Unterlagen für die Steuererklärung!

Werbungskosten

Was braucht man alles für die Steuererklärung? – Die Frage stellt man sich jedes Jahr und die Unterlagen sucht man jedes Jahr! Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen. Wenn Sie diese Unterlagen bereitliegen haben, sparen Sie schon ein paar Euro.

Die nachfolgende Liste ist für Arbeitnehmer mit einem Nebengewerbe und ohne Nebengewerbe geeignet. Es handelt sich aber hierbei nicht um eine Steuerberatung. Diese Auflistung stellt lediglich einen Hinweis dar. Die Liste kann natürlich entsprechend der persönlichen Verhältnisse noch erweitert oder verkürzt sein.

Einkunftsarten!

Zuerst beginnen wir mit dem was auf der Einnahmeseite steht. Die Ausgabenseite wird später gesondert betrachtet. Wir beginnen mit der Reihenfolge des Gesetzes unter der Annahme eines Einnahmeüberschussrechners und Kleinunternehmer.

Gewerbebetrieb!

Immer mehr Arbeitnehmer werden neben Ihrem Angestelltenverhältnis gewerblich tätig. Sei es im Internet auf YouTube, einem Blog oder über Affiliate. Vielleicht auch nur eine kleine gewerbliche Tätigkeit im eBay-Handel oder einfach als Reinigungskraft. Sobald man damit Einnahmen erzielt, ist es notwendige diese ordnungsgemäß zu erklären.

Die meisten Gewerbetreibenden sind anfangs Einnahmeüberschussrechner. Das heißt, es sind nur die Einnahmen bei der Steuererklärung anzugeben, die auch tatsächlich zugeflossen sind. Bei einem Einnahmeüberschussrechner sind Forderungen und auch Verbindlichkeiten irrelevant. Anders wäre dies, wenn man eine Bilanz aufstellen muss. Hierfür sollte man aber den Steuerberater aufsuchen.

Auf der Einnahmeseite erfassen Sie daher in der Anlage EÜR die Einnahmen, die im Wirtschaftsjahr tatsächlich zugeflossen sind. Zufluss heißt Verfügungsgewalt, wann konnten Sie über das Geld wirtschaftlich Verfügen, also es ausgeben. Wenn Sie Einnahmen hatten, über diese aber noch nicht Verfügen können, dann ist das keine Einnahme. Das wäre zum Beispiel bei Google der Fall, erst wenn eine Auszahlung möglich ist, ist das Geld verfügbar.

Nichtselbständige Arbeit!

Nachdem die gewerblichen Einnahmen erfasst sind, geht es weiter an den Arbeitslohn. Der Arbeitslohn ist in der Anlage N mit dem Bruttowert zu erfassen. Das heißt, inklusive Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge werden erst später abgezogen. Dank der übereinstimmenden Meldungen können die Daten 1 : 1 von der Lohnsteuerbescheinigung übertragen werden. Es ist wichtig, dass die Lohnsteuerbescheinigung verwendet wird und nicht eine Monats-Abrechnung. Es können hierbei ansonsten Differenzen entstehen.

Kapitalvermögen!

Sei es das Sparbuch, Aktien, ETF oder P2P alles unterliegt der Steuer. Genauer der Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer. Man liest oft, dass diese nicht erklärt werden müssen. Im Normalfall ist jedoch dazu zu raten, da ein Normaler Steuerpflichtiger nicht weiß, ob sein Steuersatz über oder unter 25 % liegt. Das sollte dann im Rahmen der Günstigerprüfung aufseiten des Finanzamtes geklärt werden.

Daher der Tipp, die Kapitalerträge immer angeben, auch wenn diese bereits durch die Bank versteuert wurden. Das Finanzamt kennt die Einkünfte durch die Meldung sowieso. Wenn der Steuersatz darunter liegt, spart man auch noch Geld. Wichtig auch hier, es sind die Bruttoerträge zu erfassen.

Werbungskosten dürfen sich bei Kapitalerträgen nicht auswirken. Der einzige Abzug ist der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,00 € bzw. 1.602,00 €. Die Kapitalerträge sind in der Zeile 7 der Anlage KAP einzutragen. In den Feldern darunter ist dann die Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag anzugeben.

Vermietung!

Bei manchen Steuerpflichtigen spielt auch die Anlage V eine große Rolle. Eine Ausführliche Beschreibung findet Ihr im Bereich Immobilien. Aber die Vermietungseinkünfte wären in der Anlage V einzutragen. Auf der Einnahmeseite stehen die Mieteinnahmen. Diese sind inklusive Nebenkostenvorauszahlungen anzusetzen. Nachzahlungen der Mieter sind ebenfalls als Einnahmen zu erfassen.

Steuerliche Kürzungen!

Im Steuerrecht gibt es viele Kürzungen. Ein Großteil davon hat eine Auswirkung. Jedoch gibt es auch einige die ab einer bestimmten Grenze keinerlei Wirkung mehr haben. Einen Überblick über die gängigsten finden Sie hier.

Vorsorgeaufwendungen!

Vorsorgeaufwendungen sind im Bereich Versicherungen das Steuersparmodell schlecht hin. Jedoch bringt es meistens nichts. Die Vorsorgeaufwendungen sind meist begrenzt, auf Kranken- und Pflegeversicherung.

