Besteuerung von Airbnb!

Wie werden die Einnahmen aus Airbnb versteuert? Worauf sollte man bei der Vermietung von Zimmern oder ein Couch bei Airbnb achten?

Besteuerung von Airbnb!

Airbnb hat in den letzten Jahren einen Boom erlebt, welcher neue Maßstäbe gesetzt hat. Vernachlässigt wurde dabei aber immer die Frage, wie erfolgt die Besteuerung von Airbnb Einnahmen / Gewinnen? Viele Airbnb Nutzer haben dabei fröhlich vermietet ohne die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu beachten. Für viele gab es ein böses Erwachen. Doch zuerst, was ist eigentlich Airbnb?

Was ist Airbnb?

Airbnb ist ein Hobby, ein Trend und am wichtigsten ein unbegrenzter Markt. Vermieter können damit einfach und unkompliziert Einnahmen erzielen. Das trifft aber nicht nur auf die Eigentümer von Wohnungen oder Häusern zu. Vermieten können in diesem Fall auch Mieter. Genauer gesagt Untervermieten. Manche vermieten nur kurzfristig ein Zimmer oder über einen Zeitraum die ganze Wohnung. Das heißt, wenn Sie in Zimmer übrig haben und gerne Besuch haben. Dann können Sie dieses Zimmer an Fremde vermieten. Die Alternative ist, wenn Sie schneller verreisen, dann können Sie Ihre gesamte Wohnung vermieten.

Der Vorteil von Airbnb ist, dass die Vermieter schnell und unkompliziert Einnahmen erzielen können. Die Wirkung ist, dass sich zum Beispiel die Miete die man selbst zahlen muss reduziert. Im besten Fall erzielt man sogar Überschüsse. Das heißt, die eigene Mietwohnung finanzieren die Couchsurfer von Airbnb. Daher zählt Airbnb auch den passiven Einkommensarten. Sie können sich durch Airbnb schnell und einfach ein passives Einkommen aufbauen und Ihren Vermögensaufbau beschleunigen. Das Ganze völlig unkompliziert.

Rechtliche Aspekte?

Sie sollten jedoch darauf achten, dass Ihre Gemeinde oder Ihr Vermieter keine Probleme verursacht. Bei einer umfangreicheren Vermietung über Airbnb kann es nämlich zu Problemen mit Vermieter und der Gemeinde kommen. Sie sollten sich daher vorher mit Ihrem Vermieter und der Gemeinde abstimmen. Der Grund für die Gemeinde ist, dass ab einem bestimmten Punkt die gewerbliche Vermietung unterstellt wird. Dann müssten Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben und davor eine Gewerbeanmeldung ausfüllen.

Im schlimmsten Fall kann auch der Vermieter von der Gemeinde Probleme bekommen, wenn er die gewerbliche Nutzung im Wohnraum nicht unterbindet. Ein weiterer Aspekt ist, dass es eventuell Probleme aufgrund anderer Umstände kommen kann. Hier wäre zum Beispiel der Brandschutz ein Problem.

Steuerliche Aspekte?

Wie immer im Steuerrecht kommt es darauf an. Das heißt, Ihre Einnahmen können steuerfrei sein. Doch was macht den Unterschied?

Vermietung

Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern über Airbnb sind steuerpflichtig. Voraussetzung ist, dass Sie über den Grundfreibetrag von 8.822 € kommen. Sollten Ihre gesamten Einkünfte darunter liegen (zu versteuerndes Einkommen) dann fallen keine Steuern an. Sollten Ihre Einkünfte darüber liegen, dann heißt das für Sie, Steuern zahlen. Es gibt jedoch für die Vermietung von selbst genutztem Wohnraum eine besondere Freigrenze. Diese liegt bei 520 €. Das heißt, wenn die Einnahmen darunter liegen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Sie dürfen aber keine Werbungskosten geltend machen.

