Sturzbetrunken Steuerhinterziehung und straffrei?

Steuern mit Kopf, der YouTube-Channel, der dich über die Steuern in Deutschland aufklärt. Auf Steuern mit Kopf erklärt Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Zu tief ins Glas geschaut und dann sturzbetrunken Steuerhinterziehung und straffrei? Das ist möglich!

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Der Grundsatz ist immer Mittwochs und Sonntags. Regelmäßig gibt es immer Freitags und 18:30 die Steuernews der Woche. Kurz und verständlich zusammengefasst.

Neben den Steuernews gibt es aber auch immer einen Livevortrag über ein bestimmtes Thema. Das Thema wechselt wöchentlich und im Steuertalk kann man dann noch über Gesetze und Regelungen diskutieren.

Sturzbetrunken Steuerhinterziehung straffrei?

In diesem Video findest du alle Informationen zu sturzbetrunken Steuerhinterziehung und straffrei?

Typische Fragen zu diesem Thema sind:

  • Alkohol Steuerhinterziehung, ist das möglich?
  • Steuerhinterziehung unter Alkoholeinfluss?
  • Betrunken eine Steuererklärung abgeben?

Der Text aus dem Video!

Steuerhinterziehung, was ist das?

Wer seine Steuererklärung abgibt unterschreibt dort und teilt dem Finanzamt mit, dass man alle Angaben korrekt gemacht hat. Was aber wenn man falsche Angaben gemacht hat?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht, der muss mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens rechnen. Die Folge ist, dass man die Steuern inklusive Zinsen nachzahlen muss und in besonders schweren Fällen sogar mit einer Haftstrafe rechnen muss.

Voraussetzungen der Steuerhinterziehung?

Eine Steuerhinterziehung setzt sich aus vier Voraussetzungen zusammen. Zum einen aus dem objektiven Tatbestand, dem subjektiven Tatbestand, der Rechtswidrigkeit und dann auch noch der Schuld. Erfüllt man alle vier Voraussetzungen, dann liegt eine Steuerstraftat vor.

Der Objektive Tatbestand setzt sich aus der Tathandlung und dem Taterfolg zusammen. Das heißt, man gibt absichtlich falsche oder unvollständige Angaben ab und erzielt damit einen Erfolg. Der Erfolg liegt vor, wenn das Finanzamt einen dann falschen Bescheid erlässt.

Neben dem objektiven Tatbestand muss es aber auch subjektiv erfüllt werden. In diesem Fall liegt entweder ein direkter Vorsatz oder ein bedingter Vorsatz vor. Direkt wäre gegeben, wenn man es absichtlich macht und bedingt, wenn man den Erfolg in Kauf nimmt „na wenn schon“.

Der dritte Punkt die Rechtswidrigkeit kann man meist ohne Probleme bejaht werden, da diese im Steuerstrafrecht keine Rolle spielt. Ebenso ist die Schuld auch in vielen Fällen unproblematisch. Da Strafmündigkeit und andere Irrtümer meist nicht gegeben sind.

Was bedeutet Sturz betrunken?

Im Intro habe ich es gesagt. Es geht um die Frage, begehst du eine Steuerhinterziehung, wenn du deine Steuererklärung abgibst und dabei nicht mehr zurechnungsfähig warst. Im Internet kursiert ja das Meme „Nach einer Flasche Wein und der Steuererklärung bekomme ich 35 Millionen zurück“.

Man kann hier den objektiven, subjektiven Tatbestand und die Rechtswidrigkeit bejahen. Auch betrunken führt man eine Tathandlung durch und der Erfolg kann dann gegeben sein. Ebenso weiß man es betrunken und eine rechtswidrige Handlung liegt meist vor.

Wenn man aber betrunken ist, dann muss doch die Frage der Schuldunfähigkeit in den Raum stellen. Hier gilt eine Grenze von 3,0 Promille. Ab dieser Grenze gilt man in Deutschland als Schuldunfähig. Das heißt, man könnte dann eine Steuererklärung abgeben und falsche Angaben machen und wäre damit nicht straffällig.

Warum machen wir das dann nicht alle?

Viele werden jetzt sagen, das kann doch nicht so einfach sein. Aber doch es ist so einfach. Jedoch gibt es hier auch noch zwei weitere Probleme.

Erstens man müsste sich wirklich an nichts mehr erinnern, damit man vollständig schuldunfähig wäre. Du dürftest also gar nicht mehr wissen, dass du eine Steuererklärung abgeben hast. Wüsstest du, dass du einen Fehler gemacht hast, dann müsstest du diesen rechtlich korrigieren.

Zweitens spätestens, wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert müsstest du den Fehler erkennen und dann auch beheben. Das heißt, spätestens hier würdest du dann wieder eine Straftat gehen, weil du dann mit bedingtem Vorsatz den Taterfolg hinnimmst. „na wenn schon“.

Würde dir hingegen der Steuerbescheid nie zugehen, dann wäre das eine Steuerstraftat ohne Folgen, da du im Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig warst und in der Folge von deiner Tat nicht wusstest, dass du eine Tat begangen hast.

Ist doch vollkommen sinnlos dieses Video?

Es ist oft nicht so offensichtlich, aber der Punkt der Schuldfähigkeit kann eine Rolle spielen. Immer mehr Menschen in Deutschland leiden im Alter an Demenz.

Durch eine Demenz kann auch eine Schuldunfähigkeit entstehen oder eben auch die Situation, dass die Kinder das vielleicht hinnehmen. Jedoch muss man hier wissen, dass Kinder im Erbfall eine Korrekturpflichten treffen.

Das heißt, wenn du weißt, dass deine Demenzkranke Mutter oder Vater eine Steuerstraftat begangen hat, dann erbst du diese so gesehen. Wenn die Straftat noch nicht verjährt ist, dann musst du diese durch eine Art Selbstanzeige korrigieren. Ansonsten machst du dich strafbar.

Nochmal als Anmerkung, dieses Video entstand aus einer Diskussion zwischen mir und einem Finanzbeamten. Aus diesem Grund landet das auch unter steuerliche Experimente.

Die Partner von Steuern mit Kopf sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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