Doch was zählt alles zu den Vorsorgeaufwendungen

In den meisten Fällen wirkt sich nur die Kranken- und die Pflegeversicherung aus. Diese überschreiten meist schon die Höchstbeträge von 1.900 € bzw. 2.800 €. Für einen Angestellten gelten die 1.900 €. Die Kranken- und Pflegeversicherung sind aber in voller Höhe absetzbar.

Spenden!

Ein Weiterer Abzug sind Spenden und Mitgliedsbeiträge. Diese werden staatlich gefördert und können daher sehr großzügig abgezogen werden. Unterschieden wird hier nach politischen und anderen Spenden. Politische Spenden sind zu 50 % absetzbar und begrenzt auf 1.650 € pro Steuerpflichtigen. Beachten Sie, bei politischen Spenden können Sie diese zuerst als Steuerabzug und den Rest als Sonderausgaben abziehen.

Handwerkerleistungen!

Die Handwerkerleistungen haben eine direkte Auswirkung auf die Steuerschuld. Handwerkerleistungen sind alle Aufwendungen die eine bestimmte Leistung beinhalten. Das heißt es Gärtner, Schneeräumdienst, Sanitärreparaturen und Hausmeister. Das kann sowohl bei der selbst genutzten Wohnung als auch bei der gemieteten abgezogen werden. Die Begrenzung liegt bei 20 % der Kosten für Arbeitsaufwand und bei maximal 1.200 €. Das Material der Handwerker kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Werbungskosten!

Im Sonderartikel Werbungskosten für Arbeitnehmer erhalten Sie einen direkten Überblick. Die gängigsten sind aber Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Fortbildungskosten. Auch Beiträge zur beruflichen Vereinigung fallen hierunter.

Betriebsausgaben!

Da gewerbliche Einkünfte vorliegen, sind natürlich auch Betriebsausgaben geltend zu machen. Diese werden in der Anlage EÜR eingetragen. Die Anlage EÜR ist sehr übersichtlich gestaltet. Daher können die gängigsten Betriebsausgaben eingetragen werden. Es ist jedoch darauf zu achten, ob eine Betriebsausgabe sofort voll oder teilweise oder gar nicht oder über einen Zeitraum abgeschrieben wird. Hier gilt es auch bei Anlagevermögen, geringwertigen Wirtschaftsgütern und dem Sammelposten darauf zu achten.

Beachten Sie, dass nicht alle Betriebsausgaben sofort abzugsfähig sind. Manche Betriebsausgaben werden über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben. Neben der normalen Abschreibung gibt es auch noch die geringwertigen Wirtschaftsgüter und den Sammelposten. GWG werden sofort abgeschrieben, Sammelposten hingegen über fünf Jahre.

Steuern sparen!

Steuern sparen kann, wer Steuern sparen will. Grundsätzlich gilt, jede Betriebsausgabe oder Investition sollte einen Mehrwert schaffen. Man kann zwar Steuern sparen und damit die Steuerlast senken. Fraglich ist aber immer, lohnt sich das. Für Arbeitnehmer eignet sich immer die Fort- und Weiterbildung. Dadurch wird erheblicher Mehrwert geschaffen. Man muss sich unersetzbar machen oder immer bereit für eine höhere Position sein. Aus diesem Grund sollte das Steuern sparen kein rein monetäres Ziel sein. Steuern sparen sollte ein primär qualitatives Ziel sein, welches den zukünftigen Erfolg sichert. Zum Schluss noch den smartsteuer Schnellrechner!

Weitere Tipps!

Sie sollten auch immer an die wichtigsten Anträge denken. Das ist der Lohnsteuerermäßigungsantrag, Steuerklassenwechsel und die Nichtveranlagungsbescheinigung. Dabei lässt sich schon während dem Jahr viel Geld sparen und Liquidität erhöhen. Nicht zu vergessen die Kleinunternehmerregelung.

Weitere Einkunftsarten sollten Sie eventuell von einem Steuerberater prüfen lassen. Hier wären es die Anlage R für Rentner. Diese haben einen Pauschbetrag von 102 €. Ansonsten noch die Private Veräußerungsgeschäfte die Anlage SO. Hierunter fällt zum Beispiel die Veräußerung von Grundstücken. Der Freigrenze hierfür beträgt 600 €.

Bei einem Gewerbebetrieb sollte man nie die Gewerbesteuererklärung vergessen. Vor allem im Falle eines Verlusts ist es interessant. Da die Verluste festgeschrieben werden. Diese können dann in den nächsten Jahren genutzt werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass man sich regelmäßig mit einem Steuerberater trifft. Das hat den Vorteil, dass man seine Lebensplanung steuerlich optimieren kann. Es günstiger steuerlich zu optimieren, als Schadensbegrenzung zu betreiben. Für die steuerliche Optimierung ist der Steuerberater auch günstiger.

Für weitere Tipps schauen Sie mal auf www.spardirsteuern.de vorbei. Auf diesem Steuerblog finden Sie weitere Steuertipps. Diese greifen den Schwerpunkt Checklisten zum Steuern sparen auf. Wie zum Beispiel für Arbeitnehmer, Mieter, Studenten und Rentner.

Vergessen Sie nicht. Steuern sparen muss geplant sein. Weitere Tipps finden Sie auch in diversen Artikeln auf dieser Seite. Wie zum Beispiel Kinder im Steuerrecht oder Tipps zum Jahreswechsel.

Das ist auch interessant für dich „Das Schneeballprinzip“ oder „Geld sparen beim Umzug„.

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Eine Meinung zu “Unterlagen für die Steuererklärung!

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