Steuertipp September 2019

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Die Party von der Steuer absetzen?

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Steuertipp September 2019!

In diesem Video findest du zum absetzen der Party von der Steuer.

Auszug aus dem Video:

Manchmal ist man abends länger unterwegs. Nicht nur im Privatleben sondern auch geschäftlich. In letzterem Fall sollte man sich überlegen, ob man dies nicht steuerlich geltend machen kann. In diesem Video erfährst du, wie du eine Party mit Kollegen und Geschäftspartnern von der Steuer absetzen kannst.

Es gibt natürlich immer noch den Freibetrag für Feiern von 110,- € der im Jahr geltend gemacht werden kann. Wenn man mit Geschäftspartnern unterwegs ist, sieht das Ganze etwas anders aus. Denn hier kann auch der Cocktail oder das Abendessen steuerlich geltend gemacht werden. Hier ist die Regelung ein bisschen kompliziert, denn hier können 70 % der Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wenn du also eine Rechnung über 100,- € + 19 % USt, kannst du als regelbesteuerter Unternehmer 19 % Vorsteuer ziehen und hast am Ende hier 100,- € Betriebsausgabe n, hiervon 70 % abziehbar und 30 % nicht abziehbar.

Wenn der Bewirtungsbeleg ordnungsgemäß ist, können diese Kosten geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass du nicht „Geschäftsessen“ draufschreibst sondern mitteilst, um was es ging. Z.B. Geschäftsbericht, Quartalszahlen, Projektplanung XY. Dann kannst du das Geschäftsessen von der Steuer absetzen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay