Steuern sparen durch Gesellschaft im Ausland? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Fallen die Steuern in Deutschland weg, wenn man eine Gesellschaft im Ausland gründet? Darum geht es im heutigen Beitrag.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Steuern sparen durch Gesellschaft im Ausland?

Immer wieder hört man im Internet: Gründe einfach eine Gesellschaft im Ausland, dann zahlst du keine Steuern mehr in Deutschland. Ist das wahr oder falsch? Das erfährst du in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Es gibt im Internet unterschiedliche Personen, die ihre Interessen verfolgen. Einige wollen schlichtweg einfach nur Gesellschaften, die bereits gegründet worden sind, im Ausland veräußern und dies verkaufen sie dann als Steuersparmodell. Einige Mandanten hatte ich selbst schon in meiner Kanzlei in Regensburg, die in diese Falle getappt sind.

Was würde denn passieren, wenn wir eine Gesellschaft im Ausland gründen? Gehen wir das Ganze mal kurz durch. Du hast z. B. keine Lust auf eine UG, AG oder GmbH, sprich auf eine Kapitalgesellschaft in Deutschland. Dann überlegst du dir: Okay, ich gründe eine Gesellschaft im Ausland und dann muss ich ja keine Steuern in Deutschland zahlen. So einfach ist der Gedanke, den viele haben, denn es gibt im Ausland die BV, die SARL, die SL, dann auch die Ltd, die übrigens wegen des Brexit nicht mehr zu empfehlen ist, und noch weitere Gesellschaften in anderen Ländern. Es muss ja nicht mal Europa sein, man kann ja z. B. nicht nur nach Estland sondern auch nach Amerika gehen.

Ist es wirklich so, wenn ich eine Gesellschaft im Ausland gründe, dass ich hier im Inland keine Steuern mehr zahlen muss? Da bekommst du eine kurze, aber knackige Antwort: Nein, das ist falsch. Du musst auch dann in Deutschland Steuern zahlen, wenn du eine ausländische Gesellschaft hast. Das größte Problem bei diesen Modellen, die oft im Internet verkauft werden, ist, dass nicht erwähnt wird, dass man seinen Wohnsitz, Geschäftsleitung, Sitz und alles was man in Deutschland hat, auch im Ausland haben muss. Du musst also deine Zelte abbrechen und ins Ausland gehen. Sobald du im Rahmen der Betriebsstättenfiktion eine Betriebsstätte im Inland hast, unterliegst du auch den inländischen Steuergesetzen.

Das heißt eine holländische BV hat z. B. hat in Holland keinerlei Tätigkeit, sondern übt ihre Tätigkeit in Deutschland aus. Das würde dann heißen, dass diese holländische BV in Deutschland ganz normal der Körperschaftsteuer unterliegt, denn sie hat Sitz bzw. auch Geschäftsleitung im Inland. Zudem kommen noch der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer obendrauf. Man hat hier einen Gewerbebetrieb bzw. eine ausländische Kapitalgesellschaft, die im Inland tätig ist. Obwohl du eine ausländische Gesellschaft hast und vermutlich wesentlich mehr Geld in die Hand genommen hast, um diese Gesellschaft im Ausland zu gründen, musst du am Ende doch Steuern in Deutschland zahlen.

Hier der Grundsatz: Wenn du in Deutschland keine Steuern mehr zahlen willst, dann dürfen sowohl deine Firma als auch du selbst nicht mehr im Inland sein.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay