Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Was du wissen musst! – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Wir hatten ja bereits die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb und nun kommen noch die Einkünfte aus selbständiger Arbeit hinzu. Was es damit auf sich hat, erfährst du in diesem Video.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Was du wissen musst!

Was es mit den Einkünften aus selbständiger Arbeit auf sich hat, erfährst du in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Jede Einkunftsart hat bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um sie ausführen zu können. Um unter den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu fallen, ist es ja so, dass du eine bestimmte Menge an Grundfläche bewirten oder beispielsweise Tierhaltung oder ähnliches betreiben musst. Im Bereich des Gewerbebetriebs ist es so, dass es sich hierbei um einen Auffangposten handelt. Unter diesen Auffangposten fällt alles, was irgendwie mit unternehmerischer Tätigkeit zu tun hat. Das bedeutet alles, was selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr stattfindet. Ist ein Gewerbebetrieb. Eine Ausnahme davon ist, dass du ein Selbständiger bist.

Du bist dann ein Selbständiger, wenn du unter § 18 EStG fällst. Ich könnte quasi das Video an dieser Stelle beenden, aber ich möchte dir erklären, wer darunterfällt. Ein Freiberufler ist jemand, der eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausführt. Wenn du in einem dieser Bereiche tätig bist, giltst du also automatisch als Selbständiger, aber immer mit der Gefahr – darauf komme ich noch mal später nochmal zurück – dass du auch eine gewerbliche Tätigkeit ausführen kannst.

Wer sind die klassischen Selbständigen in Deutschland? Das sind z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Patentrechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Heilpraktiker, Journalisten, Dolmetscher und so weiter. Wichtig ist, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, bei der fachlich vorgebildete Arbeitskräfte zu Hilfe genommen werden. Ein IT-Ingenieur beispielsweise muss ein abgeschlossenes Studium haben. Ohne die entsprechende Vorbildung, fällt man unter die gewerbliche Tätigkeit, sofern er sie dann überhaupt ausüben darf, denn da gibt es Sonderfälle bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren.

Ein Selbständiger muss seine Tätigkeit nicht bei der Gemeinde anmelden, wie ein Gewerbetreibender, sondern lediglich eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgt. Es wird nur angezeigt, dass eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde. Diese Anzeige ist wichtig, weil du trotzdem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen musst, eine Steuernummer und Steuer-ID bekommst, und du die Signale beim Finanzamt für die Umsatzsteuervoranmeldung, Steuerklärung usw. brauchst.

Freiberufler haben in Deutschland viele Vorteile. Der größte ist die Einnahmenüberschussrechnung. Egal ob du eine Million oder nur 1.000 € Umsatz hast – du kannst immer die EÜR wählen. Zudem hast du keine Gewerbesteuerpflicht und bei der Umsatzsteuer automatisch die Ist-Besteuerung. Du kannst natürlich auch auf die Soll-Besteuerung wechseln.

Die Gefahren sind z. B. die gewerbliche Infizierung der Tätigkeit. Beispielsweise dürfen Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare keine gewerbliche Tätigkeit ausführen. Ich darf zwar Bücher schreiben, Vorträge halten, Online-Coachings geben, aber darf nicht mit Immobilien handeln oder was auch immer in eine gewerbliche Richtung geht. Das ist im Berufsrecht verboten.

Ein Arzt oder Ingenieur kann gewerblich infiziert werden. Seine gesamte Tätigkeit ist dann nicht mehr freiberuflich sondern gewerblich. Wie kann sowas passieren? Es gibt meines Wissens nach ein Urteil zu einem Fall über eine Zahnarztpraxis. Die haben gesagt: „Wir sind ein freiberuflicher Zusammenschluss, also eine Partnerschaft von Freiberuflern, haben dieses riesige Gebäude und wollen aufs Dach eine Photovoltaikanlage, um die Fläche sinnvoll zu nutzen und zusätzliche Einnahmen zu generieren.“ Das betrifft beispielsweise auch Ärzte, die nebenbei mit medizinischen Geräten handeln, sofern sie es dürfen. Sie können das Ganze in einzelne GmbHs auslagern. Bei der Zahnarztpraxis führte die Photovoltaikanlage zu einer gewerblichen Infizierung ihrer freiberuflichen Tätigkeit, wodurch die kompletten Umsätze und Gewinne der Praxis gewerblich zu erklären waren. Das hatte weitreichende Folgen: Die Partnerschaft wurde zu einer OHG, es bestand Bilanzierungspflicht, Gewerbesteuer wurde fällig und so weiter.

Du siehst also, im Bereich der Selbständigen Arbeit gibt es Vorteil im Bereich der Gewerbesteuer und der Gewinnermittlungsart, aber auch Nachteile bei der Infizierung der eigenen Tätigkeit.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay