Kryptowährungen nicht oder falsch angegeben – Was tun? | Steuern mit Kopf

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Steuerberater Roland Elias erklärt auf „Steuern mit Kopf“ das Steuerrecht in Deutschland für jeden und einfach verständlich. Selbstanzeige, wenn du Kryptowährungen nicht oder nicht korrekt in deiner Steuererklärung angegeben hast? Dieser Frage gehen wir im aktuellen Video auf den Grund.

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Kryptowährungen nicht oder falsch angegeben – Was tun?

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Die Frage der Selbstanzeige bei nicht angegebenen Kryptowährungen in der Steuererklärung ist von entscheidender Bedeutung. Steuerpflichtige sollten überlegen, ob sie eine Selbstanzeige einreichen sollten, wenn sie ihre Kryptowährungsbestände nicht angegeben haben oder falsche Angaben gemacht haben. Die Steuererklärungspflicht besteht für alle Einkünfte, einschließlich Kryptowährungen. Werden keine Angaben gemacht oder falsche Angaben getätigt, kann eine Frist von fünf Jahren für leichtfertige Steuerverkürzung oder sogar eine Frist von zehn Jahren für vorsätzliche Steuerhinterziehung gelten. In solchen Fällen kann eine Nachzahlung der Steuer samt Strafzuschlag und Zinsen drohen. Bei schweren vorsätzlichen Fällen ab einer Steuerhinterziehung von einer Million Euro sind Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Eine Selbstanzeige kann unter Umständen eine Möglichkeit sein, um Strafen zu reduzieren oder zu vermeiden. Wir können dich dabei unterstützen! Hier kannst du Kontakt aufnehmen.

Mehr zum Autor: Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Mitinhaber der SIROC Online Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, die ihren Sitz mitten im Herzen der Oberpfalz hat. Von dort aus beraten er und sein Team Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Canva