Bitcoins verschenken – Fallen Steuern an? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Der Bitcoin steigt und steigt wieder. Kann man Bitcoins an Familie und Angehörige verschenken? Das erfährst du in diesem Artikel.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Bitcoins verschenken – Fallen Steuern an?

In diesem Video geht es darum, ob man Bitcoins verschenken kann und ob dafür Steuern anfallen.

Auszug aus dem Video:

Ich hatte schon einige Fälle, in denen Steuerpflichtige ihren Eltern oder Freunden und Bekannten etwas Gutes tun wollten. Sie haben ein, zwei oder drei Bitcoins verschenkt. Dies führte im ersten Moment natürlich zu einer Freude der Beschenkten, doch war es wirklich eine Freude? Das ist hier die Frage.

Du kannst Bitcoins verschenken. Wichtig ist, dass du hierbei einen Transfer auf eine andere Wallet durchführst und derjenige auch Zugriff auf die Private Keys hat. Das wäre die einfachste Möglichkeit eine Schenkung durchzuführen. Es gilt aber auch einiges zu beachten: Hier fällt auch die Schenkungsteuer an, wenn bestimmte Freibeträge überschritten worden sind. Beim Ehegatten sind es 500.000,- €, die du verschenken kannst. An die Kinder sind es z.B. 400.000,- €, die du steuerfrei je Elternteil und je Kind verschenken kannst, an Geschwister sind es 100.000,- € und an fremde Dritte sind es 20.000,- €. Wichtig: Auch die Verlobte, Lebensgefährtin oder die Schwiegereltern fallen unter den Begriff fremder Dritter.

Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. Das heißt wenn beim Zeitpunkt der Schenkung z. B. der Bitcoin einen Wert von 10.000,- € hat, ist dieser Betrag zu bewerten. Wenn du also zwei oder drei Bitcoins verschenkst, muss für den übersteigenden Betrag Schenkungsteuer gezahlt werden.

Beispielrechnung:

Bitcoin Wert 10.000,- €. Du schenkst deiner Freundin drei Bitcoins = 30.000,- €. Freibetrag 20.000,- € →  10.000,- € sind mit 30 % in der Steuerklasse drei zu besteuern.

Von den 30.000,- €, die du deiner Freundin geschenkt hast, sind am Ende nur 27.000,- € angekommen, weil 3.000,- € Schenkungsteuer anfallen.

Genauso gilt es bei den anderen Freibeträgen: Alles, was übersteigend ist, muss besteuert werden.

Hier eine Tabelle mit den Steuersätzen, die in den jeweiligen Steuerklassen anfallen:

Bei der Schenkung ist es wichtig, zu wissen, dass es hier keine Rolle spielt, wenn der Bitcoin z. B. einen Tag nach der Schenkung um 30 oder 40 % einbricht. Es zählt nur der Zeitpunkt, zu dem die Schenkung durchgeführt worden ist. Auch wenn der Bitcoin danach wertlos wäre, müsste die Steuer gezahlt werden.

Hierfür musst du eine Schenkungsteuererklärung abgeben. Diese kann auch selbst abgegeben werden und erfolgt bisher rein analog, denn eine elektronische Übertragung ist derzeit noch nicht möglich.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay