Gewerbeanmeldung, das solltest DU dazu wissen!

Gewerbeanmeldung in Deutschland – Die Gewerbeanmeldung ist für Sie der Start in die Selbstständigkeit. Im Wirrwarr des deutschen Rechts kann man schnell verloren gehen. Den Überblick zu behalten fällt vielen schwer. Doch lassen Sie sich nicht verunsichern. Es gibt für alles eine Anleitung. Hier finden Sie wichtige Tipps zum Ausfüllen der Gewerbeanmeldung.

Die bürokratische Gründung!

Am Anfang war es vielleicht nur eine Schnapsidee. Aber jede Idee kann zu etwas Konkretes werden. Sie haben ein Ziel vor Augen, ein Projekt oder ein Produkt. Sobald die Rahmenbedingungen stehen, beginnt die eigentliche Gründung. Sofern Sie sich also für das Einzelunternehmen entschieden haben, finden Sie hier die Vorgehensweise. Sie beginnen also Ihre Gründung und treten nach außen als Unternehmer auf.

Wer ist Gewerbetreibender?

Nicht jeder muss eine Gewerbeanmeldung abgeben. Gewerbetreibende sind zur Abgabe einer Gewerbeanmeldung verpflichtet. Das heißt, als Selbstständiger sind sie nicht dazu verpflichtet. Selbstständige sind Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte. Diese Berufsgruppen nennen sich Katalogberufe. Als Selbstständiger müsse Sie nur die Aufnahme Ihrer Tätigkeit anzeigen. Diese Anzeige erfolgt formlos bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Eine Gewerbeanmeldung muss somit jeder Affiliate, Network-Marketer und YouTuber abgeben. Auch für  Betreiber eines Online-Shops und Blogger ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Aber auch jeder normale Unternehmer ist dazu verpflichtet. Das heißt jeder Einzelhändler, Gastronom und Vertreter. Diese Unternehmer zählen zu den Gewerbetreibenden und sind gewerbesteuerpflichtig.

Die Gewerbeanmeldung!

Mit der Gewerbeanmeldung beginnen Sie den Prozess der Gründung. Das Ausfüllen des Antrags stellt unter normalen Umständen keine Probleme dar. Die meisten Fragen nach Adresse, Betriebsstätte und Art der Tätigkeit sind selbst erklärend. Diese Fragen können Sie schnell abarbeiten und weiterleiten. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 25 € und 50 €.

Den Antrag können Sie auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde herunterladen oder online ausfüllen. Sie müssen den Antrag bei der Gemeinde herunterladen, in der Sie später tätig werden. Es gilt das Prinzip der Betriebsstätte. Nachdem der Antrag ausgefüllt wurde, drucken Sie diesen aus und schicken ihn an die zuständige Gemeinde.

Informatives!

Die Gewerbeanmeldung muss an die Gemeinde geschickt werden in der Sie auch den Sitz Ihres Unternehmens haben. In der Gemeinde in der Sie Ihren Sitz haben sind Sie später auch gewerbesteuerpflichtig. Sollte das zuständige Betriebsstättenfinanzamt von Ihrem Wohnsitzfinanzamt abweichen, müssen Sie eine gesonderte und einheitliche Erklärung abgeben.

Anmeldung und danach?

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Am besten ist es, wenn Sie die Ist-Besteuerung wählen. Die Ist-Besteuerung ist das umsatzsteuerliche Zufluss / Abflussprinzip. Dasselbe ist sinnvoll bei der Gewinnermittlungsart. Diese sollte im Rahmen der Gründung auf die Einnahmeüberschussrechnung gestellt werden. Die Bilanzierung ist für kleine Unternehmen nicht zu empfehlen. Nach der Anmeldung haben Sie jetzt auch steuerliche Pflichten. Diesen Pflichten sollten Sie ordnungsgemäß nachkommen. Eine dieser Pflichten wäre die Abgabe der Steuererklärung.

Steuererklärungen!

Wie bereits erwähnt haben Gewerbetreibende Pflichten. Diese Pflichten sind zum Beispiel die Abgabe von Steuererklärungen. Als Gewerbetreibender müssen Sie eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung abgeben. Des Weiteren eine Gewerbesteuererklärung zur Feststellung des Gewerbeertrags. Gewerbesteuer fällt erst ab dem Überschreiten des Gewerbesteuerfreibetrags an. Der Gewerbesteuerfreibetrag beläuft sich auf 24.500 €. Zudem ist auch noch die Umsatzsteuererklärung Pflicht. Diese können Sie jedoch verkürzen, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung wählen. Bedenken Sie, dass jedes Wahlrecht Vor- und Nachteile hat.

In manchen Fällen müssen Sie auch eine gesonderte und einheitliche Erklärung abgeben. Diese Erklärung müssen Sie abgeben, wenn Ihr Wohnsitzfinanzamt vom Betriebsstättenfinanzamt abweicht. Das heißt, wenn Sie unterschiedlichen Finanzamtsbezirken wohnen und arbeiten.

Steuern sparen!

Sobald Sie gründen, sollten Sie auch an die steuerlichen Aspekte denken. Über die Seite Spardirsteuern.de erhalten Sie kleine Steuertipps über Checklisten. Sie sollten Ihr Unternehmen zwar nicht nur darauf auslegen. Aber ohne steuerliche Tipps sollten Sie eine Gründung nicht beginnen.

Als Gewerbetreibender sind Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Steuererklärung können Sie günstig und unkompliziert über Steuertipps oder smartsteuer einreichen. Die Steuererklärungen sind für das Jahr 2016 bis zum 31.05.2017 fällig. Die Abgabe kann verlängert werden, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen.

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