Kryptowährungen in der Steuererklärung! So trägst du es ein!

Es ist wieder an der Zeit, dass man seine Steuererklärung macht. Für den ein oder anderen wird es das erste Mal sein. Vor allem, wenn man letztes Jahr Gewinne mit Kryptowährungen realisiert hat. In diesem Beitrag zeige ich dir, wo du die Kryptowährungen in der Steuererklärung richtig eintragen musst.

Kryptowährungen in der Steuererklärung!

Grundsätzlich muss jeder eine Steuererklärung abgeben, wer einen Sachverhalt hat, der nicht bereits der Besteuerung unterlag bzw. welcher im Rahmen der Steuererklärung ermittelt werden muss. Das Problem für viele stellt aber die Frage dar, wo muss man das eigentlich eintragen?

Wo trägt man Kryptowährungen ein?

Es muss hier unterschieden werden. Sollte man lediglich Überschüsse beim Verkauf von Kryptowährungen realisiert haben, dann ist das in der Anlage SO einzutragen. Du musst hier nur vier Zahlen eintragen. Das ist zum einen der Verkaufspreis (Zeile 43 in der Anlage SO), dann die Anschaffungskosten (Zeile 44 in der Anlage SO). Dann noch das Wirtschaftsgut in der Zeile 41 die Bezeichnung und im Falle der Zeile 42 den Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung. Die Zeile 46, also den Überschuss berechnet die Software meist automatisch.

Solltest du Lending oder Staking im Privatvermögen betreiben, dann sind die Zeilen 8 und 11 in der Anlage SO für dich entscheidend. Die Zeile 8 muss mit den Einnahmen gefüllt werden, welche du erwirtschaftet hast und in Zeile 11 deine Werbungskosten.

Im Falle des Cloudmining über diverse Anbieter muss das auch in den Zeilen 8 und 11 der Anlage SO eingetragen werden. In der Zeile 11 wäre das einzutragen, was du für das Paket bezahlt hast. Hier wäre es auch im Erstjahr denkbar, dass ein Verlust entsteht. Dieser ist aber nur in die Vergangenheit oder in die Zukunft verrechnbar und nicht mit anderen Einkünften.

Steuerberater oder Steuersoftware?

Zuerst einmal, nein man braucht keinen Steuerberater. Man kann zwar einen Steuerberater beauftragen, aber auch das muss nicht sein. Als Steuerpflichtiger kann man das seine Steuererklärung auch ganz einfach selbst abgeben und das ohne Probleme oder Nachteile.

Heutzutage gibt es genügend Software-Anbieter welche das ganze sehr günstig und genauso gut erledigen. Hierfür habe ich schon seit Jahren gute Erfahrungen gemacht mit Wundertax, Smartsteuer und Steuertipps. Warum ich diese drei immer wieder erwähne, wirst du bald in einer umfangreichen Reihe auf Steuern mit Kopf sehen und diesem Blog lesen.

Wenn du mehr Steuern sparen willst, dann kannst du auf Steuern mit Kopf oder Spardirsteuern.de vorbeischauen. Solltest du eine Arbeitshilfe für die Steuererklärung brauchen, dann kann ich dir dieses Buch empfehlen.

Kennst du schon das Video zum Thema Besteuerung von Kryptowährungen?

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