Steuerberater werden – Die Bestellung zum Steuerberater – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Wann genau bist du eigentlich Steuerberater? Das erfährst du heute.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Steuerberater werden – Die Bestellung zum Steuerberater

Auszug aus dem Video:

Wenn du die schriftliche und mündliche Steuerberaterprüfung bestanden hast, bekommst du eine Bescheinigung darüber. Diese allein hilft dir aber nicht weiter. Du bist dann immer noch kein Steuerberater. Die Bescheinigung ermöglicht dir lediglich den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater zu stellen. Diesen Antrag bekommst du auf der Homepage deiner zuständigen Kammer. Erst wenn du bestellt bist, darfst du als Steuerberater agieren. Außerdem brauchst du Versicherungen (Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, private Krankenversicherung, private Rentenversicherung) und ein polizeiliches Führungszeugnis. Als Steuerberater darfst du keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Hier gibt es natürlich Ausnahmen und Sonderfälle, die man bei der Kammer beantragen muss.

Am 22.03.2019 bin ich nach Nürnberg gefahren, um bestellt zu werden. Das war ein relativ formloser Akt. Man bezeugt vor der Kammer, dass man versichert ist und weist das polizeiliche Führungszeugnis vor. Das Ganze wird bescheinigt, man unterschreibt und das wars im Grunde schon. Es hat vielleicht zwanzig Minuten gedauert und am Ende gibt es noch eine Urkunde. Ein paar Monate später gab es noch ein Fest für alle bestellten Steuerberater, jedoch war ich damals nicht dort.

Die Unterschrift ist sozusagen der Startschuss für dich als Steuerberater. Wenn du um 15:05 Uhr unterschreibst, darfst du erst ab dieser Zeit tätig werden. Um 15:04 Uhr darfst du also noch keine Steuererklärung, Jahresabschlüsse oder sonstiges unterschreiben. Laut Hörensagen gab es einen Steuerberater, der vor der Bestellung unerlaubterweise als solcher tätig wurde und somit gegen das Steuerberatungsgesetz verstoßen hat, was angeblich zum Widerruf seiner Position führte.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay