Steuerberater Roland Elias erklärt auf „Steuern mit Kopf“ das Steuerrecht in Deutschland für jeden und einfach verständlich. Aus steuerlicher Sicht kann die Überlassung von Pedelecs oder E-Bikes an deine Mitarbeiter vorteilhaft sein. Im heutigen Video gehen wir tiefer in diese Thematik.
Steuern mit Kopf – Neues Video!
Jede Woche gibt es mindestens zwei spannende Videos von „Steuern mit Kopf“ auf dem YouTube Kanal zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.
E-Bike & Pedelec: Steuerliche Überlassung und Behandlung
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Die Überlassung eines Pedelecs oder E-Bikes an Arbeitnehmer ist in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, aus steuerlicher Sicht attraktiv. Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein E-Bike für den Arbeitsweg oder für private Zwecke zur Verfügung stellt, kann dies als geldwerter Vorteil betrachtet werden. Jedoch gibt es steuerliche Erleichterungen, die diese Vorteile mindern oder gar neutralisieren. In Deutschland beispielsweise bleibt die private Nutzung eines betrieblichen E-Bikes steuerfrei, sofern es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Zudem kann das E-Bike dem Arbeitnehmer über eine sogenannte 1 %-Regelung auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Hierbei wird 1 % des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert. Es ist ratsam, sich vor der Überlassung detailliert über die jeweiligen steuerlichen Regelungen zu informieren. Wir können dich dabei unterstützen. HIER Kontakt aufnehmen. https://www.siroc-steuerberatung.de/
Mehr zum Autor: Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Mitinhaber der SIROC Online Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, die ihren Sitz mitten im Herzen der Oberpfalz hat. Von dort aus beraten er und sein Team Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.
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Bildquelle: Canva