Einkünfte als Autor versteuern!

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Einkünfte als Autor versteuern?

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Einkünfte als Autor versteuern

In diesem Video findest du wichtige Informationen zur Versteuerung von Einnahmen als Autor!

Auszug aus dem Video:

Ich habe ein Buch geschrieben und nun stellt sich die Frage: Wie muss ich diese Einnahmen eigentlich versteuern? In diesem Beitrag geht’s zum einen Teil um die Besteuerung von Autoren und Selfpublishern, und zum anderen Teil um das Buch, das heute erschienen ist.

Wir hatten ja hier auf Steuern mit Kopf schon die unterschiedlichsten Einkünfte. Sei es der Gewinn aus Kryptowährungen, das Onlinemarketing über YouTube oder andere Möglichkeiten, wie z.B. eine normale gewerbliche Tätigkeit oder der Frage, der wir nachgegangen sind: Wie ist das eigentlich mit dem illegalen Drogenhandel – muss man darauf Steuern zahlen?

Zunächst müssen wir die Abgrenzung durchführen: Wie ist es mit einer Autorentätigkeit oder als Selfpublisher? Das Wichtigste du bist kein Gewerbetreibender, sondern ein Freiberufler, ein Autor, der nach § 18 EStG seine Einkünfte versteuern muss.

Diese freiberufliche Tätigkeit hat Vorteile, aber natürlich auch Nachteile. Ein Vorteil direkt am Anfang: Du sparst dir die 30 bis 50,- EUR für die Gewerbeanmeldung und kannst direkt loslegen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Seitens des Finanzamtes besteht lediglich eine so genannte Anzeigepflicht.

Umsatzsteuer

Als Autor musst du die Umsatzsteuer einbehalten und abführen. Je nachdem, was für ein Produkt du verkaufst, also Hörbuch, eBook, Taschenbuch, musst du zwischen 7 und 19 % unterscheiden. Fachliteratur im Selfpublishing 7 %, Hörbücher 7 % (nur auf Träger nicht Download). Das macht natürlich einen großen Unterschied. Wenn dein Verkauf aber gering ist, dann kannst du auch die Kleinunternehmerregelung wählen. Die Grenze liegt hier bei einem Umsatz von 17.500 €.

Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit hast du außerdem den Vorteil, dass du keine GewSt zahlst, weil du ja kein Gewerbetreibender bist.

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung kann bei Freiberuflern immer, unabhängig von irgendwelchen Größen, in Form der EÜR erfolgen. Die EÜR hat den großen Vorteil: du hast nur Einnahmen und Ausgaben und sonst nichts. Das kommt dir zugute, wenn du die Steuererklärung allein machen und keinen Steuerberater beauftragen willst. Da reicht eine einfache Tabelle, in der du sämtliche Einnahmen und Ausgaben festhältst, Strich darunter und schon hast du deine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bzw. deinen Gewinn.

Dieser Gewinn fließt dann in deine Steuererklärung über die Einnahmenüberschussrechnung ein. Das hat auch einige Nachteile. Das ist zum einen natürlich der Druck, dass du deine Steuererklärung rechtzeitig abgibst. Deine Steuererklärung muss bis zum 31.07. des Folgejahres abgegeben werden. Das kann am Ende Stress verursachen und Arbeitsaufwand mit sich bringen. Diese Aufgaben kann aber auch der Steuerberater erledigen.

Ausgaben als Autor

Als Autor kannst du auch einiges an Betriebsausgaben geltend machen. Das wären natürlich zuallererst der Laptop oder auch die Schreibmaschine. Ebenfalls steuerlich geltend machen kannst du Literatur. Vor allem im kreativen Bereich sind kaum Grenzen vorhanden. Die Kreativität kann aus jedem Buch gezogen werden.

Als Beispiel kann ein bestimmter Autor herangezogen werden, der einen bestimmten Schreibstil hat. In meinem Buch war das wichtigste, dass es nicht trocken und vor allem auch nicht typisch Steuerberater ist. Das heißt, locker, leicht und einfach zu verstehen. In diesem Fall hätte es mir wohl kaum geholfen Bücher von anderen Steuerberatern zu lesen, obwohl das fachlich zusammen passt.

Die Thematik Reisekosten ist auch für Autoren relevant, das kann natürlich nicht nur der Messebesuch sein, sondern auch die Fototour für Coverbilder und anderes. Ein Mandant von mir hat als Beispiel ein Buch über die Entwicklung einer Region geschrieben. Er ist für dieses Buch mehrfach in die Region gereist und hat auch damit auch Reisekosten im erheblichen Umfang geltend machen können.

Es besteht aber auch die Gefahr der Liebhaberei. Vor allem bei Künstlern ist der Grad zwischen Gewinn und Verlust immer fließend. Wir haben zum Beispiel einen Mandanten, der hat für ein Buch fast drei Jahre recherchiert. Das war sein erstes Buch. Das Finanzamt wollte das zuerst nicht anerkennen, da ja noch keine Einnahmen zugeflossen sind. Am Ende muss man dem Finanzamt aber einfach erklären, dass die Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist und dass man damit langfristig Gewinne erzielen will und kann. Bei diesem Mandanten hat das geklappt.

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Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay