Geldwerter Vorteil – Was ist das?

Viele denken bei steuerpflichtigen Einnahmen immer nur ans Geld. Doch es gibt auch andere Zuflüsse, die eine Steuerpflicht auslösen können. Was es ist und wie es funktioniert, erfährst du in diesem Artikel.

Steuerpflichtige Einnahmen – das Brutto, das am Ende oben auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, das Brutto, das auf der Steuerbescheinigung bei Kapitalerträgen steht, oder auch die Betriebseinnahme, also das, was dir ein anderer Unternehmer oder Kunde zahlt – das sind Einnahmen und alles andere nicht.

So denken viele Unternehmer und auch Privatpersonen, aber auch Vereine. Doch ist das wirklich richtig? Nein. Es gibt hier noch einen Begriff, der immer wieder wie ein Damoklesschwert über dem Steuerrecht schwebt: Der sogenannte geldwerte Vorteil. Wenn man sich den Begriff anschaut, also liest man schon das Wort „Vorteil“ heraus. Vorteile können zum Beispiel die Überlassung eines KFZs, ein Mittagessen, Abendessen, bestimmte Geschenke oder ähnliches sein.

Und was bedeutet „geldwert“? Das heißt, dieser Vorteil hat einen bestimmten Geldeswert oder kann zum Beispiel auch in Geld gemessen werden. Der geldwerte Vorteil ist deswegen relevant, weil er oftmals zwischen Unternehmen, aber auch zwischen Arbeitgebern und Angestellten zum Tragen kommt. Ein geldwerter Vorteil kann Beispiel sein, wenn ein Unternehmer kostenlos einem anderen Unternehmer ein KFZ, oder auch andere Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt. Genauso wäre es, wenn z. B. ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Rabatte bekommt, die dann theoretisch auf Seiten des Arbeitnehmers versteuert werden müssen, da der Arbeitgeber über seine Lohnabrechnung monatlich das ganze Geld einbehalten und abführen muss.

Der geldwerte Vorteil taucht meistens dann auf, wenn man nicht damit rechnet, das heißt im Rahmen der Betriebsprüfung. Ich hatte schon öfter die Fälle, dass Mandanten beispielsweise ihren Arbeitnehmer oder auch Kunden, Dinge zur kostenfreien Nutzung überlassen haben und das Ganze sehr pauschal gehandhabt haben, ohne hier irgendwas abzurechnen oder ähnliches. Der Nachteil ist, dass beide am Ende diesen geldwerten Vorteil versteuern müssen. Der Arbeitgeber hat hier zwar eine falsche Lohnabrechnung erstellt, am Ende muss aber auch der Arbeitnehmer dann diesen Vorteil nachversteuern.

Ausnahmen gibt es natürlich in Form einer pauschalen Versteuerung, doch das wird nur in manchen Fällen durchgeführt. Meistens bleibt der eine auf den Kosten sitzen. Man sollte das Ganze richtig handhaben, denn auch Geschenke, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung geleistet werden, fallen unter den geldwerten Vorteil.

Du siehst also, es muss nicht immer irgendwas im Geld fließen, sondern es kann auch sein, dass wie gesagt ein Vorteil, der Geldeswert hat, dir, deinen Kunden oder wem auch immer zufließt, und dieser dann eventuell steuerpflichtig sein kann.

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