Verpflegungsmehraufwendungen – Was du wissen solltest! – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Im heutigen Beitrag kläre ich über Verpflegungsmehraufwendungen auf.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews. Im heutigen Artikel geht es um Verpflegungsmehraufwendungen und was du darüber wissen musst.

Verpflegungsmehraufwendungen – Was du wissen solltest!

In diesem Video erkläre ich dir, was du über Verpflegungsmehraufwendungen wissen solltest.

Auszug aus dem Video:

Die Grundregeln sind ja eigentlich klar. Die Verpflegungsmehraufwendungen bekommt jeder Steuerpflichtige, der auf einer Reise ist und dementsprechend längere Zeit nicht an seinem Arbeitsplatz oder seiner gewöhnlichen Wirkungsstätte tätig ist.

Das sind für An- und Abreisetage je 12,- €. Für die vollen Tage dazwischen gelten 24,- €. Wenn du z. B. 3 Tage unterwegs bist, hast du einen vollen Tag dazwischen. Für Tage, an denen du länger als 8 Stunden von deiner Wirkungsstätte weg bist, gibt es auch 12,- €.

Nehmen wir nochmal das Beispiel mit den 3 Tagen. Da kriegst du für den Anreisetag, an dem du zum Seminar gefahren bist, 12,- €, für den vollen Tag 24,- € und am letzten Tag für die Rückreise nochmal 12,- €. In Summe also 48,- €, die hier steuerlich berücksichtigt werden können.

Anderes Beispiel: Du fährst morgens auf ein Seminar, das dauert beispielsweise 30 min oder eine Stunde, bis du dort bist, und fährst am selben Tag am Abend wieder zurück. Du bist länger als 8 Stunden unterwegs, also kriegst du dafür 12,- €.

Diese Verpflegungsmehraufwendungen sollen, wie der Name schon sagt, den Mehraufwand ausgleichen, der dir für die Verpflegung entstanden ist. Wichtig: Im Ausland gibt es andere Sätze. In den einen Ländern sind sie höher, in den anderen Ländern niedriger. Dafür gibt es eine Tabelle, diese verlinke ich dir in der Infobox. Klick dich da einfach durch und schaue, wie hoch der Satz für das Land deiner Reise ist.

Diese Verpflegungsmehraufwendungen sollen den Verpflegungsmehraufwand pauschal abgelten. Was passiert, wenn du eine Mahlzeit gestellt bekommst oder diese von dir übernommen wird? In diesem Fall sind die Verpflegungsmehraufwendungen zu kürzen: Bei einem erhaltenen Frühstück um 20 % und für Mittag- und Abendessen jeweils um 40 %. Beispielrechnung: Du hast das Frühstück und Mittagessen nicht genutzt, aber das Abendessen schon, dann haben wir bei einem vollen Tag 24,- € minus 40 % – Dann könntest du für diesen Tag 14,40 € geltend machen.

Wenn du nicht die Pauschalen nutzen, sondern die kompletten Kosten absetzen willst, heißt es Frühstück 20 %, Mittagessen 40 %, Abendessen 40 %. Das sind insgesamt 100 %. Du müsstest am Ende also alles um 100 % kürzen, wodurch die Verpflegungsmehraufwendungen auf Null reduziert wären.

Wichtig für die Pauschalen ist, dass du aufzeichnest, über welchen Zeitraum du nicht an deiner normalen Wirkungsstätte warst. Es würde sogar der Kalender ausreichen, in dem das Seminar und der Ort eingetragen sind. Anhand dieser Angaben kann man errechnen, wann du losgefahren und wieder zurückgekommen bist. Bei über 500 km wirst du sicherlich einen Anreise- und Abreisetag haben. Aufpassen, dass du dies schon unterjährig aufzeichnest. Gut eignet sich auch eine Excel-Tabelle, gerade im Rahmen der Reisekosten ist diese sehr zu empfehlen.

In den Spalten trägst du beispielsweise ein, wann du weg warst, wo, warum, gefahrene km, Verpflegungsmehraufwand und zu berücksichtigende Kürzungen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay