Immer wieder kommt die Frage auf, was ist eigentlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es gibt eine einfache Antwort auf diese Frage.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts!
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann man sich ganz einfach vorstellen. Es braucht mindestens zwei Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen.
Gesellschafter
Die Gesellschafter können natürliche Personen sein, also du und ich aber auch Kapitalgesellschaften. Diese können dann die Bedingungen frei wählen.
Hier geht es um die Gewinnverteilung und um die einzubringenden Tätigkeiten. Eine GbR braucht grundsätzlich kein Mindestkapital, sondern kann einfach so gegründet werden.
So gesehen ist auch eine reine Zielvereinbarung wie das Anmieten einer gemeinsamen Wohnung eine GbR.
Haftung!
Die Haftung ist bei einer GbR grundsätzlich unbeschränkt. Das heißt, dass hier Grundsatz der persönlichen, unmittelbaren und gesamtschuldnerischen Haftung greift.
Man sollte sich also gut verstehen, wenn man eine GbR gründen will. Schließlich kann der eine Entscheidungen treffen, die den anderen auch betreffen. Im Gegenzug teilen sich aber auch alle Gesellschafter dementsprechend den Gewinn.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung steht allen Gesellschaftern zu, kann aber auch genauer definiert werden. So kann von der Einzelvertretung abgewichen werden und eine Mehrheits- oder Gesamtvertretung beschlossen werden.
Steuern!
Beim Thema Steuern ist die GbR relativ einfach gestrickt. Jeder besteuert seinen Anteil. Das erfolgt über eine sogenannte gesondert und einheitliche Feststellung bei Betriebsfinanzamt.
Dort wird der Gewinn festgestellt und dann auf die einzelnen Steuerpflichtigen verteilt. Eine GmbH muss dann darauf die Körperschaftsteuer zahlen und eine natürliche Person die Einkommensteuer.
Eine GbR kann sowohl zur reinen privaten Vermögensverwaltung vorhanden sein, aber auch zur gewerblichen Tätigkeit. Wer Aktien, ETF oder Immobilien verwaltet der befindet sich in der privaten Vermögensverwaltung. Mit allen Vor- und Nachteilen. Das wäre zum Beispiel die steuerfreie Veräußerung einer vermieten Immobilie nach zehn Jahren.
Eine gewerbliche Tätigkeit kann auch vorliegen, und zwar dann, wenn die gewerblichen Umsätze den Betrag von 250.000 € und der Gewinn den Betrag von 25.000 € überschreitet.
Für die Gewinnermittlung gelten dann die bekannten Voraussetzungen. Bis 60.000 € Gewinn und 600.000 € Umsatz kann die Einnahmenüberschussrechnung angewandt werden.
Zur Umsatzsteuer gibt es keine Besonderheit, hier ist der Unternehmer die GbR. Bei der Gewerbesteuer ist auf die Grenzen zur gewerblichen Tätigkeit und der Freibetrag 24.500 € zu beachten.
GbR und ich?
Ich selbst bin teil mehrere GbR. Eine GbR ist eine schöne Möglichkeit, dass man sich zusammenschließt, um Projekte zu starten. Das vor allem dann, wenn jeder unterschiedliche Fähigkeiten hat.
Der Vorteil ist, dass es keinen Notarvertrag oder ähnliches braucht. Erst, wenn man gewerblich tätig wird, dann muss man eine Gewerbeanmeldung abgeben.
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