Differenzbesteuerung einfach erklärt – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Heute möchte ich dir die Differenzbesteuerung erklären, wie sie funktioniert, warum man das so macht und worauf du achten musst.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Differenzbesteuerung einfach erklärt

Heute geht es um die Differenzbesteuerung. Was das ist und wie es funktioniert erfährst du in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Was heißt Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung kann man im Grunde ganz kurz beschreiben: Es wird die Differenz besteuert. So einfach könnte man das Thema abhandeln, doch ich will es näher erklären. Die Differenzbesteuerung wird beim Handel mit bereits gebrauchten, beweglichen, körperlichen Gegenständen angewendet.

Was sind das für Gegenstände?

Das kann alles Mögliche sein: Smartphone, Auto, was auch immer. Das wichtige ist für den Unternehmer: Es soll hierbei vermieden werden, dass er beim Wiederverkauf der Ware die volle Umsatzsteuer zahlen muss. Das zeige ich dir gleich noch anhand eines Beispiels. Die Differenz ist also der Wert zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis.

Was hat das für Folgen?

Es wird nur auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf die Umsatzsteuer angewendet. Die Differenzbesteuerung kommt beispielsweise nicht zur Anwendung, bei Eigennutzung oder beim Eigenerwerb zum privaten Zweck. Damit ihr versteht, warum man das macht und wie die Berechnung funktioniert, zeige ich euch nun das Beispiel.

Beispiel

Einkaufspreis: 20.000 €
Verkaufspreis: 25.000 €
Differenz: 5.000 €

Wir haben beispielsweise ein KFZ von 20.000 €, sind Wiederverkäufer von gebrauchten, beweglichen, körperlichen Gegenständen und verkaufen es für 25.000 €. Die Differenzbesteuerung besteuert wie gesagt nur die Differenz, also die 5.000 €. Dies ist aber nicht die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, denn die 5.000 € sind der Bruttobetrag. Wir müssen also herunterrechnen.

Bemessungsgrundlage errechnen:

5.000 € / 119 x 100 = 4.201,68 €
4.201,68 * 19 % = 798,32 €
Das sind in diesem Fall 798,32 € Umsatzsteuer, die du abführen musst.

Das macht man, damit nicht die volle Höhe angerechnet wird. Das möchte ich mit einem weiteren Beispiel deutlich machen, wie es ohne Differenzbesteuerung wäre.

Beispiel ohne Differenzbesteuerung:

Einkaufspreis: 20.000 € → kein Vorsteuerabzug, weil von Privatperson oder Kleinunternehmer
Verkaufspreis: 25.000 € → brutto
25.000 € / 119 x 100 = 21.008 € Entgelt
Umsatzsteuerzahllast: 3.991,60 €

Die Differenzbesteuerung spart dir also in dem Fall 3.193,28 €. Mit ihr hast du einen Gewinn von 4.201,68 € erwirtschaftet, ohne sie lediglich 1.008 €. Auch wenn die Differenzbesteuerung schwierig zu verstehen ist – sie bietet dir diesen Vorteil und das solltest du nicht außer Acht lassen.

Voraussetzungen:

  • Kein Vorsteuerabzug beim Einkauf von Kleinunternehmer, Privatperson oder aus dem Bestand irgendwelcher Erbmassen, vom Flohmarkt usw.
  • Ein Wiederverkauf muss vorliegen, nicht für Eigenbedarf nutzen.
  • Es muss sich um eine steuerpflichtige Veräußerung handeln, keine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit, z. B. mit bestimmten Wirtschaftsgütern.
  • Es muss sich um Gebrauchsgegenstände handeln, keine Lizenzen und ähnliches.

Was gilt es bei der Rechnung zu beachten?

Hier können zwei Punkte relevant werden:

  • Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.
  • Ein Hinweis auf Differenzbesteuerung muss erbracht werden, damit sie Anwendung finden darf.

Sollte trotzdem ein widerrechtlicher Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung stattfinden, wird diese Umsatzsteuer auch geschuldet. Als Reseller solltest du also aufpassen, dass du nicht in die Falle tappst und vom Verkäufer eine Rechnung mit Umsatzsteuer bekommst, aber du gar keinen Vorsteuerabzug hast.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay