Viele Miner geben Ihre Einkünfte nicht in der Steuererklärung an. Hierbei handelt es sich dann klar um Steuerhinterziehung, wer es jedoch richtig machen will, der findet hier ein paar Steuertipps damit es legal, aber günstig abläuft!
Steuern sparen als Miner
Miner haben einige Möglichkeiten, wie sie Kosten absetzen können, auf denen sie sonst sitzen bleiben würden. Hier ein kleiner Überblick über die besten Steuertipps für Miner.
Rig und Mining-Power
Um das Mining zu betreiben braucht man eine gute Hardware. Diese Hardware kostet einiges an Geld. Sei es, dass man ASIC oder Antminer kauft, wer mit einem normalen Computer mined, kann auch diesen abschreiben. Wenn also eine überwiegend betriebliche (Mining) Nutzung vorliegt, dann kann man auch den privaten PC oder Gaming PC abschreiben.
Es wird aber nicht jedes Teil einzeln abgeschrieben. Hierfür müssen Sie alle Anschaffungskosten zusammenzählen. Das heißt, jede einzelne Grafikkarte, PSU, Prozessor, Riser usw. muss zu einem Rig / Computer zusammengefasst werden. Das kann dann zusammen abgeschrieben werden.
Die Hardware können Sie über drei Jahre abschreiben (AfA). Sollte der Wert, bestimmter Wirtschaftsgüter, unter 410 € liegen, dann können Sie es auch in einem Jahr abschreiben. Jedoch kann man das bei den aktuellen Preisen eher vergessen.
Strom
Das zweit teuerste nach der Hardware ist der Strom. Der Strom kann steuerlich abgesetzt werden. Hier sollte man darauf achten, dass man den Strom gesondert aufzeichnet.
Hierfür eignet sich ein günstiges Messgerät, welches Sie einfach in die Steckdose stecken und das ganze einfach automatisieren. Man liest dann ab, wie viel Strom pro Monat auf Kosten des Mining ging und wie viel man Privat verbraucht. Dann kann man den Strom für das Mining steuerlich absetzen.
Miete
Wenn Sie zur Miete wohnen oder eine Lagerhalle mieten sollten, dann können Sie die Miete steuerlich ansetzen. Sie müssen jedoch die Miete aufteilen in den Teil den Sie Privat nutzen und den Teil der betrieblich veranlasst ist. Hier eignet sich die Aufteilung nach Quadratmeter. Sollten Sie zum Beispiel hierfür einen gesonderten Raum haben, dann können Sie diesen Raum steuerlich geltend machen. Der Vorteil ist, dass auch andere Kosten, auf denen Sie sonst sitzen bleiben, steuerlich relevant werden.
Hauskosten
Als Eigenheimbesitzer haben Sie die Möglichkeit, dass Sie Kosten anteilig absetzen können. Das heißt, dass Sie hier auch die Zinsen für das finanzierte Eigenheim ansetzen können. Auch Grundsteuer, Hausverwaltung, Hausmeister und andere Kosten wären dann anteilig absetzbar.
Passen Sie jedoch hier auf, wenn das ganze dann notwendiges Betriebsvermögen wird, dann verlieren Sie die Steuerbefreiung nach § 23 EStG (drei Jahre Selbstnutzung).
Umsatzsteuer
Auch die Umsatzsteuer ist ein relevantes Thema, jedoch hat sich hier der EuGH schon zu Wort gemeldet. Lt. dem EuGH ist der Handel mit Kryptowährungen steuerfrei.
Eine Aussage zum Mining wurde noch nicht abschließend getroffen. Jedoch ergibt sich aus der umsatzsteuerlichen Prüfung, dass das Mining in Deutschland derzeit wie Erträge von Amazon und Google zu behandeln sind. Das heißt, dass die Umsätze nach dem Reverse Charge Verfahren versteuert werden. Aus diesem Umstand ergibt sich, dass der Vorsteuerabzug erhalten bleibt, sofern man im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist.
Gewerbesteuer
Auch wenn, die Gewerbesteuer anfällt, dann müssen Sie diese nicht gleich bezahlen. Sie können die Gewerbesteuer zum einen bei der Einkommensteuer anrechnen lassen und zum anderen zahlen Sie diese erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 €.
KFZ
Denken Sie auch an die KfZ-Kosten. Entweder Sie nutzen ein KfZ rein für das Mining, das kann je nach Größe relevant sein, oder Sie setzen lediglich die 30 Cent je Fahrtkilometer an. Damit bringen Sie auch Ihr Auto steuerlich unter.
Einrichtung
Um es einfach zu machen, alles was Sie fürs Mining kaufen, können Sie irgendwie steuerlich ansetzen. Das fängt bei der Kühlung an, geht über die Schränke oder Rigs und endet beim Büromaterial. Heben Sie die Belege auf und nutzen Sie die Möglichkeiten als Unternehmer sinnvoll. Denken Sie daran, dass Sie als Unternehmer auch Vorteile haben. Es lohnt sich daher nicht, dass Sie Steuern hinter ziehen.
Liebhaberei
Sollten Sie aber mit dem Mining Verluste erzielen und hauptsächlich ein Hobby-Charakter vorliegen, dann sollten Sie aufpassen. Das Finanzamt kann Ihre Verluste auch nicht anerkennen.
Das passiert dann, wenn Sie über einen längeren Zeitraum keine Gewinne erzielen und auch der Totalgewinn nicht absehbar ist. Diese Gefahr der Liebhaberei kann dazu führen, wenn Sie bisher Steuererstattungen hatten, dass Sie diese zurückzahlen müssen.
Steuertipp mit Steuerkniff
Es ist ja so, dass Sie beim Mining im gewerblichen Bereich sind. Sie müssen also die Mining-Leistung und den Ertrag daraus versteuern. Der Ertrag entsteht mit Einbuchung des Coins. Das heißt, wenn Ihnen der Bitcoin oder das Ethereum eingebucht werden und Sie darüber verfügen können, dann ist es eingenommen.
Der kniff liegt dann in einer Formalie die so genannte Entnahme ist das Stichwort. Wenn Sie deutlich und verständlich machen, dass Sie den gewonnenen Coin entnehmen, dann gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen des § 23 EStG. Das heißt, Sie sind im Privatbereich und können den Coin steuerfrei nach einer Haltedauer von einem Jahr veräußern.
In der Folge bleibt der Ertrag zwar steuerpflichtig, die Wertsteigerung wird aber steuerfrei.
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