Steuertrick für Bitcoin und andere Kryptowährungen!

Wer die anderen Artikel meines Blogs kennt, der weiß, dass bei Kryptowährungen das FiFo-Verfahren („First in, First out“) angewandt wird. Eine Möglichkeit das System auszutricksen, zeige ich dir in diesem Artikel.

Wenn du die steuerlichen Basics von Kryptowährungen noch nicht kennst, dann findest du alle Informationen hier oder in den Links am Ende des Artikels.

Steuertrick Bitcoin-Handel!

Wie im Intro gesagt, gilt in Deutschland ja das FiFo-Verfahren. Das hat zur Folge, dass man die zuerst gekauften Coins auch wieder als erstes veräußert. Wenn das dann noch innerhalb eines Jahres geschieht, dann wird das teuer. Jetzt gibt es aber einen relativ leichten Trick, um diese Besteuerung zu umgehen.

Je nach Börse gibt es unterschiedliche Trading Möglichkeiten. Des Weiteren kann nicht jeder Coin direkt gegen Euro / USD / YEN gekauft werden. Das heißt, der normale Besitzer von Kryptowährungen muss auf mehrere Exchanges ausweichen. Wenn dazu noch eine gute Diversifikation vorhanden ist, dann kann man hier schnell auf Probleme stoßen.

Steuertrick, das Problem!

Das Problem entsteht, wenn man zum Beispiel ETH hält und dann mit einem „Nachschuss“ an Kapital TenX kaufen will, dann steht man vor einem Problem. Das Problem ist, dass die meisten Exchanges TenX nur gegen ETH oder BTC tauschen. Jetzt hält man hier aber zum Beispiel ETH und bei der Umwandlung in TenX würde ein steuerbarer und bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres, auch ein steuerpflichtiger Vorgang stattfinden.

Das ist unschön, wenn man das ganze auch noch legal abwickeln will, dann muss man Steuern zahlen. Aber es gibt eines einfache Möglichkeit das Problem zu umgehen, damit man steuerfrei und ohne Probleme in jede Währung investieren kann.

Steuertrick, die Lösung!

Die Lösung ist ganz einfach, und zwar in dem man nicht über ETH oder eine Währung handelt, die man besitzt. Nehmen wir also folgendes Beispiel. Man ist ein normaler Buy&Hold-Investor. Der Einstiegspunkt von FIAT auf Coins ist Kraken. Kraken bietet auf seiner Seite ca. 10 Währungen. Im Normalfall kauft man nicht alle Währungen, sondern selektiert vor.

Als Beispiel, wenn man BTC, ETH, LTC und DASH hält, dann  wäre ein Kauf mit diesen Coins ein steuerbarer Vorgang. Jedoch bleiben einem noch sechs andere Währungen, als Transferwährungen. Die Transferwährung muss nicht lange gehalten werden, sondern soll sofort umgewandelt werden. Hier als Beispiel TenX. Man kann dann also zum Beispiel XMR (Monero) kaufen, weil diese Währung ja nicht in unserem Bestand ist. Da man diese Währung nicht langfristig hält und auch derzeit noch nicht hat, ist das die erste Anschaffung.

Das heißt, man produziert bei einem schnellen Wechsel keinen“ steuerpflichtigen Vorgang*, wenn man diese sofort wieder veräußert bzw. umwandelt. Dafür verwenden wir als Hilfsmittel Shapeshift. Shapeshift ist ein Tool, welches hilft, dass man schnell und ohne Börse zwischen Coins wechseln kann. Dafür schickt man also, bezogen auf unser Beispiel, die XMR an Shapeshift und dies wandelt das in TenX um. Die TenX werden dann auf der ETH-Adresse gutgeschrieben. Hier kann auch die Adresse verwendet werden, auf der wir bereits die ETH halten.

Steuertrick, heißt steuerfrei!

Mit diesem Steuertrick umgeht man ganz einfach und legal das FiFo-Verfahren in Deutschland. Man belastet seine eigenen Krypto-Bestände nicht und hat trotzdem vollen Zugriff auf alle Währungen und Token.

Wichtig ist, dass man keine Währungen für dieses Verfahren verwendet die man selbst hält, ansonsten wären die zuerst angeschafften zu veräußern. In unserem Beispiel würden LTC, BTC, ETH und DASH dafür ausscheiden. Das kann sich aber bei dir anders verhalten. Es gibt aber auch eine Ausnahme, sollte während dem Vorgang der Kurs extrem fallen oder steigen, dann wäre dieser Vorgang wieder steuerbar und steuerpflichtig.

Dieser Steuertrick ist nach der aktuellen Rechtslage möglich. Dadurch verhindert man, dass alte Bestände mit hohen Kursteigerungen „angegriffen“ und versteuert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Coin ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt. Sollte sich die Rechtslage hierzu ändern, dann wäre dieser Steuertrick nicht mehr möglich. Des Weiteren ist eine Nichtangabe von steuerpflichtigen Vorgängen in Deutschland eine Straftat nach § 370 AO, auch der Versuch ist schon strafbar.

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Meine Buchempfehlung für diesen Artikel. Eine Vorbestellung zu einem anderen Buch.

Du willst weitere Informationen?

Spardirsteuern.de mein Steuerspar-Blog

YouTube-Empfehlung:

Steuern mit Kopf

Julian Hosp von TenX

Disclaimer: Der Autor/Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

*Anmerkung: Im Steuergesetz gilt grundsätzlich Einzelbewertung. Der Steuertrick kann bei einer sauberen Trennung der Wallets und entsprechenden Aufzeichnungen vernachlässigt werden. Dieser Trick ist dann zu empfehlen, wenn Vorgänge nicht mehr nachvollziehbar, damit können unsaubere Aufzeichnungen umgangen werden.

101 Meinungen zu “Steuertrick für Bitcoin und andere Kryptowährungen!

  1. M1ner sagt:

    Hallo und Danke für die super Erklärung!
    Wie verhält es sich denn bei Guthaben, welches sich in meinem Mining Wallet befindet?
    Gibt es da auch einen Trick um dieses Geld in FIAT zu tauschen ohne ein Jahr warten zu müssen?

    Viele Grüße

    M1ner

  2. Roland sagt:

    Nein, man kommt hier um eine Versteuerung der Einnahme und dann einer Entnahme nicht herum. Aber sobald es im Privatvermögen ist, sind weitere Kursteigerungen steuerfrei 🙂

  3. minimalwerk sagt:

    Hallo und auch nochmal eine Frage zum Mining. Muss ich grundsätzlich ein Gewerbe anmelden und beträgt die Steuer dann immer 25%. Gilt das auch für Cloud Mining?

    Lieben Gruß

  4. Mike sagt:

    Hallo auch ich hätte eine Frage . D.h ich kaufe mir monero wandele es in tenx oder btc um und verkaufe es dann mit Gewinn ist es steuerfrei? Oder hab ich da was falsch verstanden

  5. Roland sagt:

    Kenne ich nicht, aber wenn es wie Shapeshift funktioniert, dann ist es da auch möglich. Besser aufgrund der ersten Frage nochmal einen Steuerberater konsultieren.