Wenn Sie die Grenze aber überschreiten, ist noch nicht sicher, dass Sie Steuern zahlen. Der Begriff Liebhaberei steht dann im Raum. Dieser Begriff bedeutet, dass Sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Das heißt, dass Sie langfristig nur Verluste machen. Das hat zur Folge, dass Sie Ihre Verluste nicht geltend machen können. Sollten Sie jedoch Gewinne erzielen, dann sind diese steuerpflichtig.

Sollten Sie jetzt also planen ab morgen Vermietung über Airbnb zu betreiben, dann denken Sie auch an die Steuern. Vor allem im Hinblick darauf, wenn Sie es nur als unregelmäßiges Hobby betreiben. Dann müssen Sie die Einkünfte in der Anlage V erklären. Wollen Sie das große Geld, dann gilt es mehr zu beachten.

Gewerbliche Vermietung

Gefährlich und teuer wird es jedoch, wenn Sie die Vermietung über Airbnb im großen Stil betreiben. Zum einen sind die Einkünfte bzw. der Überschuss dann in der Anlage G und der Anlage EÜR zu erklären. Zum anderen werden Sie dann auch gewerbesteuerpflichtig. Das kann vor allem im Bereich Liquidität schnell teuer werden. Gewerbesteuer wird jedoch erst ab 24.500 € fällig. Bis dahin ist es noch ein langer weg, aber das geht schneller, als man denkt.

Schlimmer ist jedoch, wenn Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen. Wenn das Zimmer notwendiges Betriebsvermögen wird, dann fallen Ihre steuerlichen Vorteile beim Verkauf der Immobilie weg. Das heißt, dass anteiliges Betriebsvermögen entsteht. Das sollten Sie vermeiden. Vor allem, wenn Sie steuerlich optimale Immobilienwirtschaft betreiben wollen.

Umsatzsteuer

Eine weitere Falle verbirgt sich in der Umsatzsteuer. Wenn Ihnen eine gewerbliche Nutzung unterstellt wird. Das heißt, dass es sich dabei nicht mehr um steuerfreie Vermietung von Wohnraum handelt. Dann sollten Sie in Betracht ziehen die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Diese ist bis zu einem Umsatz von 17.500 € möglich. Bei überschreiten der Grenze beträgt der Steuersatz für kurzfristige Vermietung 7 %. Bei der langfristigen Vermietung kann eine steuerfreie Vermietung vorliegen.

Weitere Tipps

Sie sollten am besten dem Finanzamt zuvor kommen und eine Steuererklärung abgeben. Damit verhindern Sie Verspätungszuschläge, Zinsen oder Säumniszuschläge. Nur mit Planung können Sie Steuern sparen.

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Des Weiteren finden Sie auf dieser Seite nützliche Tipps. Schauen Sie doch bei Kleinunternehmer, Immobilie kaufen, Immobilie vermieten oder Immobilie verkaufen vorbei. Dort finden Sie Steuertipps für das richtige Management. Denken Sie auch daran, dass Airbnb Ihren Cashflow erhöhen kann und Sie damit ein passives Einkommen aufbauen können. Mein Tipp für die Steuererklärung 2016 ist Steuertipps. Hier findet Ihr eine Aktion für die Einkommensteuererklärung 2015 und 2015.

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Quellen:

Gesetz

Finanztipp

Steuertipps

74 Meinungen zu “Besteuerung von Airbnb!

  1. Yanneck-Morten Bliesmer sagt:

    Gut, dass sich mal jemand mit demThema auseinandersetzt. Ich befürchte, dass insbesondere die Steuern bei vielen privaten AirBnB-Vermietern gar nicht beachtet werden, von der rechtlichen Einschränkung und der maximalen Vermietungsdauer pro Jahr mal ganz abgesehen.
    Ich habe mich selber mal in das Thema eingelesen und finde, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen noch zu komplex sind, um eine effiziente Untervermietung und Vermietung von Wohnungen über AirBnB zu ermöglichen.
    Es wird Zeit, dass die Politik hier mal etwas nacharbeitet.

    BG
    Yanneck

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