Muss ich einen Diebstahl versteuern? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Wenn du einen Diebstahl begehst, musst du das versteuern? Das erfährst du im heutigen Beitrag.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Muss ich einen Diebstahl versteuern?

In diesem Video erfährst du, was du als Dieb zum Thema Steuern wissen solltest.

Auszug aus dem Video:

Ein Diebstahl ist eine Handlung, die mit dem Gesetz nicht vereinbar ist. Jetzt stellt sich die Frage: Führt eine Straftat zu einem steuerpflichtigen Vorgang? Ich werde das Thema nun auseinanderklamüsern und dir sagen, wie das Ganze vonstattengeht. In manchem Strafverfahren wird auch immer wieder die Steuerhinterziehung relevant, denn häufig stehen Straftaten mit steuerlichen Straftaten in Verbindung.

Auch beim Diebstahl ist das der Fall, vor allem dann, wenn du das Ganze gewerblich ausführst. Ein professioneller Einbrecher macht das in der Regel ja nicht nur einmal im Leben, sondern es handelt sich um eine immer wiederkehrende Tätigkeit.

Dementsprechend ist die gewerbliche Tätigkeit im Rahmen des § 15 EStG naheliegend, denn der Dieb ist selbstständig tätig. Es stellt sich auch die Frage, ob es eine „Diebstahl GbR“ oder eine „Diebesbande OHG“ gibt, in der sich mehrere Bandenmitglieder zusammenschlossen haben, sofern nach Anteilen aufgeteilt wird.

Außerdem betreibt der Dieb sein Handwerk nachhaltig, denn er tut es immer wieder. Ein Dieb ist im Normalfall auch mit einer Gewinnerzielungsabsicht tätig, weil er ja seinen Lebensunterhalt damit finanzieren bzw. ein Mehrergebnis der eingesetzten Ressourcen erzielen möchte, und zu guter Letzt nimmt er auch am wirtschaftlichen Verkehr teil.

Beispiel: Du bist ein klassischer Einbrecher, planst einen Einbruch und möchtest die gestohlenen Waren veräußern. Der Fall wäre dann so: Du hast etwas unentgeltlich erworben, weil du das Wirtschaftsgut einfach mitgenommen hast. Der Diebstahl an sich ist kein steuerpflichtiger Vorgang aber eine Straftat, denn es liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor. Ein entgeltlicher Erwerb wäre nur ein Kauf, also ein Anschaffungsvorgang, der hier aber nicht gegeben ist. Der Verkauf der Waren wäre jedoch ein steuerpflichtiger Vorgang, wenn du sie am Markt anbietest. Somit würde sich der gewerbliche Kreis schließen und du wärst wirtschaftlich tätig.

Eine gewerbliche Tätigkeit würde zur Folge haben, dass zum einen die Einkommensteuer auf dich zukommt, und zum anderen auch die Gewerbesteuer und eventuell auch die Umsatzsteuer, je nachdem welche Güter du verkaufst. Gold ist beispielsweise steuerfrei. Bei Bargeld ist es ein Sonderfall, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls das Geld in deinen Besitz übergeht und du damit einen Gegenwert hast. Hier wäre das bereits eine steuerpflichte Einnahme.  Wie du siehst zieht sich hier eine Kette von Dingen nach.

Ist ein Diebstahl immer steuerpflichtig? Im Normalfall ja, denn ein Krimineller ist meist Wiederholungstäter, außer er wandert gleich beim ersten Mal ins Kittchen, hat keinen finanziellen Vorteil daraus, und wäre dann das Paradebeispiel für die Liebhaberei. Er wäre dann nicht gewerblich tätig und würde als Hobby gelten, mit dem er keinen Gewinn erzielt, wenn er in den Bau wandert.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay