Verluste bei Kryptowährungen (Bitcoin und die Steuer)

Der gestrige Tag hat vielen einige graue Haare beschert und Verluste bei Kryptowährungen entstehen lassen. Der ein oder andere hatte nicht so starke Nerven und hat eine Sell-Order ausgelöst. Manch einer wird diese Aktion spätestens heute bereuen.

Verluste bei Kryptowährungen

Jetzt ist es so, dass der Umgang mit Verlusten und auch der Umgang mit Extremsituationen starke Nerven fordert. Während mich gestern teils panische aber auch hämische Nachrichten erreichten, galt für mich, erst einmal abwarten. Vom jetzigen Stand der Dinge hat sich dieses Verhalten gelohnt.

Umgang mit Verlusten

Man sollte immer eins im Kopf behalten, ein Verlust ist erst ein Verlust, wenn er realisiert ist. Genauso ist es auch mit Gewinnen. Riesige Buchgewinne oder -verluste machen euch nicht besser oder schlechter. Ein Ergebnis tritt erst ein, wenn ihr handelt.

In Situationen wie gestern, wenn der Markt einfach mal abrauscht sollte man Ruhe bewahren. Börsen sind immer emotional, sie neigen immer zu Übertreibungen, und zwar in beide Richtungen. Ein Missverständnis oder ein Übersetzungsfehler führt zu 30 % Verlust. Eine Ankündigung aus einem bedeutenden Land kann den Kurs um 100 % heben.

Beide Reaktionen fallen aber am Ende wieder zur Mitte zurück. Das sollte man nicht vergessen. An der Börse verdient derjenige das Geld, der erstens den längeren Atem hat und zweitens entweder die besseren Nerven oder das bessere Beruhigungsmittel.

Du solltest auch nie vergessen, dass Du nur mit Geld handelst, dessen Verlust Du verschmerzen kannst.

Verluste steuerlich absetzen

Spätestens nach dem Eintritt des Verlustes stellt man sich die Frage, wie ist das eigentlich mit der Steuer. Kann ich noch irgendetwas retten? Ja das geht, wenn auch nur bedingt.

Zuerst einmal muss man aber klar unterscheiden, ob es sich bei den Vorgängen um betriebliche oder private Vorgänge handelt.

Verluste im Betriebsvermögen

Wer beruflich bzw. gewerblich mit Bitcoins handelt, der hat den Vorteil, dass der Kauf von Bitcoin, Ethereum, DASH oder Monero eine Betriebsausgabe darstellt. Diese Betriebsausgabe bewirkt im Zeitpunkt des Abflusses der Finanzmittel eine Gewinnminderung. Das heißt, wenn Du Euro gegen DASH tauscht, dann kannst Du eine Betriebsausgabe notieren.

Wenn jetzt zum einen mehr ausgegeben wurde, als später eingenommen wurde, dann stellt die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis den finalen Verlust aus diesem Vorgang dar.

Das heißt, wer als gewerblicher Trader jetzt bei 5.000 USD eingekauft hat und zu 3.000 USD verkauft hat, kann einen Verlust aus diesem Trade von 2.000 USD geltend machen. Sollten sich über das Jahr hinweg mehr Verluste als Gewinne angesammelt haben, dann kann dieser Verlust entweder mit anderen Einkünften verrechnet werden oder in das nächste Jahr vorgetragen oder in das vergangene Jahr zurückgetragen werden.

Verluste im Privatvermögen

Für private Bitcoin-Nutzer gelten etwas andere Spielregeln. Der Verlust bei einem privaten Veräußerungsgeschäft ist nicht mit anderen Einkünften verrechenbar. Das heißt, wenn Du Angestellter oder Gewerbetreibender bist, dann mindert der Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht deine zu zahlende Steuer für andere Einkünfte.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass du deine Verluste mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen kannst. Das heißt, wenn Du zum Beispiel im Laufe des Jahres schon Gewinne realisiert hast, dann kannst Du diese damit verrechnen. Es ist ebenso möglich die Verluste in das letzte Jahr zurückzutragen oder in das nächste Jahr vorzutragen.

Jedoch ist die Verrechenbarkeit nicht auf Kryptowährungen beschränkt. Solltest Du innerhalb der Spekulationsfrist eine Immobilie veräußert haben, dann kannst Du die Verluste aus Kryptowährungen mit Gewinnen aus dem Immobiliengeschäft verrechnen. Das gilt natürlich auch für jedes andere private Veräußerungsgeschäft.

Steuererklärung ist sinnvoll

Neben dem, dass der Vorgang steuerlich relevant ist, weiß ich, dass viele an dieser Stelle wieder große Sprüche reißen. Der ein oder andere wird wieder schreien „wer Kryptowährungen beim Finanzamt angibt, hat Kryptowährungen nicht verstanden“.

Die Verlustfeststellung ermöglicht es jedoch, dass auch in 10 oder 20 Jahren Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Gewinnen aus diesem verrechnet werden könnten. Aus diesem Grund sollte man diese Verluste angeben, um steuerliches Verlustvortragspolster zu schaffen. Mit diesem Polster kann später eventuelle Gewinne ausgleichen.

Fazit

Grundsätzlich wäre es ratsam auch in späteren Crashs, dass man Aufzeichnungen führt. Selbst, wenn der Bitcoin auf unter 1.000 USD gefallen wäre, hätte ich nicht reagiert. Ich hätte es laufen lassen und in einem Jahr kurz vor dem Ablauf der Spekulationsfrist hätte ich den Kurs wieder angeschaut. Wenn der Kurs noch bei 1.000 USD stehen würde, dann würde ich veräußern und die Verluste feststellen lassen. Andernfalls wären Gewinne die nach einem Jahr realisiert werden steuerfrei.

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Quelle: § 23 Abs. 3 S. 7 ff EStG

20 Meinungen zu “Verluste bei Kryptowährungen (Bitcoin und die Steuer)

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  8. Ingo von Düren sagt:

    Hallo,
    ich habe folgende Frage im Bereich Verluste bei Kryptowährung.

    Dein Artikel habe ich soweit verstanden.
    Ist es auch möglich, dass ich Kryptowährung im Verlust verkaufe und dann kurz später wieder kaufe, dann erzeuge ich ja ein Verlustgeschäft, da die Währungen sehr volatil sind, könnte ich bei zukünftigen Kursgewinnen meine Steuerlast doch reduzieren?

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  14. Duc sagt:

    Ja dieses Vorgehen ist grundsätzlich möglich und durchaus auch mal zu empfehlen. Die einzige Gefahr darin besteht, dass man drauf achten muss, es begründen zu können. Denn Aktionen rein um Steuern zu sparen müssen von dem Finanzamt nicht abgenommen werden. In der Regel sind aber Kryptowährungen so volatil, dass du dir dabei keine Sorgen machen musst.

  15. Moritz Hofmann sagt:

    Hallo,
    toller Artikel und Video!
    mir ist jedoch folgende Frage eingefallen:
    Welcher Kurs ist beim Tausch von Kryptowährung gegen Kryptowährung anzugeben? Wenn ich richtig liege erfolgt hier dabei ja der Verkauf der einen Währung zB BTC und der Kauf der anderen bspw. ein Altcoin. Welcher Verkaufskurs wäre für BTC anzugeben, der einer bestimmten Börse oder der aktuelle weltweite Marktpreis? (Hier wird ja nicht gegen Euro gehandelt, daher das Problem)
    UNd würde man bei diesem Beispiel dann den Tagesschlusskurs nehmen oder sogar den Kurs auf die Stunde genau?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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