Auf eBay verkaufen – gewerblich oder privat? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Heute geht es um die Thematik, wann eBay-Verkäufe gewerblich werden.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Auf eBay verkaufen – gewerblich oder privat?

In diesem Video erfährst du, wann das Verkaufen auf eBay gewerblich wird.

Auszug aus dem Video:

Zum Spaß hin und wieder auf eBay eine Auktion gestartet und damit mehrere Tausend Euro im Jahr verdient. Ist das nun gewerblich oder privat? Das erfährst du in diesem Beitrag.

Auf eBay stellt sich immer wieder die Frage: Ist man privat oder gewerblich tätig? Wer hin und wieder ein bisschen was auf eBay verkauft, sei es über Auktion oder Sofortkauf, ist nicht im Bereich des Gewerblichen. Jedoch gibt es eine Ausnahme.

Dem Finanzgericht Hessen, 19.07.2018, 2 K 18 35-16 ist die Entscheidung relativ leicht gefallen. Grundsätzlich ist es immer so zu beurteilen: Eine Tätigkeit, die selbstständig, nachhaltig, mit der Absicht Gewinn zu erzielen und mit der am wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen wird, es sich nicht um eine landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit, oder um eine reine Vermögensverwaltung handelt, ist als gewerblich einzustufen.

Über die Bieteroption kann sehr viel Geld verdient werden. Im genannten Fall hat ein eBay-Verkäufer Auktionen immer mit 1,- € gestartet. Damit war der Verkaufspreis am Anfang überschaubar. Über die Jahre hinweg summierten sich die Verkäufe auf 40–90.000,- € jährlich. Da er nicht nur hin und wieder verkauft hat, sondern regelmäßig über einen längeren Zeitraum, sind die Nachhaltigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht entstanden.

Wenn man z.B. gebrauchte Kraftfahrtzeuge für 1,- € einstellt, geht man natürlich das Risiko ein, dass jemand nur 1,- € bietet, aber wenn bei Wirtschaftsgütern absehbar ist, dass man sowieso 2-300,- € oder sogar tausende Euro dafür erwirtschaften kann, fällt man sofort unter die gewerbliche Tätigkeit.

Also immer dran denken: Wer auf eBay handelt, muss sich immer die Frage stellen, ob es privat oder gewerblich ist. In dem Urteilsfall war es für das Gericht relativ eindeutig. Das Finanzamt sah es am Anfang genauso. Der Steuerpflichtige nicht – aber am Ende waren seine Verkäufe dann doch als gewerblich einzustufen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay