Steuertipp: Steuerzahlungen einplanen – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. In diesem Beitrag gebe ich dir wertvolle Tipps, damit du am Ende nicht vor der Insolvenz stehst.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

In diesem Video gebe ich dir wertvolle Tipps, damit du am Ende nicht vor der Insolvenz stehst.

Auszug aus dem Video:

Während des Jahres finden tausende Transaktionen statt, sei es Einnahmen oder Ausgaben. Diese zu kalkulieren ist oftmals schwierig. Vor allem auch dann, wenn es wie in Deutschland noch dazu ein progressives Steuersystem ist. Das heißt, bei steigendem zu versteuerndem Einkommen steigt auch der Steuersatz. Es ist in Deutschland nicht so, wie in anderen Steuersystemen, dass man hier mit z. B. 10, 20, 30, 40 oder 50 % Steuern kalkulieren kann, oder bei einer Treppensteuer, bei der blockweise der Steuersatz angehoben wird.

In Deutschland ist das Steuersystem progressiv. Daher kommt auch der Ausdruck Steuerprogression. Hier muss man im Vorfeld einplanen, wie sich die Steuerbelastung auf jeden Vorgang auswirkt. Bei einem Einnahmen-Überschuss-Rechner bzw. bei einem Bilanzierer kann das Ganze unterschiedlich ablaufen. Während beim Bilanzierer schon Forderungen und Verbindlichkeiten, also Rechnungen und Leistungen, die erbracht wurden, relevant werden, ist es im Falle des Einnahmen-Überschuss-Rechners nur relevant, wenn Geldleistungen gezahlt wurden. Dann erst spielen Betriebseinnahmen und -ausgaben als Zufluss eine wichtige Rolle.

Dementsprechend muss man unterschiedlich kalkulieren. Entscheidend ist die Frage des Gewinns, der am Ende des Jahres entstanden sein wird. Anhand diesem kann man die Höhe der Steuerbelastung festlegen. Es gibt dafür sogar ein Tool des Bundesministeriums für Finanzen. Denk Link findest du hier:

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Dort kann man sich eine ungefähre Hausnummer ausrechnen, die auf einen zukommt.

Rechenbeispiele:

Zu versteuerndes Einkommen 40.000 € = 22,60 %
Zu versteuerndes Einkommen 60.000 € = 28,88 %
Zu versteuerndes Einkommen 100.000 € = 35,05 %

Dann weiß man, wie hoch die Rücklage ausfällt, die man sich für das Jahresende einplanen sollte. Nicht nur die Rücklage ist entscheidend, sondern auch vierteljährliche Vorauszahlungen können relevant werden. Diese sind zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. im Rahmen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer, sowie am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. im Rahmen der Gewerbesteuer fällig.

Vor allem in der Gründungszeit kann es sein, dass du noch keine Vorauszahlungen leisten musst, aber am Ende des Jahres wird dann natürlich eine Steuerzahlung fällig. Die Vorauszahlungen haben den Vorteil, dass du die Steuern bereits vorauszahlst, aber auf der anderen Seite nimmst du dir hier unterjährig Liquidität. Es ist also wichtig, dass du alles sauber kalkulierst, damit Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen nicht zu weit auseinanderdriften.

In der Planung ist ebenso wichtig, deine Steuererklärungen zeitnah abzugeben. Denn häufig erlebe ich es in der Praxis, dass Mandanten mit drei oder vier Jahre alten Steuererklärungen und/oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen auf mich zukommen und diese von mir erledigen lassen möchten. Die Abgabe- und Zahlungsfristen sind dann meistens maximal ein oder zwei Monate auseinander und dann müssen die Steuererklärungen erstellt werden und gleichzeitig Zahlungen geleistet werden.

Jede Steuerzahlung oder -erstattung hat Auswirkungen auf die Liquidität, deshalb sollte man die Pflichten einhalten und die Steuererklärungen zeitnah abgeben.

Jedem Gründer empfehle ich mindestens 20 % von jedem Euro, der verdient wird, als Rücklage einzuplanen, weil die Steuerzahlung irgendwann fällig wird. Die Frage ist nur, in welcher Höhe. Wenn sie höher ausfällt, muss man nachzahlen. In dem Fall ist eine Stundung möglich, das ist eine Art Ratenzahlung. Natürlich kann es auch sein, dass weniger Steuern anfallen, dann hat man noch einen schönen Puffer für Investitionen.

Diese Berechnung betrifft aber nur die so genannten Gewinnsteuern. Wenn du aber regelbesteuerter Unternehmer bist, dann solltest du auch die Umsatzsteuer monatlich mit einplanen. Die Umsatzsteuer gehört dir nämlich nicht.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay