Lohnt sich die Vermögensverwaltende GmbH?

Im Artikel vermögensverwaltende GmbH bin ich schon auf die Thematik eingegangen, wann ergibt die Umwandlung bzw. Zusammenführung Sinn? Doch in diesem Artikel gehe ich auf die Vermögensverwaltende GmbH bei ETF, Aktien und Immobilien genauer ein. Das heißt, wann rentiert sich die vermögensverwaltende GmbH für den Privatanleger.

Der Privatanleger!

Um es nochmal einfach zu erklären, der Privatanleger in Deutschland unterliegt mit Aktien und ETF (Ausschüttungen und Kursgewinnen) der Kapitalertragsteuer. Diese Kapitalertragsteuer beträgt 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer (8 oder 9 %).

Steuerpflichtig sind Gewinne bzw. Ausschüttungen, sobald der Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € (bei Zusammenveranlagung) überschritten wird. Des Weiteren muss der Steuerpflichtige auch noch den Grundfreibetrag (8.652 €) und den Sonderausgabenpauschbetrag (36 €) überschreiten. Das heißt, dass ein steuerpflichtiger Single in Deutschland erst ab 9.489 € Steuern zahlen muss.

Des Weiteren muss man bedenken, dass der Steuersatz von 25 % das Maximum ist. Sollten die Einkünfte als einen persönlichen Steuersatz unterhalb der 25 % zur Folge haben, dann sind die Einkünfte mit dem niedrigeren Steuersatz zu besteuern. Wer also nur Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt zahlt somit exklusive Kirchensteuer einen maximalen Steuersatz von 26,375 %. Mit Kirchensteuer in Bayern (8 %) sind es 28,375 % und in anderen Bundesländern (9 %) sind es 28,625 % auf Kapitalerträge.

Ein Nachteil ist, dass der Abzug von Werbungskosten, also Fortbildungen, Reisekosten und anderen nicht möglich ist. Die Ordergebühren gehören jedoch zu den Anschaffungskosten bzw. Veräußerungskosten und mindern damit den Gewinn bzw. den Überschuss. Ein Verlustabzug ist nur innerhalb der Kapitalerträge möglich.

Eine Alternative!

Jetzt sind die Deutschen ja bekannt dafür, dass sie extrem Steuersparfanatiker sind. Man könnte sagen, neben dem Auto ist das Steuern sparen des deutschen liebstes Hobby. Damit dauert es nicht lange, bis alternative Möglichkeiten geschaffen wurden und auch entsprechende Modelle entwickelt wurden bzw. Gesetze legal umgangen wurden.

Grundgedanke!

Der Gedanke hinter der vermögensverwaltenden GmbH ist, dass man seine Vermögensgegenstände von seiner persönlichen Steuerpflicht entkoppelt und damit über eine neue Rechtspersönlichkeit Steuervorteile erhält. Zu komplex? Dann nochmal ganz einfach. Die Alternative beinhaltet, die Gründung einer UG oder GmbH. Es wäre auch eine AG möglich, aber in diesem Falle wäre der Kostenaufwand für den normalen Privatanleger noch unrentabler. Aber warum sollte man sich das antun?

Steuervorteile!

Es geht ums Geld sparen bzw. um das Konservieren von Vermögensgegenständen innerhalb eines Unternehmens. Diese Unternehmen haben bzw. erhalten bestimmte Vorteile durch die unternehmerische Stellung. Auch sind Unternehmen meistens besser geschützt, als Privatpersonen.

Steuersatz!

Das wichtigste ist der Steuersatz. Viele denken immer, dass der Steuersatz einer GmbH nur auf die Körperschaftsteuer von 15 % beschränkt ist. Das ist aber falsch. Zu den 15 % kommen weitere 5,5 % Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer beträgt in Deutschland mindestens 7 % (Steuermesszahl 3,5 % mal Hebesatz 200 % (Mindestens)) im Bundesdurchschnitt aber eher 14 %.

Sie werden sich jetzt fragen, wie ergibt das einen Sinn? Beim zusammenrechnen der Zahlen kommen Sie auf 29,825 %. Das sind ca. 3 % mehr als im Privatvermögen. Warum sollte man das also machen? Der Steuersatz ist nur begrenzt der Vorteil. Das was entscheidend ist, sind die Ausgaben.

Ausgaben!

Entscheidend ist, dass im Betriebsvermögen wesentlich mehr Abzüge möglich sind. Während Sie im Privatvermögen auf den Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € beschränkt sind. Können Sie im Betriebsvermögen alles abziehen. Es gibt zwar auch hier einige Beschränkungen, aber Sie erzielen durch diese Betriebsausgaben eine weitaus geringere Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Denken Sie alleine daran, dass Sie Reisekosten zu den Hauptversammlungen absetzen können. Sie können Ihre Taschenrechner, Laptop, Arbeitszimmer und anderes steuerlich geltend machen. Wenn Sie sogar auf Pump mit Aktien handeln, dann sind auch die Zinsen für das Fremdkapital abziehbar (Keine Empfehlung). Dadurch können Sie Ausgaben die Sie jetzt schon haben steuerlich wirksam angeben.

Eine genaue Zahl, ab wann es sich lohnt, kann man damit eher von der Kostenseite her ausfindig machen. Sollten die Kosten also weit über dem Sparerpauschbetrag liegen, dann ergibt die Überführung von Vermögen in die GmbH Sinn.

Steuerfreie Gewinne!

Ein weiterer Vorteil ist, dass Veräußerungen in der GmbH zu 95 % steuerfrei sind. Diese Vorschrift findet sich im § 8b Abs. 2 KStG. Genau heißt es, dass die Einkünfte zu 100 % steuerfrei sind, aber 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben wieder hinzugerechnet werden müssen.

Bei Beteiligungen mit über 10 % am Stammkapital (unwahrscheinlich bei DAX-Werten) der anderen Gesellschaft sind auch Ausschüttungen steuerfrei, sofern die 10 % zum 1.1. überschritten wurden. Darunter ist nur die Steuerbefreiung für Veräußerungen anzuwenden. Das heißt, Anleger die viel aber langfristig Handeln profitieren steuerlich, solange Sie das Vermögen in der GmbH belassen.

Immobilien!

Bei großen Vermögen sind oft auch Immobilien im Spiel. Hier ergibt sich steuerlich der Vorteil, dass eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG stattfindet. Das heißt, dass Überschüsse aus der Verwaltung von Immobilien gewerbesteuerlich steuerfrei gestellt werden. Diese unterliegen dann nur noch der Körperschaftsteuer von 15 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag. Bei Immobilien findet somit eine Entlastung von ca. 14 % statt (je nach Gemeinde).

Wichtiges!

Ich weiße vorsorglich darauf hin, dass für die Umwandlung bzw. die Überführung von Immobilien und Aktien Kosten entstehen können. Es können innerhalb der 10 Jahresfrist auch steuerpflichtige Gewinne bei Immobilien entstehen. Sollte eine Übertragung geplant sein, dann sollte ein Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Es muss auch gesagt werden, dass Immobilien im Privatvermögen einen steuermindernden Effekt haben und nach 10 Jahren steuerfrei veräußert werden können. Das sollte man vorher bedenken. Sie sollten die Kosten hier nicht scheuen, ich habe es schon erlebt, wie eine derartige Überführung schief gehen kann, wenn man es selbst macht.

Fremde Dritte!

Ab dem Zeitpunkt in dem das Vermögen an die GmbH übertragen wurde, gehört es nicht mehr Ihnen! Das sollte Ihnen bewusst sein. Die GmbH oder UG ist eine eigenständige Rechtsperson. Sie müssen sich Ihr gegenüber wie ein Fremder Dritter verhalten. Sollten Sie das nicht tun, dann kann entweder eine verdeckte Einlage oder verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden. Eine Verdeckte Ausschüttung für zu steuerpflichtigen Einkünften auf der Gesellschafterebene. Das heißt, dass Sie Steuern zahlen müssen. Im Detail fällt dann hier die Kapitalertragsteuer an.

Ausschüttungen!

Damit wären wir auch schon beim nächsten Punkt. Die vermögensverwaltende Gesellschaft ist nur sinnvoll, wenn Sie das Vermögen langfristig nicht benötigen. Ein hin und her macht hier wirklich die Taschen leer. Sie zahlen bei jeder „Entnahme“ aus der GmbH Steuern. Jede Entnahme ist nämlich eine Ausschüttung. Für diese Ausschüttung müssen Sie dann Kapitalertragsteuer zahlen. Das heißt, maximal 26,375 % (exklusive Kirchensteuer).

Gehalt!

Aber keine Sorge so schlimm ist es nicht. Als Gesellschafter und Geschäftsführer können Sie sich auch ein Gehalt zahlen. Das Gehalt mindert wiederum den Gewinn Ihrer GmbH führt zu weniger Steuern, die die Gesellschaft zahlen muss. Jedoch müssen Sie auf der Gesellschafterebene das ganze dann der Lohnsteuer unterwerfen. Ein Mini-Job ist nicht möglich.

Kosten!

Der Nachteil an der GmbH sind die Kosten und die damit verbundenen Pflichten. Würde es diese nicht geben, dann wäre das Modell perfekt. Kurz gesagt, die GmbH ist bei der Gründung und laufend teurer. Hier ein Überblick über Ihre zukünftigen Kosten und Pflichten, wenn Sie eine vermögensverwaltende GmbH gründen.

Gründungskosten!

Für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH müssen Sie mit ca. 2.000 € rechnen. Die Kosten können nach oben und unten abweichen. Sie müssen für den Notar ca. 400 bis 800 € zahlen. Die Eintragung im Handelsregister kostet Sie in etwa 150 €. Zu diesen Kosten kommt noch eine Eröffnungsbilanz durch einen Steuerberater hinzu. Diese möchte das Finanzamt bei der Gründung sehen. Hierfür müssen Sie ab ca. 300 € bezahlen.

Hinweis: Auch wenn sich viele kleine Anleger meist zuerst ans Steuern sparen machen, sollten Sie es hier wirklich andersherum machen. Erst Geld verdienen dann können auch Steuern gespart werden. Für die vermögensverwaltende GmbH sollte schon ein Vermögen vorhanden sein. Daher sollte man nicht zwanghaft und aus Finanznot mit einer UG starten. Zum einen muss bei der UG eine jährliche Rücklage gebildet werden und zum anderen kostet die Umwandlung in eine GmbH nochmal Geld. Daher lieber gleich mit der GmbH starten und Geld sparen!

Laufende Kosten!

Auch laufend müssen Sie mit einem ziemlich fixen Kostenblock rechnen. Zum einen können Sie nicht mehr auf die kostenlosen Konditionen Ihrer Bank hoffen. Sie müssen ein Geschäftskonto eröffnen. Hier können ca. 120 € veranschlagt werden. Auch die Depotkosten können steigen, das heißt die privaten Vorteile und Wechselrabatte sind nicht mehr für Sie relevant. Diese Kosten können vorab nur begrenzt geplant werden.

Für Ihre Gesellschaft sind Sie auch verpflichtet einen Beitrag zu leisten. Die heimische IHK wird Ihnen jährlich mindestens 85 € in Rechnung stellen. Laufend müssen Sie auch einen Jahresabschluss und die jährlichen Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung) bezahlen. Die Kosten für den Steuerberater beginnen in etwa ab 700 € je nach Aufwand.

Des Weiteren müssen Sie die Bilanz auch jährlich veröffentlichen. In diesem Zusammenhang fallen weitere Kosten von ca. 30 € an. Der Nachteil ist, dass dadurch auch Ihr Nachbar weiß, was in Ihrer Spardose steckt. Sie sollten sich genau überlegen ob Sie das wollen. Laufend müssen Sie also mit Kosten von mindestens 1.000 rechnen. Diese mindern aber auch Ihre Steuerlast. Der Vorteil ergibt sich daraus, dass Sie Kosten ansetzen können, die vorher nicht abziehbar waren.

Umsatzsteuer!

Mit der Gesellschaft ergibt sich auch eine Umsatzsteuerpflicht. Diese besteht auch bei Immobilien, jedoch sind Immobilien nach § 4 Nr. 12 a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Des Weiteren sind auch Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne von der Umsatzsteuer befreit. Auch die Zinsen aus P2P-Krediten sind nicht umsatzsteuerlich zu erfassen. Das heißt, eine Wahl der Kleinunternehmerregelung ist damit eine günstige Option.

P2P-Kredite in der vermögensverwaltenden GmbH!

Ein weiterer Punkt sollte bedacht werden, die Investition in P2P-Kredite (Bondora, TWINO, Mintos) hat ebenfalls einen steuerlichen Vorteil. Während die Verluste im Privatbereich unberücksichtigt bleiben, kann man als Gesellschaft ausgefallene Forderungen abschreiben. Das heißt, wenn es offensichtlich ist, dass das Geld nicht mehr eintrifft. Damit entledigt man sich der Position steuerwirksam in der Bilanz. Sollte das Geld später nochmal eintreffen, dann ist die Einnahme zu versteuern, aber man verschenkt nichts.

Hinweis: Das Kreditwesengesetz ist sehr schwammig und bisherige Rückfragen bei Fachleuten ergaben kein klares Bild. Die Vergabe von Krediten fällt unter das Kreditwesengesetz, das heißt, wenn viele Kredite vergeben werden, kann eine Lizenz notwendig werden. Wann und wie das dann abläuft, entzieht sich meiner Kenntnis.

Lohnt sich die GmbH?

Es lässt sich also sagen, ja die GmbH lohnt sich. Sobald Sie ein Vermögen von mindestens 100.000 € in Aktien haben und laufende Einkünfte von ca. 40.000 €, dann sollten Sie die GmbH in Betracht ziehen. Kombiniert mit Immobilien können Sie erheblich Steuern sparen. Als Maßstab wären hier mindestens 10 Immobilien oder ein großes Mehrfamilienhaus würden sich hier eigenen.

Langfristig wird man bei einem großen Vermögen nicht um die vermögensverwaltende GmbH vorbeikommen. Das im Hinblick auf die Verwaltung und die Zusammenfassung von unterschiedlichen Asset-Klassen lohnt es sich. Aber bedenken Sie auch die Nachteile!

Meine Strategie für die vermögensverwaltende GmbH wäre die Fusion von P2P, Immobilien und Aktien. Der Free-Cashflow der Immobilien wird in Aktien (Dividendenstrategie) und P2P-Kredite umgewandelt. Die Aktien wären vorzugsweise vierteljährliche Dividenden-Aristokraten, dadurch soll sowohl durch Aktien als auch Immobilien die Liquidität hoch sein. Wie heißt es immer „Cash is King“!

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Buchtipp: „Steuern, steuern

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26 Meinungen zu “Lohnt sich die Vermögensverwaltende GmbH?

  1. Luis sagt:

    Vielen Dank für den super interessanten Artikel !

    Eine kurze frage hätte ich dazu. Ist es auch möglich in diese Vermögensverwaltende GmbH kapital von Freunden und der Familie zu verwalten und eine kleine aufwandsentschädigung zu erhalten ?

    Vielen Dank!

    Gruß Luis

  2. Roland sagt:

    Hi Luis,
    ja das ist theoretisch möglich. Jedoch eine Warnung, wie im Artikel erwähnt, kannst du mit dem KWG in Konflikt geraten. Durch die Verwaltung von Einlagen kommen weitere Pflichten auf dich zu. Aus diesem Grund ist die Verwaltung von fremdem Vermögen in Deutschland nicht so leicht wie im Ausland. Eine elegantere Lösung wäre, wenn du das über ein Darlehen regelst. Aber im Einzelfall muss auch das geprüft werden, damit steuerlich nichts nach hinten losgeht.
    Grüße Roland

  3. M. R. sagt:

    Hallo Roland,

    mit einem sehr guten und verlässlichen Freund, der mich auf die FIRE Bewegung aufmerksam gemacht hat, sind wir auf das Thema Immobilien/REIT Investitionen mittels GmbH gestoßen.

    Da wir noch sehr weit am Anfang mit unserer Recherche sind und auch den momentanen Immobilienboom nicht richtig einschätzen können, wird jeder von uns auch weiterhin auf vorhersehbare Zeit erst einmal selbstständig weiter in ETFs investieren.

    Es steht aber im Raum gemeinsam zu investieren, um unsere Kreditwürdigkeit zu verbessern und auch einmal die Anlegerseite etwas zu diversifizieren.

    Dein Beitrag war sehr aufschlussreich und interessant.

    Siehst du für kleinere Anlagebeträge einen Sinn darin auch erstmal nur eine GbR zu gründen?
    Macht es überhaupt Sinn gemeinsam zu investieren?

    Könntest du in einem Blog Post beide und ähnliche Konstrukte gegenüberstellen?

    Grüße
    M.R.

  4. W.Schneider sagt:

    Hallo, nach der Lektüre des Köber Buchs, bleiben natürlich viele Fragen im Detail offen. Dies lassen sich mich fachkundiger Hilfe klären, wenn da nicht der Zweifel wäre, ob sich das Ganze ab 2018 noch lohnt. Nach meiner Info wird auch mit der Einführung einer Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen ab 2018, das ganze kaum noch als GmbH umzusetzen sein. Da erscheinen mir dann die Steuervorteile i.W. wegzufallen, oder sehe ich das falsch?

  5. Roland sagt:

    Hallo soweit ich weiß, war das nur ein Entwurf. Dieser wurde aber nicht übernommen. Daher sollte sich das auch jetzt noch lohnen.

  6. Daniel Holzhofer sagt:

    Hallo!
    Zunächst vielen Dank für diesen tollen Artikel.
    Nun hätte ich aber eine Frage:
    Wie verhält es sich bei einer GmbH, welche ausschließlich Beteiligungen an anderen Körperschaften hält mit der Genehmigung?
    Ist hier die Zustimmung einer Behörde (BaFin) oder Genehmigung notwenig?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Daniel

  7. Andreas Kempf sagt:

    Hallo,
    Zum Thema Steuersatz könnte man noch einen atypischen stillen Gesellschafter in die GmbH nehmen. Dadurch kommt man so wie der Einzelunternehmer in den Genuss des Gewerbesteuerfreibetrages von 24.500€.

  8. Oliver sagt:

    Hallo Leute,

    das mit der GmbH ist eine super Idee. Man muss im Einzelfall immer sehen, ob es sich rentiert, aber prinzipiell stimme ich auch zu. Es gibt einige Steuersparmodelle, auch in Kombination mit Immobilien. Vor allem zum Thema Schenkungssteuer und Vererben von Immobilien, hier ein toller Ratgeber: http://immobilie-verkaufen-muenchen.com/immobilie-vererben
    Schaut einfach mal rein und informiert euch kostenlos.
    Grüße Oliver

  9. Pingback: Ausbildung oder Studium? - So machst Du es richtig! | Finanzgeflüster

  10. Michaela sagt:

    Hallo,
    kann man in so einer Vermögensverwaltungs GmbH auch eine Vielzahl von geschlossenen Fonds verwalten und wäre dann beim Verkauf der Fonds oder dessen Anlagegüter (z.B. Immobilien, Schiffe o.a.) der Gewinn auch weitestgehend steuerfrei ?
    Und wenn ich die Fonds einbringen möchte, müssten die dann alle auf die GmbH umgeschrieben werden (ggf. im Handelsregister) oder kann das irgendwie anders passieren / eingebracht werden ? (Fondsgesellschaften berechnen zum Teil sehr hohe Gebühren für die Übertragung/Umschreibung)

    Vielen Dank schon mal

  11. Roland sagt:

    Hallo Michaela, in eine GmbH kannst du grundsätzlich jedes Vermögen packen das du willst, steuerlich gibt es hier manchmal Ausnahmen, aber diese Frage solltest du besser einem Steuerberater / Rechtsanwalt stellen, der sich damit auskennt. Beste Grüße

  12. Pingback: Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH! | Finanzgeflüster

  13. Daniel sagt:

    Super Artikel, vielen Dank. Meiner Meinung nach macht die GmbH für das eigene Vermögen nur dann Sinn, wenn man über ein wirklich sehr großes Vermögen verfügt und dieses auch Schützen möchte. Beim Vermögensaufbau mit Immobilien finde ich die GmbH eher etwas unpraktisch. In jedem Fall, mein Tipp: Immer auch einen Steuerberater zur Hilfe ziehen. VIele Grüße

  14. Dieter Nyhus sagt:

    Vielen Dank für den Artikel.
    Eine Frage bitte:
    Wie verhält es sich bei einen bestehenden Bauunternehmen bzw. Bauträger, welcher seit Jahrzehnten besteht und sein Unternehmen als GmbH führt.
    Dieser hat in der Vergangenheit Bauten überwiegend auf eigenen Grund und Boden gebaut und steuerfrei weiterveräußert. Zwischenzeitlich hat er jedoch einige Objekte nicht weiterveräußert und vom Umlaufvermögen ins Betriebsvermögen überführt. Er erhält innerhalb dieser GmbH also steuerfreie Mieteinnahmen und setzt im Gegenzug die nicht umlagefähigen Kosten als Betriebsausgaben ab. Er möchte quasi die bestehende GmbH zu einer vermögensverwaltenden GmbH führen. Also in den nächsten zwei Jahren keine Objekte mehr verkaufen, sondern nur noch die bestehenden im BV Vermieten.
    Er beabsichtigt auch mit seinen eigenen Arbeitnehmern/Bauarbeitern und mit Subunternehmern weiterhin einige Objekte zu verwirklichen wie in der Vergangenheit, aber diese direkt dann im Betriebsvermögen zu 100% zu belassen und zu Vermieten. Also kein Weiterverkauf an Dritte.
    Vermögen ist vorhanden. Die Objekte werden alle ohne fremde Mittel finanziert.
    1. Ist ein Übergang der bestehenden GmbH in die vermögensverwaltende GmbH hier möglich (Der Unternehmensgegenstand wird lediglich entsprechend im HR geändert)?
    2. Ab wann gilt die Gewerbesteuerfreiheit. Es laufen ja noch die Gewährleistungsfristen 5 Jahre. Ist erst nach 100%igen Ablauf dieser gegenüber früheren Käufern eine vermögensverwaltenden GmbH zum nächsten 1.1. möglich ?
    3.Oder muss eine separate vermögensverwaltende GmbH zwingend gegründet werden?

    DANKE.

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  16. Tim sagt:

    Sind die Ordergebühren tatsächlich als Veräußerungskosten zu sehen? Meiner Auffassung nach werden bei §20 EStG generell alle Werbungskoten in die 801 EUR einbezogen. Eine gesonderte Regelung für Veräußerungskosten gibt es wohl nur bei Beteiligungen über einem Prozent am Unternehmen.

  17. Roland sagt:

    § 20 Abs. 4 S. 1 EStG: „Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten“

  18. chrrichter sagt:

    Hallo Roland, nehmen wir an, es ist ein Grundvermögen dar und jedes Jahr bleibt aufgrund eines guten Einkommens aus nicht-selbständiger Tätigkeit ein erheblicher Betrag zum Investieren übrig. Wie würde man diesen dann jährlich in die vermögensverwaltende GmbH einbringen? Danke für eine kurze Antwort.

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  20. Sebastian sagt:

    Hallo. Eine Frage an die Kenner & Danke vorab für folgende Konstruktion:

    Ich gründe ein VVG/ Holdinggesellschaft + operative GmbH. Ich mache Optionshandel in der operativen GmbH (mit schmalen Managergehalt), überführe jährlich Gewinne in die VVG, leihe sie mir über einen Kredit zurück in die operative GmbH und mache damit munter weiter Optionshandel. Mein Start mit 50000€ reicht für beide GmbHs als Stammkapital aus, allerdings hat die VVG zu keinem Zeitpunkt Geld auf dem Konto, weil ja alles wieder in der Operativen steckt. Ich habe faktisch 5% Steuern (?) und 1% Zinsen p.a. aber geht das so?

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  22. Lenz sagt:

    Wenn ich 10000 € Gewinn an mich als Eigentümer „ausschütte“, fällt dann noch ESt o.ä. an oder wird das wirklich nur wie normale Zinsen besteuert?

    Zur GmbH: Wenn man es macht braucht man noch eine LeiRE – kostet um die 85 €.
    Veröffentlichung: Wenn man es nicht bis zum 31.12 macht gut 100€ Strafe, Frist ca. 4/6 Wochen mit der Androhung: Dann 2.500 €.
    Also auf die Fallstricke achten 😉 .

  23. Barne sagt:

    So wie ich es verstehe, funktioniert die Gewerbesteuerfreiheit nur bezüglich des Immobilienbesitzes. Wenn man z.B. 50% Aktien hat, so fällt auf diesen Teil Gewerbesteuer an. Dann macht es doch wenig Sinn, die Aktien in der VVG zusammen mit den Immobilien zuhaben, oder?
    In dem Zusammenhang: werden P2P noch dem Immobilienvermögen zugerechnet wenn man so die Immobiliengewinne/Rücklagen anlegt? Oder muss das Tagesgeld sein?

  24. Stefan sagt:

    Ich überlege auch an einer Vermögensverwaltenden GmbH (rein mit Aktien) und hatte dazu kürzlich ein Gespräch mit einem Steuerberater. Dieser bestätigte auf jeden Fall das Rechenmodell (d.h. 95 % steuerfrei bei Aktienveräußerung). Allerdings war aus seiner Sicht fraglich, ob bei einer Vermögensverwaltenden GmbH wirklich der Tatbestand der „Vermögensverwaltung“ erfüllt ist und es sich nicht um eine wiederkehrende Gewinnerzielungsabsicht handelt. In dem Zusammenhang viel auch das Wort Umschichtung, d.h. wird das Kapital oft umgeschichtet ist nicht nur von einer (passiven) Vermögensverwaltung auszugehen…

    Beispiel: Ich habe 100.000 € Aktien und dieses Kapital Schichte ich 10 Mal um im Jahr über Käufe und Verkäufe. Damit mache ich am Jahresende 10.000 € Gewinn. Wäre dieser Gewinn dann Gewerbesteuerfrei?

    Der Steuerberater meinte, dass dieses Modell bei einer Betriebsprüfung evtl. Probleme machen könnte aus den oben genannten Gründen.

    Könnt ihr was dazu sagen?

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