Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 – steuerliche Bewertung – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Das Klimaschutzprogramm 2030 hat in den Medien bisher für sehr starke Aufregung gesorgt. Was sind die Punkte, die du jetzt wissen solltest und was gibt es sonst noch zu wissen? Das erfährst du in diesem Artikel.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 – steuerliche Bewertung

In diesem Video findest du aktuelle Infos zum Klimaschutzpaket 2030.

Auszug aus dem Video:

CO2-Zertifikate

Die Klimadebatte um Greta und ihre Anhänger nimmt nicht ab. Mittlerweile haben sich auch Politiker von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, ein Klimaschutzprogramm 2030 aufzusetzen und gezielt Maßnahmen zu nutzen, die dem Klimaschutz dienen sollen. Das Gesamtvolumen soll sich zwischen 2020 und 2023 auf 54 Milliarden belaufen. Für die Jahre 2021 bis 2025 sollen jährliche Festpreise zum Thema CO2 von 10 € je Tonne bis auf 35 € angehoben werden. Diese 35 € je Tonne haben dann natürlich eine Auswirkung auf die Wirtschaftsgüter, die im täglichen Leben gehandhabt werden.

Die genauen Maßnahmen verstecken sich hier hinter allgemeinen Formulierungen, die dem zugehörigen „Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030“ entnommen werden können. Den Link dazu findet Ihr hier:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1

Entlastung über den Strompreis

Im Gegenzug sollen aber ab 2021 die Bürger entlastet werden, indem die Kosten je Kilowattstunde um 0,25 Cent gesenkt werden. Wohl gemerkt, laut dem offiziellen Schreiben sind es 0,25 Cent, also keine 25 Cent, sondern ein Viertel Cent. Damit beträgt die Entlastung für einen Bürger ca. 17,94 € pro Jahr, im Gegenzug aber eine Mehrbelastung der Lebenshaltungskosten über die CO2-Bepreisung.

Mit diesen Entlastungen hätte man fast gar nicht rechnen können, wenn man die Debatte in den letzten Monaten verfolgt hat. Aber rechnerisch ergibt sich langfristig auch hier eine Mehrbelastung. Zusätzlich sollen Förderungen im Bereich Verkehr und Sanierung geleistet werden. Hier ist die Sanierung von Gebäuden gemeint. Die energetische Sanierung ist in den Vordergrund zu stellen.

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Pendler sollen aber auch nicht weiter belastet werden. Die Pendlerpauschale soll ab 2021 von 30 Cent je Entfernungskilometer ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht werden und erreicht somit 35 Cent, wie gesagt ab Überschreitung des 21. Kilometers. Diese Maßnahme ist aber befristet. Elektrofahrzeuge wurden ja bisher auch schon begünstigt.

Steuerliche Förderung selbstgenutzter Immobilien

Ab 2020 soll es eine Förderung geben, welche es ermöglicht, bei einer energetischen Sanierung die entstandenen Kosten auf drei Jahre verteilt zu nutzen, um die Steuerbelastung bis zu 20 % zu mindern. Das soll vor allem die Selbstnutzer zur Modernisierung animieren.

Förderung der E-Mobilität

Eine weitere Begünstigung soll noch dazu kommen: Bis zu einem Kaufpreis von 40.000 € soll dann nur eine 0,25 % Bruttolistenpreisbesteuerung verwendet werden anstatt der 0,5 % bei Hybrid- und E-Fahrzeugen. Die normale Besteuerung erfolgt monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises.

Das heißt natürlich, dass weiterhin Benziner und Dieselfahrzeuge mehr belastet werden und es sich langsam lohnen würde, einen Umstieg auf ein E-KFZ vorzunehmen. Weiterhin sollen Fahrzeuge mit E-Motoren bezüglich der KFZ-Steuer entlastet werden. Bis Ende 2025 soll dies verlängert werden mit einer zehnjährigen Befreiung.

Reform der KFZ-Steuer

Ein weiterer Nachteil für die Diesel- und Benziner-Fahrer, das betrifft auch mich, ist, dass die KFZ-Steuer ab dem 01.01.2021 verstärkt als bisher auf Grundlage der CO2-Emissionen pro Kilometer berechnet werden soll. Ab einem CO2-Ausstoß von mehr als 95 Gramm je Kilometer soll das Ganze in zwei Emissionsstufen erhöht werden. Einen Link zur Berechnung der KFZ-Steuer findest du hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html

Um die Forschung weiter voranzutreiben, soll es ab 2021 für PKW mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoffbrennstoffzellenantrieb eine Kaufprämie geben, die bei Autos greift, die weniger als 40.000 € kosten.

Deutsche Bahn

Eine weitere Angelegenheit habe ich auf Instagram in einer Story schon angesprochen. Übrigens, wenn ihr mir dort noch nicht folgt, schaut mal bei @SteuermitKopf_official vorbei. Es geht um die Frage, wie die Bahn auf die Senkung der Mehrwertsteuer reagiert. Wird die Bemessungsgrundlage gesenkt? Ja oder nein? Man wird es sehen. Aktuell ist es zumindest Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und der Bereich soll bei der Personenbeförderungsleistung durch Streichung der 50-Kilometer-Grenze (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG) bekräftigt werden. Damit sollen Bahnfahrten um 10 % günstiger gemacht werden, um mehr Menschen auf die Schienen zu bringen. Zusätzlich soll noch die Luftverkehrsabgabe erhöht werden – die sogenannte Ticketsteuer. Hier spricht man aktuell von bis zu 70 % Mehrkosten bei Flugreisen.

Fazit und Einschätzung

Das war ein Überblick des Klimaschutzprogramms 2030. Man sollte nicht unterschätzen, dass dies nur der erste Schritt sein wird. In vielen Fällen wurden ja schon diverse Studien und ähnliches vorgelegt, welche sogar den CO2-Zertifikate-Handel auf bis zu 180 € je CO2-Tonne steigen lassen sollen.

Des Weiteren muss man schauen, ob hier nicht eventuell diese 40.000 €-Grenze und ähnliches nicht als Wettbewerbsverzerrung angesehen werden können. Es bleibt auf jeden Fall spannend, wie es im Klimaschutzbereich weitergeht. Im Vorfeld wurde ja vieles beredet, einiges wurde umgesetzt und ein paar Dinge wurden überraschenderweise ins Klimaschutzpaket 2030 übernommen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay