GmbH & Co. KG, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG!

Die GmbH & Co. KG als optimale Gesellschaftsform? So wird sie immer verkauft. Doch was musst du zur Gründung, zur Haftung und zu den Steuern wissen!

GmbH & Co. KG!

Die GmbH & Co. KG wird häufig bei großen Vermögen verwendet. Es gibt hier auch die Sonderform der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG.

Gründung

Die Gründung ist ab mindestens einer Person möglich. Es spielt hier keine Rolle, ob diese Person eine natürliche oder juristische Person ist. Eine Person sollte jedoch eine GmbH, UG oder AG sein. Hierzu aber später mehr.

Die Kosten für die Gründung belaufen sich auf etwa 800 €. Diese beinhalten den Notar, die Eintragung im Handelsregister. Die UG & Co. KG ist hier jedoch etwas günstiger. Hat jedoch die bekannten Nachteile.

Das nötige Kapital beläuft sich für die GmbH auf 25.000 € und für die UG auf 1.000 €. Die KG benötigt kein Kapital.

Haftung!

Die Haftung ist mit der einer normalen KG gleichgestellt. Das heißt, es wird unterschieden zwischen dem Komplementär (Vollhafter) und dem Kommanditisten (Teilhafter).

Bei der GmbH & Co. KG ist der Vollhafter aber eine GmbH, damit soll hier die Haftung ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen heißt aber auch hier, dass sie beschränkt ist und nicht unbeschränkt.

Leitung!

Die Leitung erfolgt bei der GmbH & Co. KG durch den Geschäftsführer der GmbH. Es können jedoch auch abweichende Bedingungen vereinbart werden.

Es gibt hier einen Trick, um die gewerbliche Entprägung zu erreichen, damit wird die Gesellschaft vermögensverwaltend. Das wäre möglich, wenn ein Kommanditist die Geschäftsführung übernimmt. Damit wäre die Vermögensverwaltung erreicht. Ein Vorteil hierbei ist, dass man die Spekulationsfrist bei Immobilien erreichen kann. Somit wäre die Veräußerung nach zehn Jahren steuerfrei.

Steuern

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft. In der Folge muss sie auch dementsprechend Steuern zahlen bzw. die Einkünfte verteilen.

Bei der GmbH, die der Komplementär ist, fällt die Körperschaftssteuer an. Beim Kommanditisten fällt ebenfalls die Körperschaftssteuer an, wenn diese eine GmbH oder UG ist. Ist der Kommanditist hingegen eine natürliche Person, dann fällt hier nur die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an.

Beide Gesellschaften haben eine Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflicht. Das kann für die Gesellschafter als nachteilig empfunden werden.

Für wen geeignet?

Die GmbH & Co. KG ist eine optimale Kombination von GmbH & Co. KG. Man hat die steuerlichen Vorteil und den Spielraum einer Personengesellschaft, aber auch die Haftungsbeschränkung einer GmbH. Das kann sich lohnen.

Für kleine Unternehmen ist die Gesellschaftsform nicht zu empfehlen. Jedoch ist es bei der Vermögensverwaltung interessiert, hierbei lassen sich interessante steuerliche Konstrukte aufbauen.

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