Sechs steuerliche Fragen zur Hochzeit! – Steuern mit Kopf!

Steuern mit Kopf, der YouTube-Channel, der dich über die Steuern in Deutschland aufklärt. Auf Steuern mit Kopf erklärt Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. In diesem Video geht es um sechs steuerliche Fragen zur Hochzeit!

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Der Grundsatz ist immer Mittwochs und Sonntags. Regelmäßig gibt es immer Freitags und 17:30 die Steuernews der Woche. Kurz und verständlich zusammengefasst.

Neben den Steuernews gibt es aber auch immer einen Livevortrag über ein bestimmtes Thema. Das Thema wechselt wöchentlich und im Steuertalk kann man dann noch über Gesetze und Regelungen diskutieren.

Sechs steuerliche Fragen zur Hochzeit!

In diesem Video findest du sechs steuerliche Fragen zur Hochzeit!.

Typische Fragen zu diesem Thema sind:

  • Ab wann gilt der Freibetrag für Ehegatten?
  • Gilt die Zusammenveranlagung für das ganze Jahr?
  • Lohnt sich der Steuerklassenswechsel?
  • Kann man die Hochzeit von der Steuer absetzen?
  • Steuerfallen bei der Hochzeit? Welche gibt es?
  • Sechs steuerliche Fragen zur Hochzeit!

Skript zum Video:

Zusammenveranlagung rückwirkend für das Ganze Jahr?

Bekommen frisch verheiratet für das Ganze Jahr die Zusammenveranlagung oder wird das gezwölftelt, wenn erst später oder sogar am Jahresende geheiratet wird? Die Antwort ist ganz einfach. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man die Zusammenveranlagung wählen. Die Voraussetzungen sind, dass man am 01.01 oder im Laufe des Jahres verheiratet, nicht dauernd getrennt lebend und unbeschränkt steuerpflichtig ist. Es spielt in diesem Fall auch keine Rolle, ob die Voraussetzungen 365 Tage oder theoretisch nur eine Sekunde vorliegt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das Paar die Zusammenveranlagung wählen.

Steuerklassenwechsel ist das sinnvoll?

Immer wieder wird der Steuerklassenwechsel als Steuertipp verkauft. Das ist aber falsch. Steuern „sparen“ kann man damit nicht. Der Vorteil beim Steuerklassenwechsel auf 3/5 oder 4/4 mit Faktor liegt lediglich in der unterjährigen Liquidität. Hinweis an dieser Stelle, wer eine andere Kombination als 4/4 wählt ist Steuererklärungspflichtig und bei der Kombination von 3/5 kann es regelmäßig zu Nachzahlungen kommen. Da hier unterjährig weniger Lohnsteuer vorausbezahlt wird.

Gemeinschaftskonto ist das sinnvoll?

Ein Gemeinschaftskonto kann sogar zur Steuerfalle werden, das wäre nämlich dann der Fall, wenn beide Ehegatten nur noch ein Konto haben. Im Zeitpunkt des Geldeingangs liegt dann nämlich eine Hälftige Schenkung in Höhe der Differenz vor. Das heißt, wenn der eine Ehegatte 500 Euro mehr verdient, dann schenkt er monatlich dem anderen Ehegatten 250 Euro. Bei dieser Summe ist das zwar kein Problem, aber bei größeren Geldeingängen wie Abfindungen, Immobilienverkäufen kann das problematisch werden. Der Freibetrag liegt bei Ehegatten nur bei 500.000 €.
Das Haushaltskonto wird ja oft auch schon bei verlobten oder Paaren verwendet, da liegt der Freibetrag sogar nur bei 20.000 €. Der Steuertipp daher, es sollten daher vor und auch nach der Heirat getrennte Gehaltskonten beibehalten werden und zusätzlich ein Haushaltskonto eingerichtet werden.

Hochzeitsfeier von der Steuer absetzen?

Hochzeitsfeiern kosten schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Da wäre es doch schön, wenn das Finanzamt die Kosten zumindest zum Teil mitträgt. Das ist leider nicht möglich, da das Finanzamt diese Kosten der privaten Lebensführung zuordnet. Anders wäre der Fall gelagert, wenn die Heirat nur aus Gründen er Einnahmenerzielung geschlossen wird. Wobei mir in diesem Zusammenhang kein Urteil oder ein Fall bekannt wäre. Wenn du einen kennst, dann ab unten in die Kommentare.

Schenkung noch in diesem Jahr?

Ab dem Zeitpunkt der Hochzeit kann man den Freibetrag von 500.000 € alle zehn Jahre voll ausschöpfen. Das kann unter anderem bei großen Vermögen Sinn machen, damit kann man nämlich bei einer eventuellen Scheidung die Abfindungsansprüche mindern. Wobei man ja heiratet, um eigentlich nicht geschieden zu werden.

Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten und Verheirateten!

Es geht ja in einer Ehe auch um Vertrauen. Um dieses Vertrauen zu schützen haben sowohl die oder der Verlobte bzw. Ehegatte ein Zeugnisverweigerungsrecht. Von dem sie regelmäßig Gebrauch machen sollten.
Das heißt, wenn der Partner von einer Steuerstraftat Wind bekommt, dann muss er hierzu nicht Aussagen oder diese sogar melden. Die Ausnahme wäre, wenn es diese Person selbst betrifft, dann wäre eine strafbefreiende Selbstanzeige ein guter Schritt.

Die Partner von Steuern mit Kopf sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Du willst weitere Informationen?

Spardirsteuern.de mein Steuerspar-Blog mit Checklisten und Steuertipps für Sparfüchse!

Steuern2go der Podcast rund um das Thema Steuern und Steuerrecht für Steuerassistenten und Steuerfachangestellte!

Mehr zum Autor Roland Elias.

YouTube-Empfehlung:

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