  6. ASK sagt:

    Hey Roland,

    ich kenne mich in dem Bereich zwar nicht aus aber ich denke du hast für genug Diskussionsstoff gesorgt und für einige auch Probleme und Fragen beantwortet.

    Viele Grüße
    Michael

  7. Roland sagt:

    Hallo Michael,
    ja irgendjemand muss sich damit im Detail auseinandersetzen. Viele denken, es wäre ein rechtsfreier Raum.

    Grüße Roland

  8. Mero sagt:

    Ist denn dieser Trick überhaupt notwendig?

    Gerade in der Welt der Cryptowährungen können wir doch genau den Zeitpunkt bestimmen, wann wie viel gekauft wurde und die einzelnen Transaktionen über separates Adressen („Konten“) separieren.

    Angenommen ich habe bereits 2 ETH die ich für 1 Jahr halten will und brauche 1 weiteren ETH um etwas anderes anzuschaffen:
    1. Es gibt eines Nachweis über den Zeitpunkt des Kaufen der 2 ETH (z.B. Ledger Export bei Kraken)
    2. Die 2 ETH liegen in einer separaten Adresse meines Wallets
    3. Die weiteren 1 ETH werden ebenfalls über eine separate Adresse abgewickelt.

    Im Steuerrecht gilt der Grundsatz der Einzelbewertung, FiFo wird doch nur als Ausnahme bei gleichartigen Wirtschaftsgütern erlaubt.

    Das macht in meinen Augen nur Sinn wenn man alles auf eine Adresse transferiert und dann von dort einen Teil weiterverwenden will. Oder sehe ich das falsch?

  9. Roland sagt:

    Mero,

    deine Aussage ist völlig korrekt. Nur unterstellt jeder bei dieser Angelegenheit eine Sache und zwar saubere und streitsichere Aufzeichnungen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem im Bereich Kryptowährungen genau das nicht vorhanden ist.

    Wenn jemand natürlich perfekte, verständliche und nachvollziehbare Aufzeichnungen hat, dann ist dieser Trick unnötig, da gebe ich dir recht. Aber für die Mehrzahl ist der Trick die einzige Möglichkeit, bis das erste Jahr rum ist.

    Grüße

  10. Andi sagt:

    Hi Roland,
    toller Artikel, danke!
    Eine kurze weitere Frage: ich will z.B. in einen ICO investieren, der nur ETH akzeptiert. Ich halte bereits ETH.
    Kann ich über Kraken XMR kaufen und per shapeshift ETH in den ICO investieren, ohne eine Steuerlast zu triggern?
    Danke
    Andi

  11. Ben sagt:

    Hallo Roland. Könntest du mir bitte die Quelle geben wie du auf diese Annahme kommst. Der Kurs auf einer Exchange ändert sich binnen Sekunden auch wenn ich einen coin binnen weniger Minuten auf shapeshift tausche, erziele ich dabei Kursgewinne bzw. Verluste. Ich schreibe meine Masterarbeit in diesem Bereich. Über Paragraphen, Urteile, etc. zum nachvollziehen wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    BB

  12. Roland sagt:

    Hallo Ben,

    ich habe das nicht ausgeschlossen. Sollte es keine Kursschwankung geben, dann wäre AK = VK. Der Rest ist simple Einzelbewertung.

    Grüße

  13. Ben sagt:

    Hallo Roland! Super, das sehe ich ähnlich und danke für die Antwort. Wie siehst du das mit dem Mining über Dritte. Die das minen in einer Cloud anbieten. Das sollten nach m.E. keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein… Aber was dann? Kapitalerträge?

  14. Jan sagt:

    Hallo, habe mich auch mit der Frage des Cloud-Mining beschäftigt. Meiner Einschätzung nach liegen keine Einkünfte nach §20 vor. Ich gehe mal davon aus, dass du dich bei der Deklaration auf § 20 Abs. 1 Nr. 7 berufst?

  15. Hansi72 sagt:

    Hallo ich habe eine Frage, nehmen wir folgendes Szenario an:
    1.) ich halte Bitcoins auf einer Wallet
    2.) Nun kaufe ich auf Kraken Monero als Transferwährung und verkaufe diese Monero (keine größeren Kursschwankungen vorausgesetzt) sofort wieder zu Bitcoins, um dann mit diesen Bitcoins auf Kraken weiterzutraden. Wird dann das FIFO Prinzip nur für die Bitcoins auf Kraken angewandt, solange ich die anderen Bitcoins in meiner Wallet mindestens 1 Jahr halte? Oder wird dann beim ersten Verkauf/Trade auf Kraken mit dem ersten Bitcoin auf der Wallet das FIFO Prinzip dann angewandt und damit der Gewinn/Verlust ermittelt?

    Herzliche Grüße und vielen Dank!

  16. ME sagt:

    Frage:
    Ich kann ja zu einem belibigen Kurs kaufen bzw. Verkaufen solange jemand auf den Handel eingeht
    und kann damit ja in gewisser Art selbst bestimmen.
    Wenn ich nun zum selben Kurs verkaufe wie ich gekauft habe, sollte das dann steuerfrei sein?

  17. Crypmax sagt:

    Hallo! Vielen Dank für den Tipp. Ich möchte IOTA kaufen, besitze bis jetzt nur BTC (Haltedauer < 1 Jahr). Aufgrund der rasanten Kursanstiege möchte ich ungern damit IOTA kaufen. Kann ich also ETH über Coinbase kaufen , dann gleich zu Bitfinex senden und damit IOTA kaufen, ohne Steuern zu produzieren? Und muss man auch diesen Handel dann in der Steuererklärung angeben?

    Vielen Dank im Voraus!

  18. Thomas sagt:

    Hallo ! Das ist eine tolle Beschreibung, die ich als Anfänger gut gebrauchen kann. Nur die Lösung mit dem Steuertrick leuchtet mir nicht ein. Tut mir leid. Das liegt wahrscheinlich auch daran , dass ich TenX nicht kenne.
    Kann mir das einer mal genauer bzw. leichter erklären ?
    Oder gibt es im Web eine gute Adresse um dies genauer zu erfahrne ?

  19. Moddy sagt:

    Wie ist das mit der Android-App (Wallet) Coinomi. Dort sind viele Krypto-Währungs-Wallets zusammengefasst und ich kann mit Changeshift oder Changelly schnell konvertieren. Die App verlangt keine Registrierung. Wenn ich beim Bitcoin-Geldautomaten Euro in Bitcoins tausche, kann ich doch damit völlig anonym handeln soviel ich will? Hab ich Recht bzw. wo könnte ein Problem entstehen?

  20. Schoepi Blockchain Affin sagt:

    Ich habe so meine Bedenken zu diesem Artikel.

    Ich frage mich, seit wann der Kauf einer Währung an und für sich überhaupt Steuerelement ist, Wenn ich Euro, sFr., Dollar, Bitcoin oder XIN kaufe, ist das nichts weiter als ein Wechsel in eine andere Währung. Und da ist es steuerlich nicht relevant ob ich beim zurückkauf einen Verlust oder Gewinn, egal in welchem Zeitraum, gemacht habe. Es ist dann halt einfach so.

