FALSCHE RECHNUNG | DAS musst du tun! | Steuern mit Kopf

Rechnungskorrektur

Steuerberater Roland Elias erklärt auf „Steuern mit Kopf“ das Steuerrecht in Deutschland für jeden und einfach verständlich. Eine falsche Rechnung kann einen Rattenschwanz an Konsequenzen nach sich ziehen. Was du dazu wissen musst, erfährst du im aktuellen Video.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zwei spannende Videos von „Steuern mit Kopf“ auf dem YouTube Kanal zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

FALSCHE RECHNUNG | DAS musst du tun!

Zum Video gelangst du über den Play-Button:

Fehler bei der Umsatzsteuer, z.B. durch falsche Angaben, führen zu erhöhter Steuer, die vom Unternehmer geschuldet wird. Fehlerhafte Rechnungen können beim Finanzamt korrigiert werden; hierbei muss u.a. die Umsatzsteuer zurückerstattet und Vorsteuer korrekt behandelt werden. Ordnungswidrigkeiten in der Rechnungsstellung können Bußgelder zwischen 500 und 5.000 EUR nach sich ziehen. Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ist möglich, wenn bestimmte Kernangaben vorhanden sind, aber unvollständig oder unzutreffend sind. Mehr zum Thema erfährst du im oben verlinkten Video. Du brauchst Hilfe? Unsere Partnerkanzlei SIROC unterstützt dich. HIER Kontakt aufnehmen.

Mehr zum Autor: Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Mitinhaber der SIROC Online Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, die ihren Sitz mitten im Herzen der Oberpfalz hat. Von dort aus beraten er und sein Team Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Canva