahmen nutzen, um Steuern zu sparen. Langfristig lassen sich Steuern am besten sparen, wenn man damit Gewinne erzielt. Dies lässt sich über gezielte Kampagnen wie AdWords, Facebook oder Bing gut steuern.
Der Umsatz steigt zwar und damit die Kundenbasis. Mit dieser Methoden können Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn sinnvoll drücken. In meinen Augen die sinnvollste Steuersparmaßnahme.
Familie anstellen
Vor allem in Familienunternehmern helfen meistens alle mit. Diese Hilfeleistung in der Familie sollten Sie auch honorieren. Die günstigste Lösung für alle beteiligten ist meistens der Mini-Job. Die aktuelle Grenze liegt bei 450 €.
Bei Ehegatten hat es die Auswirkung, dass das Gehalt in voller Höhe eine Betriebsausgabe darstellt. Das Gehalt des Partners wird dann pauschal besteuert. Es fließt jedoch nicht mehr in der zu versteuernde Einkommen mit ein. Der Mini-Job ist vor allem für Sie als Familienunternehmern die günstigere Lösung.
Sie sollten sich jedoch die Thematik der Rentenversicherung genau überlegen. Die Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht immer sinnvoll. Vor allem bei Frauen (Mütter) fehlen in späteren Jahren oft Beitragsjahre.
Bei der Anstellung von Angehörigen müssen Sie auch den Mindestlohn von 8,84 € ab dem Jahre 2017 beachten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Mini-Job-Zentrale.
Steuersatz
Es ist nicht immer sinnvoll den Gewinn auf Null zu drücken. Es reicht oft aus, dass man durch gezielte Verschiebungen von Investitionen und Einnahmen, den Steuersatz beeinflusst. Auf Grund der variablen Steuerbelastung von 0 % bis 45 % kann sich hieraus ein Steuervorteil ergeben. Auf diese Weise lassen sich Steuern sparen als Unternehmer. Der Arbeitnehmer hingegen erhält meist sein fixes Einkommen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer darf zwar die Betriebsausgaben nicht mehr mindern. Es erfolgt jedoch eine Anrechnung auf die Einkommensteuer. Diese erfolgt bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.
GmbH gründen?
In manchen Fällen lohnt sich auch die Gründung einer GmbH. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich aber über die Folgen Gedanken machen. Die GmbH kann sich ab einer Steuerbelastung von ca. 30 % lohnen. Sie müssen jedoch das Geld langfristig im Unternehmen lassen und die Gewinne nicht ausschütten.
Sollte das Geld nicht langfristig im Unternehmen bleiben, liegt die Steuerbelastung über der persönlichen Steuerbelastung. Die Mehrbelastung beläuft sich dann auf ca. 4 %. Sollte es richtig gemacht werden, liegt die Entlastung bei ca. 20 %.
Mein Buchtipp an dieser Stelle ist Steuern steuern.
Krankenversicherung
Als Unternehmer zahlen Sie Ihre Krankenversicherung das ganze Jahr selbst. Die Krankenversicherung kann steuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden. Aus diesem Grund sollten Sie das nutzen.
Wenn Sie erkennen, dass Sie eine hohe Steuerbelastung erwarten und gleichzeitig Liquidität haben. Dann sollten Sie die Beiträge Vorauszahlen. Damit senken Sie Steuerbelastung. Die Vorauszahlung sollte aber das 2,5-Fache des Jahresbetrags nicht überschreiten. Ansonsten wird die Vorauszahlung steuerlich nicht anerkannt.
Beratung und Planung
Das wichtigste Tool für Unternehmer ist die Planung. Erfolgreiche Unternehmer nutzen die Planung, um schon vor Ende des Jahres das nächste Jahr zu planen und zu strukturieren. Hierfür eignet sich ein Steuerberater oder Unternehmensberater.
Es sollten Steuern immer als unvermeidbarer Kostenfaktor berücksichtigt werden. Es geht nicht immer darum Steuern zu sparen. Auch sinnvolle Investitionen sind entscheidend. Denn nur wer Gewinne erzielt muss auch Steuern zahlen. Wer keine Gewinne erzielt kann auch keine Steuern sparen. Zwangsläufig endet das irgendwann in der Insolvenz.
Als Unternehmer besteht somit erhebliches Steuersparpotenzial. Sie sollten diese Steuerungsmaßnahmen jährlich prüfen und überwachen. Nur auf diese Weise lassen sich langfristig Steuern sparen oder Gewinne thesaurieren. Steuern sparen als Unternehmer setzt etwas mehr Zeitaufwand und Planung voraus. Dies lohnt sich jedoch in den meisten Fällen.
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