Erstes Krypto-Urteil in Deutschland!

Das erste Urteil im Bereich Kryptowährungen wurde gesprochen und jetzt endlich veröffentlicht. Was sind die Auswirkungen?

Kryptowährungen und Steuern – ein Urteil mit Folgen!

Jahrelange haben erfahrene Steuerberater auf einen Mandanten gewartet, der es durchfechten will. Jetzt hat es der erste Steuerpflichtige in Deutschland durchgezogen.

Das Urteil vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg lässt Steuerpflichtige aufatmen. Die Veräußerung von Kryptowährungen nach einem Jahr ist und bleibt steuerfrei.

Unter dem Aktenzeichen 14 V 13100/19 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am 20.06.2019 ein Urteil gesprochen. In diesem Urteil ging es um die Frage: „Sind Kryptowährungen Wirtschaftsgüter“?

Das Finanzgericht hat die bisherige Meinung der Literatur und bekannter Steuerberater für Kryptowährungen bestätigt. Kryptowährungen gelten in Deutschland als immaterielle Wirtschaftsgüter und damit ist die Veräußerung nach einem Jahr steuerfrei.

Die Besteuerung nach § 23 EStG ist damit vollständig zulässig. Im Urteilsfall ging es im einen steuerpflichtigen Gewinn von 966.371 € und eine Steuerlast von 459.323 €.

Damit ist also klar. Der Handel mit Kryptowährungen in Deutschland ist steuerpflichtig. Kryptowährungen sind andere immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Nutzung von Kryptowährungen führt zu einer Steuerpflicht und auch der Tausch zwischen den Währungen ist steuerpflichtig.

Unklar bleiben aber weiterhin folgende Fragen:

  • erhöht sich die Spekulation bei Lending und Staking auf zehn Jahre?
  • wann liegt gewerblicher Handel mit Kryptowährungen vor?

Mehr zum Thema Kryptowährungen findest du in diesem Artikel.

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