Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung)

Wahlrecht

Kleinunternehmer – Handelt es sich um eine Erleichterung in der Bürokratie und einen Gewinnvorteil oder ein Handicap und Image-Nachteil.

Wer die Wahl hat, hat die Qual.

Kleinunternehmer?

Jeder Unternehmensgründer stellt sich in der Gründungsphase die Frage, soll ich die Kleinunternehmerregelung anwenden oder nicht? Spätestens wenn der steuerliche Erfassungsbogen im Briefkasten liegt, kommt man nicht mehr um die Frage herum. Man braucht eine Antwort auf die Frage.

Diese Frage lässt sich aber nicht so leicht zu beantworten, da sie von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Es gibt einige Vorteile, aber auch einige Nachteile, die man gegeneinander aufwiegen sollte. Aber zuerst einmal, was ist die Kleinunternehmerregelung und wer kann Kleinunternehmer werden?

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist grundsätzlich eine Aufwandserleichterung für Gründer und wie es der Name sagt für kleinere Unternehmen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleinunternehmer sind von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuersteuer abführen.

Klingt doch ganz gut, aber wieso mach das nicht jeder?

Wer darf?

Das Wahlrecht zur Kleinunternehmerregelung hat grundsätzlich jeder Unternehmer. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsätze im Jahr der Gründung 17.500 € Brutto und im darauf folgenden 50.000 € Brutto nicht übersteigen.

Sollte man zum Beispiel während des Jahres erst mit der Tätigkeit beginnen, muss man den Betrag von 17.500 € Zwölfteln. Das heißt, wenn man nur zehn Monate tätig ist, dann beläuft sich der Betrag auf nur 14.583 € (17.500 € / 12 x 10).

Warum Kleinunternehmer?

Die Folgen der Kleinunternehmerregelung sind, dass man auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf und diese dann auch nicht abführen muss. Es gilt somit, Rechnungsbetrag Brutto = Rechnungsbetrag Netto. Dadurch steigert man die persönliche Rendite um 19 %, sofern man am Markt denselben Preis erzielen kann wie die Konkurrenz.

Ein zweiter Grund ist, dass man den Aufwand verringern kann. Mit den Voranmeldungen ist ein gewisser Zeitaufwand verbunden. Dieser lässt sich begrenzen oder auch auslagern. Mit der Auslagerung der Voranmeldungen auf einen Steuerberater sind jedoch auch Kosten verbunden.

Somit steht man immer vor dem Kosten / Zeit-Problem. Daher eignet sich die Kleinunternehmerregelung meist nur für Branchen oder Gewerbetreibende mit geringem Wareneinsatz bzw. geringen Kosten (Vorsteuerabzug). Aus diesem Grund wird die Kleinunternehmerregelung meist nur von Unternehmer verwendet die Ihre Tätigkeit im Nebengewerbe ausführen.

Lohnt sich das?

Die Frage, ob sich dies rechnet, ist nicht nur von den Umsätzen abhängig. Sollte zum Beispiel ein Unternehmen betreiben oder betreiben wollen, in dem der Wareneinsatz oder die Investitionen in Maschinen sehr hoch sind, dann sollte man sich das zweimal überlegen. Der Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass man auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) nicht abziehen darf. Viele Unternehmen benötigen aufgrund der Hohen Kosten jedoch den Vorsteuerabzug zur Finanzierung.

Der Kundenstamm ist auch entscheidend. Wer hauptsächlich private Kunden hat, welche keinen Vorsteuerabzug haben, dann wirkt sich die Kleinunternehmerregelung positiv aus. Hat man hingegen überwiegend Geschäftskunden, dann bestehen diese meist auf einen Nachlass, da Sie keinen Vorsteuerabzug (19 %) haben.

Nicht nur der Kundenstamm ist für die Entscheidung ausschlaggebend. Bei der Gründung sollte man auch Wert auf das Image legen. Wenn man als Kleinunternehmer auftritt, signalisiert es den Wettbewerbern und Partnern, dass die Umsätze gering sind oder man frisch am Markt ist. Das kann in manchen Situationen zum Nachteil sein.

Wann wählt man?

Die erste Chance zur Ausübung des Wahlrechts hat man beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens. In diesem Fall wählt man beim steuerlichen Erfassungsbogen entweder Zeile 156 oder 157 unter Punkt 7.3.

Sollte man schon eine Zeitlang ein Gewerbe betreiben und die Umsätze sinken, dann kann man auch nachträglich zur Kleinunternehmerreglung wechseln. Das ganze kann durch eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgen. Der Wechsel kann jedoch erst nach der Fünfjährigen Bindung erfolgen.

Worauf muss man achten?

Wenn man die Kleinunternehmerregelung gewählt hat, darf man auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Zudem muss man auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis anbringen „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“

Aus Rechnungen, die man von anderen Unternehmen erhält, hat man keinen Vorsteuerabzug.

Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist man fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Es soll verhindert werden, dass man sich in den ersten Jahren den Vorsteuerabzug sichert und danach „steuerfreie“ Einnahmen erwirtschaftet.

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14 Meinungen zu “Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung)

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  8. Andrea sagt:

    Ein wirklich schöner und informativer Beitrag zum Thema Kleinunternehmerregelung – sehr empfehlenswert! Gerade die Rechnungsstellung birgt als Kleinunternehmer ja ein paar Besonderheiten, ist aber – wenn man die Sache einmal durchschaut hat – im Endeffekt gar nicht so kompliziert. Wer sich hier noch nicht ganz sicher fühlt, kann gerne auf unsere kostenlose Rechnungsvorlage für Excel und Word zurückgreifen: https://debitoor.de/funktionen/rechnungsstellung/rechnungsvorlage Vielleicht ist das ja noch eine ganz gute Hilfe „on top“ zu diesem Beitrag? Viele Grüße, Andrea (Debitoor)

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