Besteuerung von P2P-Krediten!

In den letzten Jahren erfreuen sich P2P-Kredite einer immer größeren Beliebtheit. Dies liegt nicht nur daran, dass die Anlage einfach und verständlich ist, sondern auch da man hohe Renditen erzielen kann. Genau so einfach, wie das System der P2P-Kredite ist, ist auch die Besteuerung.

Die Besteuerung von P2P-Krediten!

Die Erträge aus der Vergabe von P2P-Krediten (Private to Private) sind den Überschusseinkünften zuzuordnen. Genauer gesagt, handelt es sich dabei um die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG. Diese unterliegen, wie auch Aktien und ETF, der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer).

Was ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig bei P2P-Krediten sind die Erträge, in diesem Fall die Zinsen. Je nach Plattform gibt es unterschiedliche Arten von Zinsen und deren Bezeichnung. Das Problem in manchen Fällen ist auch, dass diese Begriffe auf Englisch sind. Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören grundsätzlich Zinsen, Verzugszinsen, Strafzinsen, Rückkaufzinsen, Säumnisgebühren und Vorfälligkeitszinsen. Nicht Teil der Einnahmen sind die Tilgungen des Schuldners. Hierbei handelt es sich lediglich um die Rückzahlung des Kapitals.

Steuerlicher Grundsatz: Die Tilgungsleistung eines Darlehens egal, ob P2P oder Bank stellen in keinem Fall Einnahmen oder Ausgaben dar.

Müssen die Einkünfte erklärt werden?

JA! Die Einkünfte aus P2P-Krediten müssen erklärt werden. Es spielt keine Rolle, ob es sich um 0,10 € oder 1.000 € handelt. Des Weiteren spielt es keine Rolle, ob am Ende Steuer anfällt oder nicht. Das liegt daran, dass die Einkünfte bisher nicht der Kapitalertragsteuer unterworfen wurden bzw. diese ist bisher nicht einbehalten worden. Aus diesem Grund müssen diese bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden, eine Ausnahme gibt es nicht.

Im Gegensatz zu Banken und Körperschaften sind die Anbieter von P2P-Krediten nicht berechtigt Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen.

Werbungskosten

Bei P2P-Krediten gilt dasselbe, wie bei anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte sind erst ab überschreiten des Sparerpauschbetrags steuerpflichtig. Das heißt erst ab 801 € fallen Steuern in Höhe von 25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag an (evtl. Kirchensteuer 8 oder 9 %). Alles darunter unterliegt nicht der Kapitalertragsteuer. Auch wenn der Freibetrag nicht überschritten wird, müssen die Einkünfte erklärt werden.

Entgegen der landläufigen Meinung können die Ausgaben oder auch die Verluste nicht abgezogen werden. Der Sparerpauschbetrag gilt pauschal ohne Ausnahme. Das heißt, sollten Verluste aus den P2P-Krediten erzielt werden dürfen diese nicht verrechnet bzw. als Ausgaben abgezogen werden. Des Weiteren ist es in Deutschland nicht möglich ausgefallene Kredite steuerlich geltend zu machen. Diese sind laut Gesetzgeber durch den Sparerpauschbetrag abgedeckt. Einzige Möglichkeit wäre die Anlage über eine Holding oder über ein Einzelunternehmen.

Wo eintragen?

Die Zinsen aus der Investitionen in P2P-Kredite sind in der Anlage KAP (Zeile 14 oder 15) einzutragen. Eingetragen werden die Brutto Einnahmen ohne Abzüge. Es ist zu beachten, dass die Aufstellung der jeweiligen P2P-Plattform voneinander abweichen können. Wichtig ist jedoch, dass alle Arten von Zinsen ohne die Tilgung eingetragen werden.

Welche Plattformen gibt es?

Die Anzahl der P2P-Plattformen ist schier unendlich. Es kommen monatlich neue Plattformen hinzu. Die bekanntesten in Deutschland sind.

Wo finden Sie die Aufstellung der Zinsen?

Auxmoney:

Auxmoney ist der einzige mir bekannte Anbieter, der eine Steuerbescheinigung ausstellt. Diese kann auf der Auxmoney-Seite beantragt und heruntergeladen werden. Meines Wissens erhält man auch eine Kopie per Post. Die Zinsen sind in der Anlage KAP in Zeile 14 einzutragen.

Mintos:

Loggen Sie sich auf Ihrem Mintos-Account ein und klicken Sie auf „Kontoauszug“. Wähle den Zeitraum 01.01. – 31.12. aus. Bei der Zahlungsart wählen Sie Zinszahlungen, Verzugszinsen, Interest income on rebuy und Discount / Premium on secondary market transactions.

Danach werden Ihnen die Summen angezeigt. Die Zinsen sind in der Anlage KAP in Zeile 15 einzutragen.

TWINO:

Loggen Sie sich auf Ihrem TWINO-Account ein und klicken Sie auf „My Investments“ dann auf den Reiter „Account Statement“. TWINO macht es einem leicht, dort muss lediglich der Zeitraum 01.01. bis 31.12. ausgewählt werden und unter „Account types“ „Interest“ ausgewählt werden. Danach auf Download und man kann die Excel-Liste herunterladen. Die Zinsen sind in der Anlage KAP in Zeile 15 einzutragen.

Bondora:

Bondora macht es einem ebenfalls sehr einfach. Nach dem einloggen auf Berichte klicken und dann auf Bericht erstellen. Dann erscheint ein Auswahlfeld und dort auf „Einkommensbericht“. Sobald der Bericht erstellt ist, kann man diesen als Excel-Liste herunterladen und bei Interest die Summe bilden. Die Zinsen sind in der Anlage KAP in Zeile 15 einzutragen. (Achtung, seit neustem gibt es auch bei Bondora einen Steuerreport für das vergangene Jahr)

Viventor:

Um bei Viventor die richtigen Informationen zu erhalten, müssen, Sie sich ebenfalls einloggen. Danach auf Kontoauszug und dann dasselbe Verfahren wie bei Mintos. Man wählt den Zeitraum 01.01. – 31.12. aus und erhält die Summen. Zu notieren sind Zinszahlung, Säumnisgebühr und Secondary Market Transactions. Wenn Sie Ihre Summen gebildet haben, dann tragen Sie diese einfach in der Anlage KAP in ein.

Empfehlung:

Als Literatur kann ich Ihnen Investieren in P2P Kredite von Kolja Barghoorn empfehlen. Zur schnellen und unkomplizierten Erstellung der Steuererklärung kann ich Steuertipps oder smartsteuern empfehlen.

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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