Die „steuerfrei Dividende“ ist immer wieder Trendthema. Doch hinter diesem Trend versteckt sich wie immer eine teure Steuerfalle. Das haben Trends so an sich. In diesem Artikel erfährst du alles über die kritische Sicht zur „steuerfreien Dividende“.
Steuerfreie Dividende!
Es ist wie immer typisch deutsch. Kaum hört man das Wort steuerfrei, da ist der deutsche nicht weit entfernt. Immer wieder höre ich dann etwas von steuerfreien Dividenden und wie toll das doch ist. Vor allem aber warum ich als Dividendenstratege noch so dumm bin und meine Dividenden mit der Kapitalertragsteuer versteuere. Selbst Schuld, oder?
Der Begriff Steuerfreie Dividende!
Die Begriffswahl „Steuerfrei“ ist in diesem Bereich ein Marketing-Trick und nicht mehr. Warum sollte schließlich auch der Gesetzgeber zusehen und jährlich Ausschüttungen im Milliarden-Bereich steuerfrei auszahlen lassen. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Während große Verlage die Steuerfreie Dividende bewerben und alle anderen Anleger, als „dumm“ hinzustellen, sollte man sich die Begrifflichkeiten doch näher ansehen. Was ist eigentlich nochmal eine Dividende?
Gewinnausschüttung!
Eine Dividende ist frei übersetzt eine Gewinnausschüttung. Das zeigt schon deutlich, um was es sich handelt. Bei einer Dividende werden Gewinne ausgeschüttet. Diese Gewinne wurden vom Unternehmen in den letzten Jahren erwirtschaftet und dann ausgeschüttet. Diese Ausschüttung kommt beim Anleger an und wird dort dann mit der Kapitalertragsteuer besteuert.
Jetzt handelt es sich aber bei dieser „Steuerfreien Dividende“ nicht um eine Gewinnausschüttung im Sinne des § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG. Es handelt sich hierbei um eine Ausschüttung aus dem Steuerlichen Einlagekonto nach § 27 des KStG. Der Gesetzgeber hat, hierfür auch den Satz 2 eingefügt, in dem steht, es handelt sich hier nicht um steuerpflichtige Einkünfte und Bezüge. Damit wäre die Verwirrung komplett, oder?
Kaufpreisrückzahlung!
Bei diesem Steuerlichen Einlagekonto handelt es sich also nicht um erwirtschaftete Gewinne, sondern um den Kaufpreis den der Anleger gezahlt hat. Also eine Art Eigenkapital der Gesellschafter. Durch diese Rückzahlung wird also ein Teil deines Kaufpreises bzw. deines Anteils am Eigenkapital ausgeschüttet. Das hat natürlich auch Folgen, die sich negativ auswirken.
Steuerfalle Steuerfreie Dividende!
Hier muss man festhalten, es kommt darauf an. Denn die negativen Folgen wirken sich nicht für jeden aus. Es kommt hier zu einer Unterscheidung zwischen den Fällen vor dem Jahr 2009 und zu den Fällen nach dem Jahr 2009. Gemeint ist hierbei die Anschaffung der Aktien.
Anschaffung vor dem Jahr 2009!
Wer seine Aktien vor dem Jahr 2009, also noch in Zeiten der Spekulationsfrist erworben hat, der kann seine Aktien auch heute noch steuerfrei veräußern. Somit hat derjenige also wirklich eine Steuerfreie Dividende, da sich keine negativen Folgen ergeben.
Anschaffung nach dem Jahr 2009!
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was sind diese negativen Folgen und warum trifft das Anleger mit einem Kauf nach dem Jahr 2009? Seit dem Jahr 2009 gilt in Deutschland die Kapitalertragsteuer. Diese Steuer hat die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelöst. Früher war es so, dass jeder seine Aktien nach einem Jahr steuerfrei veräußern kann.
Heute zahlt jeder Anleger 25 % bei Dividenden oder Veräußerungsgewinnen. Bei diesen Veräußerungsgewinnen macht sich dann die negative Folge bemerkbar. Jeder Steuerpflichtige erhält hier eine Kaufpreisrückzahlung. Diese Kaufpreisrückzahlung führt dazu, dass sich die Anschaffungskosten reduzieren. Das wirkt sich aber dann auf die spätere Steuerbelastung aus. Denn jetzt hat man bei einem Verkauf später weniger Anschaffungskosten, die man gegenrechnen kann.
Damit zahlt, derjenige, der seine Aktien nach dem Jahr 2009 erworben hat die Steuern später wieder zurück und hat die negativen Folgen einer späteren Veräußerung zur tragen.
Steuerfreie Steuerfalle!
Für mich ergibt sich hier ganz klar ein No-Go. Diese Steuerfreien Dividenden sollten gemieden werden, da diese Unternehmen zwar profitieren, aber dafür der Anleger nach 2009 der benachteiligte ist. Vor allem ist dieser Umstand den meisten nicht bekannt und wird sich erst später bemerkbar machen.
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Na ja, ob wir alle so dumm sind, weiß ich nicht. Zudem haben ja nicht alle Gewinne aus Aktien. Verlustvorträge aus Aktien können auch besser genutzt werden. Zudem müssen die Aktien ja nicht zwingend verkauft werden. 6% Rendite und das 20 Jahre lang führt ja schließlich nicht zu einem negativen Kaufpreis. Zudem kann man auch früher in den Ruhestand. Und warum dann nicht ein Jahr ohne laufende Bezüge und dann einen Teil der Aktien verkaufen, sodass man unter dem steuerpflichtigen Existenzminimum mit den Kursgewinnen bleibt? Das kann man auch mehrere Jahre durchziehen.
Also es besteht doch jede Menge Gestaltungspielraum den der Verfasser nicht berücksichtigt.