Es gibt ein paar Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Doch wie lässt sich der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften leicht einordnen?
Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften!
Es gibt unterschiedliche Gesellschaftsformen in Deutschland. Im Bereich der Personengesellschaften gibt es die GbR, die OHG und die KG. Diese sind in Deutschland auch nicht gerade selten vertreten. Weiter geht es mit den Kapitalgesellschaften, hier gibt es die AG, UG, SE und GmbH. Auch zulässig sind die ausländischen Gesellschaften wie die B.V., S.L. oder die ltd.
Gründer!
Eine Kapitalgesellschaft benötigt nur einen Gründer. Die OHG, GbR und KG mindestens zwei. Bei einer Personengesellschaft müssen sich also mindestens zwei Personen zusammenschließen, damit man diese gründen kann.
Die Kosten sind auch etwas unterschiedlich. Eine Kapitalgesellschaft ist in der Gründung meist doppelt so teuer wie eine Personengesellschaft. Das liegt daran, dass für eine Kapitalgesellschaft auch ein Notar benötigt wird.
Haftung!
Die Haftung ist bei Personengesellschaften grundsätzlich unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und solidarisch. Das heißt, dass jeder Gesellschaft mit dem gesamten Vermögen haftet. Die Ausnahme natürlich der Kommanditist bei der KG.
Kapitalgesellschaften bieten einen Haftungsschild. Dieser ermöglicht es, dass man nur mit seiner Einlage in die Gesellschaft haftet. Das Privatvermögen ist in diesem Fall geschützt.
Gewinnverteilung!
Die Gewinnverteilung ist auch bei den Kapitalgesellschaften und der Personengesellschaft unterschiedlich. Bei Personengesellschaften wird die Einlage verzinst und der Rest über die Anteile oder Köpfe verteilt.
Bei einer Kapitalgesellschaft erfolgt eine Verteilung nach den Anteilen die der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen hält.
Besteuerung!
Das Thema Besteuerung ist grundsätzlich leicht abgehandelt. Bei Personengesellschaften versteuert jeder Gesellschafter seine Gewinne selbst. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, dann fällt die Körperschaftsteuer an. Bei natürlichen Personen, die an der Personengesellschaft beteiligt sind, die Einkommensteuer.
Kapitalgesellschaften versteuern in erster Linie die Gewinne selbst mit der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Erst bei Ausschüttungen an die Gesellschafter fallen weitere Steuern an, und zwar die Kapitalertragsteuer.
Leitung!
Auch bei der Leitung von Gesellschaften gibt es Unterschiede. So hat man bei der Personengesellschaft die gemeinsame Leitung. Das heißt, dass jeder Gesellschafter grundsätzlich zur Leitung befugt ist. Bei einer Kapitalgesellschaft ist das nur der Vorstand oder der Geschäftsführer.
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