Wie erfolgt die Besteuerung von P2P in der deutschen Steuererklärung. Es ist relativ interessant, aber durch die Kapitalertragsteuer sollte die Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Aktiengewinnen vereinfacht werden. Wenn ich aber regelmäßig in Blogs und Facebook-Gruppen lese, wie das Thema Steuern behandelt wird, dann wird mir angst und bange.
P2P in der deutschen Steuererklärung!
In diesem Blogartikel liefere ich damit nochmal kurz die wichtigsten Fragen zum Thema Steuern und P2P-Investments!
Muss ich als P2P-Investor Steuererklärung abgeben?
Ja und das ohne Wenn und Aber! Der Grund ist, dass die Einkünfte bisher nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Es wurde auch keine Steuer (Kapitalertragsteuer) einbehalten, welche zu einer abgeltenden Wirkung führt (Abgeltungswirkung der Abgeltungssteuer). Bei den P2P-Plattformen handelt es sich nicht um Finanzinstitute, welche zum Einbehalt berechtigt sind. Von daher ja es muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Mit Blick auf ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) ist die Besteuerung in dem Staat durchzuführen in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Sie also in Deutschland wohnen, dann haben Sie die Erträge in Deutschland zu versteuern. (OECD-MA Art. 4 / 11 / 23 A i. V. m. §§ 8 / 9 AO i. V. m. §§ 20 / 32d / 34d EStG)
Kann ich bei P2P Ausgaben geltend machen?
Ein klares Nein. Seit Einführung der Abgeltungssteuer / Kapitalertragsteuer ist es bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr möglich Werbungskosten abzuziehen. Die Werbungskosten sind abgedeckt durch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € bzw. 1.602 €. Das heißt vereinfacht gesagt, es ist nicht möglich, dass du Reisekosten oder Verluste geltend machst.
Wo sind die Zinsen einzutragen?
Ist es einfach? Ja es ist so einfach. Es gilt im Grunde zwei Dinge zu beachten. Welche Anlage und welche Zeile. Die Anlage, in der die Zinsen einzutragen sind, ist die Anlage KAP. Die nächste Frage ist, um welchen Anbieter handelt es sich. Handelt es sich um einen deutschen Anbieter (z. B. Auxmoney) dann wäre es in Zeile 14 einzutragen. Es handelt sich dabei um die Kennzahl 30 im Feld „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ und dann „Inländische Kapitalerträge“. In diese Zeile sind die Bruttozinsen, das heißt, ohne Abzug von Gebühren, Verlusten oder anderem einzutragen.
Anders gelagert ist der Fall, wenn es sich um einen ausländischen Anbieter (Bondora, TWINO, Mintos, SAVY) handelt, dann ist die Zeile 15 zu füllen. Das wäre die Kennzahl Nummer 34 ebenfalls im Block „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ aber dann „Ausländische Kapitalerträge“. Hier sind ebenfalls die Bruttozinsen einzutragen.
Wie viel Steuern zahlt man auf P2P-Zinsen?
Auf die Zinsen auf P2P-Erträge wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % fällig. Ebenfalls sind dann noch 5,5 % Solidaritätszuschlag zu zahlen. Sollten Sie auch noch in der Kirche sein, dann fallen je nach Bundesland 8 % oder 9 % Kirchensteuer an.
Was passiert, wenn ich die Zinsen nicht melde?
Dann begehen Sie Steuerhinterziehung.
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