Erbschaft und Schenkung an die Geschwister – Steuern mit Kopf!

Steuern mit Kopf, der YouTube-Channel, der dich über die Steuern in Deutschland aufklärt. Auf Steuern mit Kopf erklärt Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Eine Erbschaft und Schenkung an die Geschwister ist schnell mit Folgen verbunden. In diesem Video erfährst du alles wichtige dazu!

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Der Grundsatz ist immer Mittwochs und Sonntags. Regelmäßig gibt es immer Freitags und 17:30 die Steuernews der Woche. Kurz und verständlich zusammengefasst.

Neben den Steuernews gibt es aber auch immer einen Livevortrag über ein bestimmtes Thema. Das Thema wechselt wöchentlich und im Steuertalk kann man dann noch über Gesetze und Regelungen diskutieren.

Erbschaft und Schenkung an die Geschwister!

In diesem Video findest du alle Informationen über die Erbschaft und Schenkung an die Geschwister.

Typische Fragen zu diesem Thema sind:

Steuerklasse und Freibetrag!

Zum Nachteil der Geschwister sind diese nicht in der Steuerklasse 1, sondern in der Steuerklasse 2 einzuordnen. Das wirkt sich zum Nachteil auf den Freibetrag und auf die Steuersätze aus.

Der Freibetrag zur steuerfreien Übertragung beträgt 20.000 €. Das ist für die enge Verwandtschaft ein sehr geringer Freibetrag und führt regelmäßig zu einer Steuerbelastung.

Der anzuwendende Steuersatz beträgt 15 % bis 43 %. Das heißt, dass jeder Euro der den Freibetrag von 20.000 € übersteigt mit einer Steuerbelastung von mindestens 15 % einhergeht.

Freibetrag für Hausrat und bewegliche Gegenstände!

Neben dem Hauptfreibetrag haben Geschwister noch Anspruch auf den Freibetrag für Hausrat und bewegliche Gegenstände.

Da Geschwister aber in der Steuerklasse 2 sind kann nur ein Freibetrag von 12.000 € gewährt werden. Der übliche Freibetrag in Höhe von 41.000 € der Steuerklasse 1 kann hier nicht genutzt werden.

Steuerfreier Erwerb wegen Pflege und Unterhaltsleistung!

Wer sich um die Schwester oder den Bruder kümmert, der hat Anspruch auf einen weiteren Freibetrag. Der Freibetrag für Pflege in Höhe von bis zu 20.000 € kann dann steuerlich genutzt werden.

Vorsicht Vorerwerbe!

Sollte man seinen Geschwistern, Schwiegerkindern oder den Kindern der Geschwister regelmäßig Geschenke machen, dann sollte man auch hier aufpassen. Wer innerhalb von zehn Jahren mehr als 20.000 € herschenkt, der muss Steuern zahlen.

Das Problem ist aber meist nicht die Schenkung, sondern dass sowohl Schenkung, als auch der Erbfall innerhalb von zehn Jahren zusammenfällt. Das würde dann womöglich eine ungewollte Steuerbelastung auslösen.

Tarifbegrenzung für begünstigtes Vermögen!

Ein kleiner rechnerischer Hinweis. Wer Betriebsvermögen an die Geschwister, deren Kinder oder die Schwiegerkinder verschenkt oder vererbt der kann eine Tarifbegünstigung nutzen. Hier wird der Steuersatz in einer Schattenrechnung berechnet. Hierdurch kann die Steuerbelastung gesenkt werden.

Die Partner von Steuern mit Kopf sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Du willst weitere Informationen?

Spardirsteuern.de mein Steuerspar-Blog mit Checklisten und Steuertipps für Sparfüchse!

Steuern2go der Podcast rund um das Thema Steuern und Steuerrecht für Steuerassistenten und Steuerfachangestellte!

Mehr zum Autor Roland Elias.

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