Wenn Du es geschafft hast, dass Du mit der richtigen Strategie ein bisschen auf die Seite gelegt hast, dann stellt sich die Frage des Anlegens. In diesem Zusammenhang gibt es aber auch einige Strategien und Steuertipps, wie also Steuern sparen als Anleger?

Steuern sparen als Anleger

Während jeder Arbeitnehmer oder Unternehmer ganz einfach Steuern sparen kann, muss der Anleger etwas mehr aufwenden, um effektiv Steuern sparen zu können.

Anleger am Aktienmarkt haben das Problem, dass sie mit der Kapitalertragsteuer belastet werden. Der Nachteil bei der Kapitalertragsteuer ist, dass der Anleger nur den Sparerpauschbetrag als Werbungskosten gegenrechnen kann. Dieser Sparerpauschbetrag beträgt für Singles 801 € oder 1.602 € für verheiratete. Das heißt aber, dass die Fahrten zur Hauptversammlung oder die Kontoführungsgebühren nicht angesetzt werden.

Aus diesem Grund müssen sich Anleger schon etwas mehr einfallen lassen.

Die Vermögensverwaltung zum Steuern sparen!

Die Vermögensverwaltung bietet für Anleger die Möglichkeit Steuern zu sparen und das sogar mit einer effektiven Minderung der Steuerbelastung.

Der erste Schritt zur Gründung einer Vermögensverwaltenden Gesellschaft muss man mit einem Notar vornehmen. Die Gesellschaftsform kann eine UG, eine GmbH oder eine AG sein. Nachdem Notartermin müsst ihr ein Bankkonto eröffnen und die Stammeinlage erbringen.

Der Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass Ihr Betriebsausgaben absetzen könnt, auf denen ihr bisher sitzen geblieben seid. Die Besteuerung beträgt bei der Kapitalgesellschaft 30 %. Diese setzen sich zusammen aus der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer.

Steuervorteil für Aktienanleger

Die Steuervorteile für Aktienanleger sind überschaubar, aber effektiv. In diesem Zusammenhang findet eine 95 %tige Freistellung der Betriebseinnahmen statt. Das heißt, die Steuerbelastung, ermittelt auf Basis der 5 %, beträgt 1,5 %. Dementsprechend sollte man sich als Aktienanleger, der viel handelt, dieses Modell überlegen.

Anders sieht es aus bei Anlegern mit einer Dividendenstrategie. Wenn die Beteiligungsquote unterhalb der 10 % liegt, muss man die Ausschüttungen zu 100 % besteuern. Jedoch kann man natürlich alle Betriebsausgaben gegenrechnen. Das wären Reisekosten, Gehalt für den Geschäftsführer, Anschaffungen wie Laptop und andere Kosten.

Liegt die Beteiligungsquote über 10 %, sieht das ganz anders. Hier haben vor allem Beteiligungsunternehmen ebenfalls die am Anfang erwähnte Freistellung. Als Beispiel, wenn Du an einer GmbH mit Deiner GmbH zu über 10 % beteiligt bist, musst Du auch bei Ausschüttungen nur 5 % besteuern. Die restlichen 95 % sind steuerfrei gestellt. In der Folge musst Du auch in diesem Fall nur 1,5 % Steuern zahlen.

Steuervorteile für Vermieter

Die Steuervorteile für Vermieter, welche eine Vermögensverwaltung als Steuertool nutzen, sind weitreichender.

Es ist nämlich so, dass gemäß § 9 Nr. 1 GewStG Vermietungsunternehmen von der Gewerbesteuer freigestellt werden. Dieser Vorteil kann natürlich erheblich sein. Die Folge ist, dass die Gewinne aus der Vermietung nur noch mit 15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag belastet werden.

Das macht vor allem für private Anleger schon einen großen Unterschied aus, wenn man sich überlegt, dass wohlhabende Vermieter schnell bis zu 45 % Steuern auf Überschüsse zahlen muss. Wenn dann am Ende nur noch 15 % Steuern fällig werden, dann ist das für den Anleger ein Vorteil.

Steuertrick für Vermieter

Jetzt ist es so, dass man unterscheiden muss zwischen den unterschiedlichen Vorteilen. Im Privatvermögen können sich Immobilien vor allem am Anfang durch eine gezielte Kalkulation steuermindernd auswirken. Jedoch bietet das hier den größten Vorteil, denn wer steuerliche Verluste mit anderen Einkünften verrechnen kann, der sollte Immobilien am Anfang im Privatvermögen halten.

Im nächsten Schritt kann man die Immobilie an seine Gesellschaft veräußern. Das sogar steuerfrei. Man sollte immer bedenken, dass die Veräußerung einer Immobilie nach zehn Jahren steuerfrei ist. Eine Gesellschaft ist eine eigene Person, damit kann man seine im Privatvermögen gehaltene Immobilie an das Unternehmen veräußern.

Hier wäre ein Szenario mit einem Ratenkauf denkbar, damit schafft man Kapital steuerfrei und, sofern es dem Fremdvergleich standhält, ohne Problem aus der vermögensverwaltenden Gesellschaft.

Bitcoin GmbH

Es ist jedoch Vorsicht geboten. Der Handel mit Bitcoin, Ethereum, Litecoin oder anderen Kryptowährungen sollte in der vermögensverwaltenden GmbH nicht vorgenommen werden. Das liegt daran, dass Kryptowährungen immaterielle Vermögensgegenstände darstellen.

Sollte man jedoch in der vermögensverwaltenden GmbH mit Kryptowährungen handeln, dann verliert man den Anspruch auf die Steuerbefreiung nach § 9 Nr. 1 GewStG. Die Folge wäre, dass man eine gewerblich tätige GmbH hat und das kann von Nachteil sein. Vor allem auch mit Blick auf die Beiträge zur IHK, hier sollte man wissen, dass die vermögensverwaltende GmbH von den Beiträgen befreit ist.

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