Kryptowährungen vererben! – Das sind die Grundlagen!

Wer Bitcoin, Ethereum, DASH oder NEO hat, der muss auch an das Vererben denken, was sollte man aber zum Vererben von Kryptowährungen wissen und worauf sollte man achten? In diesem Artikel erzähle dir alles über die Grundlagen zum Vererben von Kryptowährungen. Kryptowährungen vererben, so geht das in Deutschland!

Kryptowährungen vererben!

In Deutschland ist nicht einmal das Sterben steuerfrei. Wer im letzten Jahr oder schon vor Jahren Kryptowährungen gekauft hat, der wird sich auch darüber Gedanken machen müssen. Die meisten Mandanten, die mein Arbeitgeber in diesem Bereich vertritt, sind schon seit mehr als 5 Jahren im Bereich Kryptowährungen aktiv. Des Weiteren sind die meisten zwischen 40 und 60 und meist aus dem technischen Bereich. Die Mehrheit dieser Mandanten haben Kinder und sind verheiratet. Die Mehrheit bildet das konservative Familienbild ab.

Muss man Steuern zahlen?

Grundsätzlich haben Familien im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz gewisse Vorteile. Es gibt hier Freibeträge diese können von jedem Steuerpflichtigen alle zehn Jahre ausgenutzt werden. Aber zuerst einmal zu den Basics. Unter die Erbschaftsteuer fällt jede natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Das heißt, jeder, der in Deutschland wohnt, unterliegt auch der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.

Das stellt aber nicht nur auf den Erblasser oder Schenker ab, sondern auch auf denjenigen der erbt. Jedoch heißt das jetzt nicht, dass man sofort auswandern muss oder kann. Das wäre dann der Fall, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst.

Ab dem ersten Euro?

Nein auch für Kryptowährungen greifen die bekannten Freibeträge. Kryptowährungen sind weiterhin nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Damit können diese Wirtschaftsgüter auch vererbt werden. Rechtsanwälte stellen jedoch in diesem Bereich darauf ab, dass hier der Private Key das entscheidende ist. Der Private Key wird hier als Eigentumsrecht angesehen.

Die Freibeträge wären bei einer Schenkung oder Erbschaft von Kryptowährungen an den Ehegatten 500.000 €. Das heißt, es wäre nach dem Gesetz möglich, dass man seinem Ehegatten alle zehn Jahre Kryptowährungen im Wert von 500.000 € vererbt. Der Wert wird nach dem sogenannten gemeinen Wert bemessen. Das heißt, dass der Zeitpunkt der Übertragung entscheidend ist.

Wenn man seinen Kindern Bitcoin, Ethereum, DASH oder andere Kryptowährungen vererben will, dann greift hier ein anderer Freibetrag. An seine Kinder kann man alle zehn Jahre Kryptowährungen in Höhe von 400.000 € übertragen.

Kryptowährungen richtig vererben?

Im Bereich der Kryptowährungen finden sich viele Personen, welche eine Abneigung gegen Behörden haben und auch anderen Personen nur sehr wenig Vertrauen. Im Normalfall würde man im Rahmen einer geplanten Erbfolge das ganze in einem Testament festschreiben. In diesem Zusammenhang müsste also der Private Key, welcher den Zugriff ermöglicht, dort aufgeschrieben werden.

Ein Testament kann aber verschwinden, die Farbe verschwimmen oder auch gestohlen werden. Ein Hinterlegen bei einem Notar oder dem Gericht scheidet in diesem Zusammenhang aus, da man mit dem Testament dann auch den Private Key weitergibt. Das würde natürlich dann bei einer Veruntreuung erst spät auffallen und wenn es auffällt, dann wäre das auch aufgrund der Anonymität schwer zu verfolgen.

Eine Bankschließfach zur Sicherung des Private Keys klingt ironisch, aber scheint in diesem Zusammenhang die einzige Lösung zu sein. Dass vor allem aus dem Grund, da die Schließfächer vor den Witterungen geschützt sind und auch bis zu einem gewissen Grad anonym, zumindest den Inhalt betreffend, genutzt werden können. Problematisch wäre aber auch hier im Falle einer angeordneten Öffnung des Schließfaches oder anderen unerwartbaren Ereignissen.

Fehler vermeiden!

Je nach familiären Umfeld muss man sich hier langfristig Gedanken machen. Diese können sich natürlich aber auch positiv oder negativ entwickeln. Während die Ehefrau oder Ehemann heute noch kein Interesse an dem Krypto-Portfolio hat, kann es im Falle einer Scheidung anders aussehen. Da wäre das vermutlich der erste Angriffspunkt.

Weiterhin gilt, jeder, der enorme Vermögen in Kryptowährungen hat, sollte diese langfristig und frühzeitig umwandeln oder diese vielleicht im Vorfeld verteilen. Das wäre zum Beispiel das Anlegen von Schließfächern auf die Namen der Kinder, Ehefrau oder den Ehegatten. Damit kann man zumindest sicherstellen, dass ein Teil des Vermögens rechtzeitig übertragen wird.

Weiteres Wissenswertes

Jetzt wurden im ersten Teil nur die Standardfälle genannt. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten. Die Enkel können alle zehn Jahre mit 200.000 € bedacht werden, sei es als Schenkung oder Erbschaft. Sollten die eigenen Kinder schon verstorben sein, dann können die Enkel alle zehn Jahre 400.000 € erwerben.

Eine Erbschaft an die Eltern löst schon ab 100.000 € Vermögen eine Steuerbelastung aus, im Falle der Schenkung sind es nur 20.000 €. Für alle anderen, also auch Geschwister beträgt der Freibetrag nur 20.000 €.

Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 30 % im Falle von nahen Angehörigen. Anders sieht es aus bei anderen Angehörigen schon zwischen 15 und 43 %. In der dritten Kategorie beträgt der Steuersatz schon zwischen 30 % und 50 %.

Fazit

Das heißt, vor allem im Bereich der Schenkung und Erbschaft ist man auf langfristige Planung angewiesen. Mehr jedoch deswegen, da ein gewisses Sicherheitsbedürfnis für Erblasser / Schenker und auch Erben / Beschenkte gegeben sein muss.

Das erfordert langfristige Planung, Organisation und noch wichtiger, manchmal einen rechtzeitigen Exit.

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2 Meinungen zu “Kryptowährungen vererben! – Das sind die Grundlagen!

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