Die OHG ist eine Weiterentwicklung der GbR, doch wie genau sieht eine offene Handelsgesellschaft aus? Welche Steuern fallen an und wie gründet man sie?
Offene Handelsgesellschaft!
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft des Handwerks. Viele Handwerksunternehmen firmieren unter dieser Gesellschaftsform. Doch welche Punkte sind für die OHG entscheidend und was musst du wissen?
Gesellschafter!
An der OHG kann sich grundsätzlich jeder beteiligen. Solange das natürlich die Gesellschafter zulassen oder man jemanden findet, der eine OHG gründen will. Für eine OHG brauchst du nämlich mindestens zwei Personen. Diese können sowohl natürlich, als auch juristische Personen sein.
Die Gründung einer OHG ist relativ einfach, aber etwas aufwendiger, als die GbR. Grundlegend ist die OHG eine Weiterentwicklung der GbR. Die Kosten für die Gründung der OHG belaufen sich auf ca. 300 € und beinhalten den Notar, das Handelsregister A und das Gewerbeamt.
Haftung!
Die Haftung ist bei der OHG unbeschränkt, solidarisch und gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass jeder Gesellschafter zur Haftung herangezogen werden kann. Das hat erhebliche Nachteile, aber auch seine Vorteile.
Geschäftsführung!
Die Geschäftsführung ist bei der OHG von jedem Gesellschafter möglich. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass diese Befugnisse eingeschränkt werden. Das kann eine Einzelvertretung, Mehrheitsvertretung oder Gesamtvertretung sein.
Je nachdem wie man sich entscheidet, kann es auch im Detail Unterschiede bei der vertraglichen Ausgestaltung geben.
Steuern!
Wie oben erwähnt, haftet jeder für die Fehler der OHG, im Gegenzug erfolgt aber auch die Gewinnverteilung gleichberechtigt.
So hat grundsätzlich jeder Gesellschafter zuerst einen Anspruch auf 4 % seines eingesetzten Kapitals. Das ist die sogenannte Kapitalverzinsung. Diese ist im ersten Schritt durchzuführen. Die weitere Gewinnverteilung erfolgt nach Köpfen.
Eine OHG ist grundsätzlich auch als gewerblich einzustufen. Das heißt, mit allen Folgen. Die Bilanzierungspflicht trifft die OHG, aber auch die Gewerbesteuer bei überschreiten des Freibetrags von 24.500 €.
Die Umsatzsteuer fällt auf Ebene der OHG an, ebenso wie die Gewerbesteuer. Den Gewinn müssen die Gesellschafter dann aber selbst versteuern. Entweder mit der Einkommensteuer bei natürlichen Personen oder mit der Körperschaftssteuer bei juristischen Personen. Die Verteilung des Gewinns findet dann durch das Betriebsstättenfinanzamt im Rahmen der gesondert und einheitlichen Feststellung statt.
Für wen ist das geeignet?
Die OHG eignet sich für Händler und Handwerker. Sie ist ein Handelsgewerbe, welches von Banken anerkannt ist. Freiberufler können die OHG nicht wählen, da es hierfür die Partnerschaftsgesellschaft gibt.
Die OHG ist die einfache und schnell Möglichkeit, damit sich zwei Unternehmer zusammenschließen können, bevor sie eventuell später in eine GmbH umwandeln wollen.
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