    Ausnahme klar, wenn ich mit Gewinnabsicht auf einer Börse mit Währungen handle.
    Aber dieser Artikel spricht von Holder und die sind aus meiner Sicht überhaupt nicht betroffen.

  21. Schoepi Blockchain Affin sagt:

    Tradern ist immer Steuer-relevant, das ist Kaufen und Verkaufen mit Gewinnabsicht.

    Anders ist es, wenn ich als Holder eine Währung kaufe. Sei es als Sparanlage, als Wertsicherung oder um ein Produkt welches nur in dieser Währung erhältlich ist zu kaufen. Ich kenne kein Land in dieser Welt, welches den Währungswechsel an und für sich besteuert. Das währe auch gar nicht Handlebar.

    Inwieweit die oft genannte Empfehlung von „1 Jahr halten“ Auswirkungen auf das Tradern hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber der Kauf oder Transfer einer Währung an und für sich hat aus meiner Sicht keine Auswirkungen auf Steuern.
    .

  22. Marco sagt:

    Ich verstehe die Lösung noch nicht: Könnte jemand das shapeshift beispiel erklären für folgende Situation: Man besitzt BTC und ETH und möchte BTC (steuerfrei) verkaufen. Ich würde also BTC in eine Transferwährung meiner wahl z.B LTC umwandeln danach sofort wieder in BTC wandeln und dann könnte ich die BTC steuerfrei verkaufen (in Euro)?

  23. Phil sagt:

    Es wird oben beschrieben, dass man bei einem schnellen Wechsel „keinen“ steuerpflichtigen Vorgang produziert, wenn man diese sofort wieder veräußert bzw. umwandelt.

    Ich besitze rein nur ETH (Buy&Hold), kein BTC. Wenn ich nun IOTA kaufen möchte, sollte ich nun laut Beschreibung BTC mit EUR kaufen können und direkt in IOTA umtauschen können ohne einen steuerlichen Vorgang zu produzieren. Da stellt sich mir jedoch die Frage wie dieser sofort Umtausch definiert ist. Wie viel Zeit haben ich um diesen Umtausch zu durchzuführen? Denn wenn ich zuerst EUR in BTC via SEPA umtauschen muss kann ich den Zeitpunkt zu dem ich BTC erhalte schlecht bestimmen. Reden wir hier also von 10 Minuten, 1 Stunde, einem Tag oder einer Woche?

  24. Pingback: Besteuerung von Cloud Mining! - Genesis, Hashflare und Bitclub! | Finanzgeflüster

  25. Pingback: Cloud-Mining und was ich davon halte! | Finanzgeflüster

  26. Maurycy sagt:

    Hallo!
    Und wie berechnet man den Gewinn (bzw. Verlust), wenn man tatsächlich innerhalb eines Jahres eine weitere Währung kauft? Man muss zu dem Tauschpunkt wissen, wie viel kostet die erste Währung gegen Euro. Aber wo nimmt man den Preis her? Ist das stundengenau wichtig (der Kurs ändert sich sogar um 1000€ während des Tages)?

    Danke!
    Maurycy

  27. Roland sagt:

    Das musst Du dann eben stundenweise aufzeichnen. Aber das wird zumindest bei den großen Währungen in der Wallet festgeschrieben.

  28. Maurycy sagt:

    Meine Frage war unpräzise. Z.B. beim Tausch BTC -> ETH muss ich für die Steuer den Kurs BTC/EUR wissen. Woher nehme ich ihn? Vor allem wenn die Börse nicht gegen Euro handelt.

  29. sanibal@web.de sagt:

    Hallo Roland, ich habe ein kleines Verständnisproblem bei der Anwendung des FIFO Prinzips bei der Berechnung meines Gewinns.

    Am 01.01.17 kaufe ich auf Plattform A: 5 BTC á 100€
    Am 02.01.17 kaufe ich auf Plattform B: 7 BTC á 200€
    Am 03.01.17 verkaufe ich auf Plattform B: 7 BTC á 300€

    Somit generiere ich auf Plattform B 700€ Gewinn: 7×300 – 7×200 = 2100 – 1400 = 700
    Laut FIFO müsste die Rechnung aber so aussehen: 7×300 – (5×100 + 2×200) = 2100 – (500 + 400) = 2100 – 900 = 1200

    Welche der Rechnungen ist jetzt für die Steuer relevant?
    In der Realität blieben die 5 BTC á 100€ ja völlig unberührt und sind auch „physisch“ noch auf Plattform A vorhanden.

  30. Pingback: Mining, also los geht´s! Das brauchst du alles! (Mining für Anfänger) | Finanzgeflüster

  31. Pingback: Mining und die Steuer (Kryptowährungen schürfen) | Finanzgeflüster

  32. Sven sagt:

    Hallo Cryptofreunde,

    Ich bin mir unsicher, ob ich den Vorgang recht verstanden habe. Könnt ihr mir erklären ob die Folgen 2 Fälle steuerfrei wären?

    1.Fall
    Ich kaufe Monero den ich nicht in meinem Portfolio habe, tausche ihn mit shapeshift in etherium welches ich schon besetze. Mit diesem etherium kaufe ich Iota und halte es 6 Monate. Nach dieses 6 Monaten möchte ich meine Iotas auszahlen und tausche sie deshalb wieder zurück in eth und zahle sie in EUR aus.

    2.Fall
    Geht es auch anders herum? Ich besitze schon Iota mit denen ich viel Gewinn gemacht habe – tausche diese gegen Monero(welchen ich nicht besitze) und Wechsel diesen schnell mit shapeshift in etherium (mit welchem ich ursprünglich die Iota gekauft habe). Nun zahle ich die ETH in EUR aus.

    Wären diese Vorgänge steuerpflichtig?

    Was müsste sich daran ändern?

    Muss ich sie trotz Steuerfreiheit in der Steuererklärung erfassen?

  33. Viktor Fast sagt:

    Hallo Roland! Hast du schon was von eToro (Sozial-Trading) gehört und weißt Du wie mann die Zahlungen, die man dort erhält steuerlich betrachten soll? Sind es auch Kapitalertragsteuern?

  34. malego sagt:

    Hallo Roland,
    ist das Stand heute immer noch so möglich?
    Da meines Wissens der Tausch zwischen Kryptowährungen ein steuerbarer Vorgang ist, funktioniert das glaub ich so nicht mehr. Ist meine Annahme richtig, oder ist hier noch immer ein Schlupfloch möglich?
    lg

  35. cr20 sagt:

    Hallo Roland
    Was heisst denn dann bei den Beispielen: steuerpflichtig? Sind das dann nicht die 25 % wie bei kapitalertragssteuer?

  36. Janik sagt:

    Erst einmal danke für den Artikel, sehr informativ und hilfreich. Dennoch, um eben auf die nachvollziehbaren aufzeichnungen zu kommen: An jeder Krypto Börse an der man mit einem verifizierten account Coins kaufen und tauschen kann, hat man genau wie im Depot ja auch eine Order History, mit allen Käufen und allen Tauschgeschäften mit jeweiligem Kurs zur Kaufzeit/Tauschzeit der Krypto Währungen(en). Falls das die nachvollziehbaren Aufzeichnung ist von der Du sprichst, ist der trick dann nicht tatsächlich hinfällig?

    mit freundlichen grüßen,
    Janik

  37. jan92berlin sagt:

    @cr20: Die Kapitalertragssteuer von 25% gelten nur für geminte Coins. Reguläre Trades gelten als privates Veräußerungsgeschäft und sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (14%-45%) zu versteuern.

    lieben Gruß!

    @sven:
    **1. Fall:

    Deine Moneros sind nicht steuerplfichtig, außer es kommt zu einem erheblichen Kursanstieg in der Zeit bis zum Tausch mit Shapeshift. Deine IOTA-Gewinne nach 6 Monaten MUSST du versteuern wenn du in Deutschland tradest. In anderen Ländern gelten evt. andere Bedingungen. für den ETH/EUR-Tausch gilt das gleiche wie für Monero/IOTA: Ein unerheblicher Kursanstieg (am selben Tag) ist nicht interessant für das Amt!

    **2. Fall:

    Die einzigen steuerfreien Coins sind jene, die du >1Jahr hälst.

    **Was müsste sich daran ändern?

    Um nicht den Überblick zu verlieren empfehle ich dir den Internetdienst Cointracking

    Es gibt da eine spezielle Kalkulation „Steuerfreie Coins (Short & Long Berechnung)“, mit der man genau weiß welche Tokens man noch wie lange halten muss bevor man sie nach der 1Jahre-Haltefrist wieder steuerfrei veräußern kann. Du brauchst also nicht extra mehrere Wallets/Portfolios/Bücher führen.

    **Muss ich sie trotz Steuerfreiheit in der Steuererklärung erfassen?

    Wenn du nicht ganz sicher bist, ob du steuerpflichtige Coins hast, würde ich mir einen Steuerreport auf Cointracking erstellen. PDF erstellen und abheften (und ggf. Gewinne in der Anlage SO angeben). Unbedingt auch die .csv-Dateien von den Exchanges speichern! Falls das Finanzamt mal irgendwann nachfragt, kannst du alles beweisen. Es muss schlüssig sein, dann bist du auf der sicheren Seite.
    Falls du unterjährige Einkünfte hast musst du diese mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (14%-45%) ansetzen.

    bei weiteren Fragen kannst mich über wordpress erreichen.

    Lieben Gruß,

    Jan

  38. Clown07 sagt:

    Hallo Roland,

    ich hätte noch folgende Frage zu deinem Artikel.
    Funktioniert dieser Trick auh, wenn ich meine Altcoins verkaufen möchte?
    Folgendes Szenario:
    Ich habe 1000 NXT Coins vor über einem Jahr gekauft und seit dem liegen diese in meinem Wallet.
    Jetzt möchte ich diese Verkaufen, nur gibt es meines wissens keine Börse auf der ich NXT für Euro verkaufen kann (über hinweise bei welcher Börse diese geht wäre ich sehr dankbar).
    Daher muss ich meine NXT in einen anderen Coin tauschen z.B Bitcoin den ich für Euro verkaufen kann.
    Ich möchte aber natürlich vermeiden, dafür Steuer zu zahlen nur weil ich NXTCoins nicht direkt in Euro tauschen kann. Daher die Frage funktioniert der Trick über shapeshift auch in diesem Fall?
    Ich würde also meine NXT-Coins in einen Coin tauschen den ich auf der Börse meiner Wahl für Euro verkaufen kann. In welchem Zeitraum müsste der Tausch und danach der Verkauf ablaufen, damit dies steuerfrei ist (voraussgesetzt der Trick funktioniert auch beim verkauf?

  39. cr20 sagt:

    @jan92berlin: Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Tipp. Ich habe sowas schon befürchtet. Halte ich zwar für völlig absurd, dass ich zwischen 14-45% zahlen muss wenn ich es nach 11 Monaten und 29 Tagen verkaufe und 2-3 Tage später gar nichts, aber gut zu wissen. Also: hodl

  40. Janosch sagt:

    Hallo zusammen,

    es wäre echt super, wenn jemand (Roland?) die Frage von sanibal beantworten könnte. Ebendiese stelle ich mir nämlich auch – es sind ja getrennte Konten, und im Beispiel wird ganz gezielt der Bestand von Platform A nicht angefasst.

    Eine Antwort hier wäre echt sehr hilfreich.

  41. Max sagt:

    Ich will ja nicht Klugscheißen, aber in Deinem Video, am Anfang bei Minute 1,20 sagst Du, dass Kryptowährungen Geld ist.

  42. Max sagt:

    Hallo Roland,
    ich bin wohl der Typ Hodl.
    Ich habe über eine längere Zeit in 2017 verschiedene Coins gekauft, d. h. über bitcoin.de BTC für Euro gekauft, dann zu z. B. bittrex transferiert und dort z.B. NEM für BTC gekauft.
    Dazwischen lagen immer nur wenige Tage für den Transfer. Dieser Tausch bzw. Kauf und Verkauf von BTC um NEM zu erwerben wird also vernachlässigt? Oder müssen hier auch ganz akribisch die Gebühren für das Versenden der BTC mit aufgelistet werden und die Wertentwicklung des BTC während des Transfers versteuert werden?

  43. Roland sagt:

    Per volkswirtschaftlicher Definition ja. Es ist ein Tauschmittel, eine Recheneinheit und ein Wertaufbewahrungsmittel. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt 😉

  44. Phil sagt:

    Es wird oben beschrieben, dass man bei einem schnellen Wechsel „keinen“ steuerpflichtigen Vorgang produziert, wenn man diese sofort wieder veräußert bzw. umwandelt.

    Ich besitze rein nur ETH (Buy&Hold), kein BTC. Wenn ich nun IOTA kaufen möchte, sollte ich nun laut Beschreibung BTC mit EUR kaufen können und direkt in IOTA umtauschen können ohne einen steuerlichen Vorgang zu produzieren. Da stellt sich mir jedoch die Frage wie dieser sofort Umtausch definiert ist. Wie viel Zeit haben ich um diesen Umtausch zu durchzuführen? Denn wenn ich zuerst EUR in BTC via SEPA umtauschen muss kann ich den Zeitpunkt zu dem ich BTC erhalte schlecht bestimmen. Reden wir hier also von 10 Minuten, 1 Stunde, einem Tag oder einer Woche?

  45. Unfor Given sagt:

    Hallo Roland,

    ich habe meine Bitcoins Oktober 2017 bei Coinbase (Exchange) gekauft und am selben Tag von der Seite in mein Exodus Wallet geschickt , wenn ich sie heute zurück in mein Coinbase Wallet schicke und damit auch nix gemacht habe in der Zeit sind sie dann 2018 September Steuerfrei oder erst am 30. Dezember weil ich sie verschickt habe ?
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Mfg

  46. Thomas sagt:

    Also was mit noch nicht ganz klar ist…
    Ich kaufe zB auf bitcoin.de 1 Btc und transferiere den auf eine Börse um mir zB TenX zu kaufen. Dann steigt TenX im vgl zu Btc und ich kann mir davon 2 Btc zurück kaufen welche ich wieder zu bitcoin.de transferiere. Wenn ich die jetzt auf bitcoin.de ein jahr lang halte, kann ich mir dann den wert von 2 Btc steuerfrei auszahlen lassen?

  47. Philippe sagt:

    Hi Roland,

    die Frage die sich mir stellt, ob ich mit dieser Methode meine Haltezeit sichern kann, indem ich von einer riskanten Einlage (400, 500% mit Altcoin) hin zu einer weniger riskanten Einlage (USDT, BTC) tauschen kann, ohne die Haltezeit zu beeinflussen (ein Jahr fürs private Veräußerungsgeschäft; also steuerfrei)?

    Oder aber, wie es sich verhält, wenn ich bereits die Haltezeit von einem Jahr erreicht habe und nicht trade sondern tausche? Könnte ich damit weiter positive Kursgewinne der getauschten Coins mit in die bereits vollendete Haltezeit einbetten?

    Viele Grüße
    Philippe

  48. aestheticsoptimizer sagt:

    Hallo Roland,

    also zum Verständnis nochmal:

    habe bei Etoro im November im vierstelligen Bereich Ripple-Einheiten gekauft. (Seit dem 03.09.2017 kauft man dort laut Etoro echte Coins, Einheiten werden im Portfolio mit angegeben)

    Hierbei handelt es sich ja dann nicht um Aktien, sondern um Wirtschaftsgüter, somit ist der Gewinn nach Ablauf des Jahres steuerfrei, richtig?

    LG

  49. hugo sagt:

    Hallo Roland, hallo Experten.

    Wie wäre der Sachverhalt bei folgendem Szenario (Werte sind erfunden). Was und wieviel muss versteuert werden? Mit welcher Erklärung?

    Kauf von 2 Bitcoin im Januar 2018 zu je 10000€. (–> 2 BTC im Wallet im Wert von 20000€)
    Tausch von 2 Bitcoin in die Währung XXX zum Kurs 1:1 im Februar 2018 (–> 2 XXX im Wallet)
    Rücktausch von 2 XXX zu Bitcoin zum Kurs 2:1 im September 2018 (XXX ist im vergleich zu BTC gefallen) (–> 1 BTC im Wallet)
    Verkauf von 1 Bitcoin im Februar 2019 zum Preis von 40000€.

    Danke für eine Antwort.

    Es gibt noch weitere interessante Fragen im Verlauf, die noch nicht beantwortet wurden. Eventuell findet sich ein Experte zur Beantwortung. Danke.

  50. Roland sagt:

    Mit Etoro habe ich mich nicht befasst, dachte auch, dass dort nur Optionen handelbar sind. Aber wenn deine Aussage stimmt, dann gilt das natürlich auch für Etoro.

  51. Marco sagt:

    Hallo zusammen, ich habe 4 einfache Fragen zum Artikel ais Sicht eines Traders:

    1. Frage: Inwieweit ist die Aufzeichnung möglich/nötig, falls man einen Dienst wie MyEtherWallet nutzt? Hier wird ja ETH vor allem gehalten bzw. versendet (kein Kauf/Verkauf). Sind die Haltefristen hier ebenfalls anzugeben? Die Wallets sind ja nir zzm Speichern?

    2. Frage: Wenn ich dem Artikel folge, kann ich dann ständig (wiederholend ohne es je zu halten) Monero kaufen, dann direkt gegen TenX und weitere Coins tauschen. Später (z.B. 1 Woche) mit Gewinn gegen ETH tauschen – ohne Steuern zahlen zu müssen? Hierbei geht es ums Trading.

    3. Frage: Wie sieht es aus, wenn der Proft auf einer Exchange in Hong Kong entstanden ist? Muss der Gewinn (etwa beim Tausch von TenX in ETH dann in Euro umgerechnet angegeben werden)?

    4. Frage: ICO: Sagen wir ich kaufe mlt ETH einen neuen Coin, nach 3 Minaten wird der handelbar ind ich vekaufe ihn. Steuerpflichtig?

    Vielen lieben Dank

    Marco

  52. giantwheel21 sagt:

    Die eigentliche Frage ist doch, ob das Finanzamt die Sachen überhaupt entdeckt. Prüft denn das Finanzamt bei jeder Steuererklärung, ob ein Gewinn mit Kryptowährung stattgefunden hat?

  53. Rico sagt:

    hallo Roland.. vielen Dank für deine Arbeit.!

    sag Mal.. ich kaufe coin X mit 1 BTC .. verkaufe und habe 100 % (Haltedauer < 1 Jahr).. aber die 2 BTC halte ich jetzt +1 Jahr.. steuerfrei….?!?!?!

    vielen Dank im voraus..!

  54. Clown07 sagt:

    Hallo Roland,

    es wäre super, wenn du meine Fragen zum Thema verkauf von NXT beantworten könntest.
    Vielen Dank für deine Mühe

  55. Roland sagt:

    Naja, die Blockchain ist nicht anonym, sondern öffentlich. Wenn es eine Verknüpfung zu deiner Person gibt, dann wird diese auch gefunden. Rein technisch gesehen. Zudem muss das Finanzamt das nicht jetzt nachweisen, sondern erst in vielleicht 10 Jahren 😉

  56. Daniel sagt:

    Hallo zusammen,
    wenn ich kaufe Kryptowährung über Kryptobörse, z.B. Bitstamp, woher weiß das Finanzamt, wann und was habe ich gekauft?
    Wenn ich investiere 10000€ in 05.2017 und ich habe Profit bis Dez. zirka 15000€, aber ich steige aus dem Kryptowährungen, und ich halte mein Geld in Euro, an der Seite Bitstamp, und ich steige wieder ein im Januar 2018, und ich verliere alles bis 05. 2018? Dann soll ich in 2017 steuer zahlen? Woraus? Oder bei mir Einsteigen bedeutet, die Zeitpunkt, wann habe ich mein Kapital überweisen auf Bitstamp (Januar 2017), und Aussteigen, wo habe ich von der Bitstamp Seite das Geld zurückbekommen?

    Sorry wegen meine schlechte deutsche Grammatik, aber ich bin nicht Deutsch.

  57. Selma sagt:

    Das würde mich auch brennend interessieren! Der Hinweis zum Währungswechsel im interessanten Artikel ist wichtig. Nur kann man in den meisten Börsen nur BTC und ETH in andere Coins und Tokens wechseln. D. h. am besten habe ich vorher weder BTC noch ETH im Portfolio. (Hätte ich aber gerne zum hodln.) Und wie Maurycy sagt: die meisten Börsen, die viele verschiedene Coins/Tokens anbieten, handeln nicht gegen Euro, sondern gegen BTC/ETH/USD, also wie soll man z. B. bei einem steuerlich relevanten Tausch von BTC gegen GNT dokumentieren, wie genau der Kurs des BTC und des GNT zu diesem Zeitpunkt in Euro war?

    Übrigens: danke für die ganze Mühe!

  58. Selma sagt:

    Spannende Frage. Fürchte die einzige Lösung ist hier: hodln. FIFO ist für Trader scheinbar von großem Nachteil. Würde mich aber auch interessieren, was der Fachmann meint.
    Du würdest die günstig eingekaufen 5 BTC lieber halten in der Hoffnung, dass der Kurs weiter steigt und damit Deinen Gewinn maximiert. Andererseits wäre bei einem starken Kursfall Dein Verlust mit den ersten 5 Coins nicht so groß wie mit den nachfolgenden 7, in die Du das doppelte investiert hast. Die Frage ist also, ob ein zusätzlicher Einkauf von BTC zu einem höheren Kurs als eigene, vom ersten Kauf losgelöste Anlage behandelt wird? Interessiert mich auch.

  59. Peter sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe auch eine ähnlichliche Frage wie Daniel.
    Sagen wir ich habe 14000 investiert und meine Coins sind jetzt 34000 wert. Ich befinde mich immer noch im ersten Jahr und bei einem Verkauf aller Coins müsste ich somit alles versteuern.
    1. Wenn ich meine Coins auf verschieden Plattformen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in kleinen Beträgen verkaufe, bekommt dann überhaupt irgendwer mit, was da passiert?
    Ich weiß, dass Banken verpflichtet sind Kunden zu melden, bei denen Verdacht auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung besteht, aber Banken werden ja meist bei zu hohen Geldbeträgen auf einen aufmerksam, oder wenn in regelmäßgen abständen Geldbeträge auf das Konto eingehen. Wenn das Finzamt aufmerksam wird, bekommt man Post und man muss einen Nachweis erbringen. Und wenn man dann einmal auf dem Radar war kommt man wahrscheinlich eh nicht drum rum es in der nächsten Steuererklärung zu versteuern.
    2. Es würde also bedeuten, dass wenn ich alles über einen längrern Zeitraum, sagen wir 3-4 Monate verkaufen würde und ich keine Post vom Finanzamt bekomme, dass es ich es auch nicht versteuern „muss“. Wenn es niemand mitbekommt kann ja auch niemand klagen. Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank im Voraus und auch Danke für deine Mühe

  60. Manu sagt:

    Du musst auch wenn der Vorgang nicht steuerpflichtig wäre dies in der Steuererklärung mit angeben denn am Ende entscheidet immer noch das Finanzamt ob der Vorgang steuerfrei ist. So viel kann ich dir sagen aber den Rest kann ich dir nicht beantworten.

  61. aktivomat sagt:

    Hallo Roland!

    Ganz herzlichen Dank auch von meiner Seite für diesen tollen Artikel. Soweit habe ich auch alles verstanden und ich würde sehr gerne meine künftigen Exchanges so vollziehen. Allerdings hätte ich zwei Fragen:

    1. Die letzten beiden Sätze in der „Lösung“ irritieren mich doch sehr! „Die TenX werden dann auf der ETH-Adresse gutgeschrieben….“ Wie können denn bitte in diesem Beispiel TenX einer ETH-Adresse gutgeschrieben werden? Sollten sie nicht einer TenX-Adresse gutgeschrieben werden? In welcher Wallet würden sie denn dann bitte liegen? Oder was genau meinst du mit „ETH-Adresse“?

    2. Mich würde auch (wie viele ander hier) interessieren von welchem Zeitraum wir hier reden, der zwischen den Transaktionen maximal sein darf. Oder ist das „Gewinn/Verlust“ abhängig? Ich habe über mehrere Tage (ca. 4 Tage) hinweg immer wieder Bitcoins bei coinbase gekauft, zu binance übertragen und in andere Währungen umgewandelt, welche ich halten werde. Das alles habe ich akribisch mittles CoinTracking.info protokolliert (sehr zu empfehlen für alle die es interessiert wie man sowas vernünftig macht). Reicht es, dass es protokolliert ist und ich so beweisen kann, dass es sich nur um einen relativ kurzen Zeitraum gehandelt hat in dem ich den Wechsel vollzogen habe (ca. 4 Tage) oder muss ich hier etwaige Gewinne versteuern?

    Vielen lieben Dank schon mal für eine Antwort!

  62. Daniel sagt:

    Ist folgendes möglich?

    Ich eröffne ein Konto bei Kraken. Überweise € drauf, und kaufe mir damit 2 ETH. Diese 2 ETH möchte ich 1 Jahr lang halten.

    Nach einem halben Jahr möchte ich 1 weiteren ETH kaufen, um mit denen z.B. IOTA zu kaufen.
    Ich generiere bei Kraken eine ETH Wallet-Adresse, und verschiebe dann diese 2 ETH auf diese Wallet-Adresse. Die 2 ETH lagen also ein halbes Jahr im Handelsbereich, und werden nun für ein halbes Jahr auf dieser Wallet-Addresse ihre Restzeit verbringen (HODL). Das ETH-Konto im Handelsbereich hat nun 0 ETH drauf, diese wurden nur verschoben.

    Dann überweise ich wieder € für den kauf dieses 1 ETHs, und kaufe die damit. Nun habe ich auf Kraken 3 ETH. 1 im Handelsbereich, und 2 im Wallet. Den vom Handelsbereich transferiere ich nun zu Bitfinex, und kaufe dort IOTA.

    Nun habe ich 2 ETH bei Kraken, und x IOTA bei Bitfinex. Da dieser 1 ETH am selben Tag transferiert und in IOTA umgetauscht wurde entstanden möglicherweise nur Verluste, wegen den Fees.

    Wie ist es nun aber mit den 2 ETHs vom Anfang? Die wurden ja durch diese IOTA-Transaktion nicht berührt, beide ETHs sind noch in ihrem unberührten FIFO-Status und können dann nach einem halben Jahr steuerfrei verkauft werden. Richtig so?

  63. Th. Fröhlich sagt:

    Hallo Roland,

    super informativer Beitrag, vielen herzlichen Dank!

    Eine Frage noch hierzu: Shapeshift bietet ja leider längst nicht alle Coins an.
    Würde man nun eine Währung kaufen wollen, die nur gegen BTC erhältlich ist, tappt man wohl zwangsläufig in die FIFO-Falle (falls man vorher schon BTC hatte) – oder?

    Beste Grüße & danke, dass du hier so fleißig unsere Fragen beantwortest,
    Th. Fröhlich

  64. Thomas sagt:

    Hallo Roland, hallo Leute,
    nach Durchsicht der hier geposteten Beiträge bezüglich Aufbewahrung der Coins auf verschiedenen Exchanges bzw. in getrennten Wallets sehe ich immer noch kein klares Verständnis zur Steuerpflichtigkeit und der Anwendung des FiFo-Prinzips.
    Ich denke, dass es auch für das Finanzamt einleuchtend sein sollte, dass man FiFo nicht auf getrennte Wallets (Konten) anwenden kann, sondern jedes Wallet für sich betrachten, und das FiFO-Prinzip auf die einzelnen Transaktionen in jeden Wallets anwenden muß und nicht global auf alle Bestände einer Person.

    Beispiel:
    1) 01.01.18 Kauf 1 BTC zu 10.000$/BTC auf Exchange A (€-Kurs wird durch das Exchange ebenfalls ausgewiesen, ansonsten €/$-Kurs merken) => Dann Transfer auf eine Software-/Hardwarewallet außerhalb der Exchange A
    2) 01.02.18 Kauf 2 BTC zu 12.000$/BTC auf Exchange A
    3) 31.12.18 Verkauf 2 BTC zu 60.000$/BTC auf Exchange A
    4) 01.01.19 Transfer 1 BTC von dem Software-/Hardwarewallet auf das Exchange A und Veräßerung dessen zu 62.000 $/BTC

    Ergebnis:
    5) Die Veräußerung aus 3) kann sich nur auf die in 2) angeschafften BTC beziehen. Das FiFo-Prinzip wäre hier vor allem dann von Bedeutung, wenn man auf Exchage A weitere BTC erwerben und auch dort behalten würde. Und da die Haltedauer dieser weniger als 1 Jahr beträgt, ist der Gewinn daraus nämlich 96.000$ (2x(60.000$ -12.000$)) zu versteuern.
    6) Die Veräußerung aus 4) bleibt dagegen steuerfrei, da länger als 1 Jahr gehalten. Hier würde man nach meinem Verständnis 52.000$ (62.000$ – 10.000$) steuerfrei einbehalten können.

    Interessant wäre es erst wenn man auf Exchage A zusätzlich am 01.03.18 weitere 5 BTC erwerben würde und 3 BTC davon am selben Tag auf das selbe Software-/Hardwarewallet wie in 1) transferieren würde.
    Hier würde sich die Frage stellen, welche der BTC auf der Exchange A transferiert man auf das Software-/Hardwarewallet? Dem FiFo-Prinzip nach würde man also die zuerst angeschafften anfassen: also zwei BTC, die am 01.02.18 und ein BTC, welcher am 01.03.18 angeschafft wurde. Dann müßte im Falle von 4) immer noch Steuerfreiheit gegeben sein. Denn dort würde man von den 4 BTC, die sich dann im Software-/Hardwarewallet befinden würde, zuerst den aus 1) veräußern.

    Wie seht ihr das?
    LG Thomas

  65. Christoph sagt:

    Eine Antwort würde mich ebenfalls sehr interessieren.

    Ist es so, dass auch ohne Shapeshift ein „schneller“ Tausch der Währung, sagen wir am selben Tag, keine Veräußerung die FIFO wirksam wird auslöst?

    Vielen Dank und beste Grüße

  66. Christoph sagt:

    Hallo Roland,

    erst einmal vielen Dank für deinen sehr hilfreichen und angenehm zu schauenden Videos und Beiträge.

    Wie verhält es sich, wenn ich z.B. BTC kaufe und länger als ein Jahr halte, diesen Bestand dann in z.B. ETH tausche und am kommenden Tag in FIAT auszahle. Ist der Betrag dann steuerfrei, da die ursprünglich erworbenen BTC länger als ein Jahr gehalten wurden und ich damit anschließend handeln kann, was ich möchte? Oder müsste ich die ETH erneut ein Jahr lang halten, damit sie steuerfrei wären?

    Besten Dank und viele Grüße
    Christoph

  67. Sebastian sagt:

    Es gibt ein cooles Tool, dass ich gefunden habe, befindet sich zwar noch in der Beta-Phase funktioniert für meine Transaktionen (Exchanges) – du kannst direkt die APIs der Exchanges einlesen! Es gibt auch gleich einen Steuerbericht raus! https://www.blockpit.io/ ist auch in deutsch, vl hilfts ja wem 😉

  68. Henrik sagt:

    Hallo Roland,

    Ich wünschte es wäre so, aber folgendes gilt doch im Bespiel zu Bedenken (oder?):
    1) Kursgewinne die innerhalb eines jahres durch Veräußerung oder Tausch entstehn sind steuerpflichtig.
    Der Abgang an ETH innerhalb eines Jahres ist ein zu versteuerndes Ereigniss.
    2) Shapeshift bietet keine Möglichkeit Token zu erhalten, nur Altcoins.

    LG Henrik

  69. Roland sagt:

    Hallo Henrik,
    Genau deswegen ja der Trick. Stell du musst darüber keine Altbestände angreifen. Mit einer Transferwährung geht das einfach.

    Naja, das ShapeShift nicht alle listet weiß ich. Aber es gibt andere Anbieter bei denen man ein ähnliches Modell fahren kann.

    Grüße Roland

  70. Mattia sagt:

    Hi Jan,

    was wenn ich mir heute ETH kaufe und sie in anderen Währengen (sofort? 1 Woche?) tausche um sie alle länger als 1 Jahr zu behalten. Muss ich hier Steuer zahlen?

    Was wenn ich mir heute 1 ETH kaufe und ich lasse den da 1 Jahr lang liegen.
    Morgen kaufe ich mir noch 1 ETH und mi diesem fange an zu handeln.

    Wird auch der erste ETH steuerpflichtig oder könnte ein Cointracking Bericht hier helfen?

    Vielen Dank vorab,

    Mattia

  71. Whitney Clay sagt:

    Ich benutze Liviacoins.com, wenn ich Ethereum kaufen oder verkaufen möchte, egal wo ich bin.

  72. Pingback: Kryptowährungen in der Steuererklärung! So trägst du es ein! | Finanzgeflüster

  73. Peter Braggi sagt:

    Interessanter Beitrag. Ich habe mir meine eigene Applikation auf iOS und Android entwickelt welche es erlaubt Bitcoin in Ripple zu tauschen ohne Exchange und KYC. https://itunes.apple.com/us/app/bitcoin-change/id1349293821?mt=8&ign-mpt=uo%3D4 oder auch für Android Smartphones auf dem Play Store:https://play.google.com/store/apps/details?id=us.devstudio.btcc das ganze funktioniert so, dass der User eine Ursprungswährung + Ursprungswallet wie ETH oder BTC etc auswählt und dann eine Zielwährung + Zielwallet auswählt. Anschliessend erhält der User einen QR Code wo auf die entsprechende Zahlung wartet. Anschliessend erhält der User seine Kryptowährung direkt in sein privates Wallet wie speziell das Ledgerwallet oder Trezor Wallet!

  74. Pingback: BMF bezieht Stellung zu Bitcoin und die Umsatzsteuer! - Deutschland! | Finanzgeflüster

  75. Ronald sagt:

    Hallo zusammen und Danke für die Erklärungen.

    Was ich nicht so recht verstehe und für mich nicht einleuchtend ist:

    Zitat: „Ich denke, dass es auch für das Finanzamt einleuchtend sein sollte, dass man FiFo nicht auf getrennte Wallets (Konten) anwenden kann, sondern jedes Wallet für sich betrachten, und das FiFO-Prinzip auf die einzelnen Transaktionen in jeden Wallets anwenden muß und nicht global auf alle Bestände einer Person.“

    Warum? Ich meine: Wenn ich bsplw. Dollar kaufe, diese innerhalb eines Jahres wieder veräußere, dann spielt es doch auch keine Rolle, ob ich die Dollar bis dahin in meiner Ledergeldbörse gelegt, dann ins Tresorfach auf meine Bank gebracht und zu guter letzt wieder auf das Konto eingezahlt habe. Ausschlaggebend sind die Werte zum Zeitpunkt des Erwerbs und Verkaufs also der Eigentumsübergabe von steuerlich verrechenbaren Einheiten. Es geht doch letzten Endes darum, erzielte Gewinne zu versteuern. Bei einem Wallettausch (sofern diese alle dem gleichen Eigentümer gehören) ist dies unmöglich, rein aus dem Transfer erfolgt kein Umtausch in eine andere Einheit, das FIFO-Prinzip hier anzuwenden würde die Sache ins ad-absurdum führen. Folgt man dieser Argumentation darf konsequenterweise der „Ort“ der Aufbewahrung keinen Einfluss auf FIFO haben.

    Besten Dank und viele Grüße
    Ronald S.

  76. Daniel sagt:

    Das ist so nicht richtig. „die Dollar bis dahin in meiner Ledergeldbörse gelegt, dann ins Tresorfach auf meine Bank gebracht und zu guter letzt wieder auf das Konto eingezahlt habe“ In allen Fällen kannst Du nicht nachweisen, dass das letzte eingenommene Geld auch das zuletzt ausgegebene war. Du kannst kein Nachweis über die Ein- und Ausgänge Ledergeldbörse vorzeigen, also ob Du die Einnahme / Ausgabereihenfolge eingehalten hast. Ebenso beim Tresorfach und beim Konto.

    Hättest Du mehrere Tresorfächer, und die Zugriffe darauf würden unabhängig, z.B. von der Bank protololliert werden, dann könntest du ein Tresorfach mit einem Kryptowallet vergleichen, da nachweisbar ist, dass das Geld über ein Jahr nicht angefasst wurde, und dann veräußert wurde, und zwar so, dass dein Konto erstmal leer ist, dann das Geld aus dem Tresor auf das Konto „geladen“ wurde, und dort dann damit dann gehandelt wurde, so dass sichergestellt ist, dass es sich um genau das Geld dieses einen Tresors handelt. Aber das ist alles ohnehin ein schlechtes Beispielt.

    Nimm Grundstücke: Kaufst dir 2016 eins in Hamburg und 2018 eins auf Mallorca. Ende 2018 verkaufst du das von Hamburg, keine Steuern drauf da schon fast 2 Jahre vergangen sind. Ist auch ganz eindeutig, dass es nicht das von Mallorca war, welches Du verkauft hast.

    Nimm 2 Grundstücke, diesmal beide in der gleichen Stadt, und jedes von der Größe eines Quadratmeters. Das eine in der Straße A, 2016 gekauft, das andere in der Straße B, 2018 gekauft. Ende 2018 wird das der Straße A verkauft, zu 300% Gewinn. Ist steuerfrei und ganz klar getrennt von der Straße B, obwohl beide nichts als Rasen der Marke „Sportsverein-Rasen“ hatten. Trozdem sind die getrennt anzusehen und getrennt veräußerbar.

    Nimm 2 Schmuckstücke. Beide im gleichen Schmuckkästchen. Ein Ring mit einem Diamanten, 2016 gekauft, und einen Ring mit einem Opal, 2018 gekauft. Ring mit Diamant wird Ende 2018 verkauft, steuerfrei, da fast 2 Jahre gehalten.

    Nimm 2 Coins, beide gleich. Den einen Bitcoin 2016 gekauft und auf Adresse 1 übertragen, den anderen 2018 gekauft, auf Adresse 2 übertragen. Wenn ich jetzt Ende 2018 den von Adresse 1 verkaufe, dann kann ich das dem Finanzamt nachweisen, dass ich diesen über 1 Jahr hatte. Wenn ich aber dummerweise den von der Adresse 2 verkauft habe, dann sieht das Finanzamt, dass ich den weniger als ein Jahr hielt.

    So was kannst Du eben mit einer Gelbörse nicht machen, da die Nachweisbarkeit gegenüber dem Finanzamt fehlt.

    Du darfst auch nicht, nach den z.B. 2 Jahren, dein Bitcoin wieder auf die Exchange übertragen, und sie dort mit anderen eventuell dort lagernden Bitcoins vermischen, da so die Nachweisbarkeit verloren geht. Du musst also vor dieser Übertragung die Bitcoins von deiner Exchange auf eine andere Adresse verschieben, dann die von Adresse 1 draufübertragen, diese dann entweder Auszahlen lassen oder damit andere Coins kaufen, und dann kannst du die anderen wieder zurück auf die Exchange laden.

  77. Mike sagt:

    So wie ich das verstanden habe, geht es bei dem Steuertrick nicht darum, Gewinne von Währungen unter 12 Monaten Haltezeit quasi zu entsteuern, sondern ausschliesslich darum bei einem Nachkauf einer Währung, welche nicht direkt mit FIAT Währungen gekauft werden kann, ein Vehikel zu finden, um nicht seine gehaltenen Bestände durch den Transfer steuerlich relevant zu machen. Deshalb kauft man über seinen FIAT/Krypto Anbieter eine Währung, welche man eigentlich nicht behalten will und tauscht Sie sehr schnell in die Zielwährung über z.B. Shapeshift. Was mir allerdings unklar ist, wo ich diese Zielwährung dann speichern soll, denn ich brauche ja eine Wallet dafür. Beim Rückführen in meine Bestände zB. ETH würden diese aber dann doch wieder in die FiFo Regelung fallen und somit sogar noch eine längere Haltefrist bedingen oder nicht?

  78. Pingback: Besteuerung von Kryptowährungen (Bitcoin und Steuer) | Finanzgeflüster

  79. Pingback: Einstieg Kryptowährungen, wo fange ich an? (Bitcoin, Dash und Ethereum?) | Finanzgeflüster

  80. Pingback: Bitcoin nicht der Feind? - Der große Trugschluss? | Finanzgeflüster

  81. Pingback: Bitcoin Crash, der Denkfehler! - Warum es unwahrscheinlich ist! | Finanzgeflüster

  82. Pingback: Meine Erfahrung mit Genesis Mining! Fünf Monate! | Finanzgeflüster

  83. Pingback: Steuertrick: Kryptowährungen steuerfrei vom Arbeitgeber! | Finanzgeflüster

  84. Pingback: Lending und die Steuererklärung, so geht es! | Finanzgeflüster

  85. Pingback: Cryptotax - Steuersoftware für Kryptowährungen! | Finanzgeflüster

  86. Pingback: Mining Rig bauen, so arbeitet der Kopf! | Finanzgeflüster

  87. Pingback: Cloudmining mit Genesis Mining, das Update! Sechs Monate Erfahrung!

  88. Pingback: Darf das Finanzamt Bitcoin pfänden?! - Geht das? | Finanzgeflüster

  89. Pingback: Bitcoin GmbH - lohnt es sich eine GmbH zu gründen? | Finanzgeflüster

Kommentare sind geschlossen.