Steuerberater werden – Die mündliche Prüfung – MEINE Prüfung – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Heute berichte ich vom 31. Januar 2019, der schlimmsten Nacht und dem anstrengendsten Tag meines Lebens. Daran werde ich mich wahrscheinlich auf ewig erinnern.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Steuerberater werden – Die mündliche Prüfung 3 – MEINE Prüfung

Auszug aus dem Video:

Der Brief der Steuerberaterkammer

Am 28.12.2018 bekam ich am Morgen einen Anruf einer Angestellten der Kanzlei, dass ein Brief von der Steuerberaterkammer für mich gekommen ist. Dieser war an die Kanzlei adressiert, deshalb hatte sie mir da Bescheid gegeben. Ich bat sie, ihn gleich zu öffnen und hörte am anderen Ende der Leitung: „Scheiße.“ Ich fragte: „Scheiße, nicht bestanden?“ und sie antwortete: „Nein, Scheiße, du hast bestanden.“ Da dachte ich nur: „Oh Scheiße, jetzt muss ich lernen.“ Denn ich muss zugeben, zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich noch überhaupt nicht auf die mündliche Prüfung vorbereitet, weil es in der schriftlichen nicht so gut gelaufen war. Das wussten die Leute in der Kanzlei auch, deshalb die Reaktion.

Präsenzkurs

Noch am selben Tag rief ich bei meinem Kursanbieter WLW Bamberg an und buchte kurzfristig einen Platz. Ferienwohnungen gab es keine mehr, also musste ich ins Hotel. Schon am 3. Januar war ich vor Ort und führte Prüfungssimulationen und ähnliches durch. Von Bamberg aus ging es am 30. Januar nach Nürnberg, wo ich noch eine Nacht verbracht hab. Am nächsten Morgen ging es dann direkt zur Prüfung. Ihr könnt euch vorstellen, wie angespannt die wenigen Wochen im Vorfeld für mich waren.

Kurz vor der Prüfung

Im Aufenthaltsraum der Prüflinge herrschte bei vier Leuten eine Mischung aus Galgenhumor und purer Panik. Zwei Prüflinge mit den Noten 3,5 und 4,33 waren vertreten und der dritte wusste gar nicht, welche Prüfungsnote er hat, weil er es gar nicht wissen wollte. Seine Frau hatte nur den Brief öffnen und sagen dürfen, ob er bestanden hatte oder nicht. Er meinte, es hätte ihn im Bezug auf die mündliche Prüfung zu sehr unter Druck gesetzt, zu wissen, dass er beispielsweise eine 4,5 hatte und somit ein Wackelkandidat gewesen wäre. Der Prüfling mit der Note 3,5 war relativ entspannt und hatte auch schon den WP vorher gemacht. Es war also Prüfungserfahrung in großem Umfang vorhanden. Der Rest war eher angespannt.

Kurzvortrag

Da man nach dem Alphabet aufgerufen wurde, kam ich als erstes dran. Was ich schon in den letzten Videos gesagt habe, möchte ich an dieser Stelle nochmal erwähnen: Macht nicht den Fehler, die Themen Berufsrecht oder AO bei der Vorbereitung auszuschließen! Bei Nürnberg ist über die AO immer mindestens ein Thema dabei. Solltet ihr nur blöde Themen haben, habt ihr mit der AO zumindest die Möglichkeit, euch ein bisschen was zu erkämpfen. Bei mir war das erste Thema die Haftung des Steuerberaters, das zweite ein AO Thema, an das ich mich im Detail leider nicht mehr erinnere, und das dritte war die selbständige Tätigkeit von der Gründung bis zur Geschäftsaufgabe. Man sollte den kompletten Ablauf erklären. Das Thema hab ich gewählt und mir dann auf meinen Karteikarten, die ich mitgebracht habe, die Notizen dazu gemacht. Mein Tipp: Informiert euch auf jeden Fall vorher, welche Hilfsmittel bei der Vorbereitung zugelassen sind. Bei einigen Kammern sind deutsche Gesetzte bei der Vorbereitung nicht zugelassen, jedoch bei der Fragerunde schon.

Ich hatte den Vorteil, schon öfter vor Menschen gesprochen zu haben, was meine Nervosität etwas dämpfen konnte, obwohl mein Puls die ganze Zeit über sehr hoch war, weil eben diese sechs Stunden über Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden. Da muss man wirklich sagen: Das geht sehr an die Substanz. Nach dem Kurzvortrag war bei mir die erste Nervosität vorbei. Dieser Vortrag muss sitzen und stellt sozusagen das Einstiegstor dar.

Der erste Teil dauerte etwa zehn bis fünfzehn Minuten, weil ich ja erst mal reingegangen bin, meine Sachen hergerichtet hab, mich die Prüfer gefragt haben, ob ich gesundheitlich fit bin und sozusagen ein bisschen „Blabla“ stattgefunden hat. Dann ging es los mit dem Vortrag und anschließend begab ich mich wieder in den Warteraum. Als der letzte Prüfling durch war, gab es eine kleine Pause. Ich muss sagen, ich hab es schon genossen, der erste gewesen zu sein, weil ich so zwischen dem Vortrag und der Fragerunde Zeit hatte, um wieder runterzukommen. Ich konnte in Ruhe reflektieren, wie es ablief, was sich in meinem Kopf etwa so angehört hatte: „Okay, der Vortrag lief gut, du hast den Aufbau richtig erklärt von der Anzeige bis hin zur Kleinunternehmerregelung. Du bist zur Steuererklärung gegangen, Gewinnermittlung, Wahlrechte, hast auch die Frage, ob Zollversteuerung auch in der Umsatzsteuer ist, behandelt. Du hast alles gut erklärt.“ Das hat mir ein bisschen Ruhe gegeben. Es ist also nicht schlimm, wenn du der erste beim Vortrag bist. Nutze die Zeit einfach sinnvoll, um dich runterzuholen und wenn es nicht ganz so gut gelaufen ist, kannst du dir Mut zureden, es in der Fragerunde besser zu machen.

Fragerunden

Diese können zwischen hart und soft wechseln. Bei uns fing es mit dem Thema Berufsrecht an, allgemeine Pflichten, Unabhängigkeit, Gesellschaftsformen, die eine Steuerberatungsgesellschaft haben kann, also Einzelunternehmen, Praxen usw. Auch das Thema Versicherungssummen war relevant. Das waren richtige Basics, die in jedem Vorbereitungsheft für die Steuerberaterprüfung behandelt werden, deshalb saßen diese Themen auch schon gut.

Die zweite und dritte Fragerunde war schon etwas heftiger. Da ging es um Bilanzsteuerrecht, Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Es folgte eine ausführliche Runde über das Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht und am Ende kam das Thema Berufsrecht, das es in sich hatte. Es waren auch Fragen zum Thema Umsatzsteuerreingeschäft, Bilanzsteuerrecht, Bewertung von Wirtschaftsgütern im Handels- und Steuerrecht, und auch so Sachen wie § 21 EStG im Bezug auf die 66 % dabei. Letzteres klingt zwar leicht, aber ich hab mich da verlesen und gesagt, dass es nur bei nahen Angehörigen gilt. Die Prüferin war so nett und hat gefragt: „Haben Sie das Gesetz gelesen?“, ich sagte: „Ja.“, und sie meinte: „Lesen Sie es nochmal.“ Dann durfte ich meine Aussage widerrufen und mich korrigieren.

Als Tipp: Auch wenn du bei der Fragerunde gerade nicht dran bist, blättere trotzdem im Gesetz mit, denn bei einer von uns kam es zu folgendem Fall:

Prüfer fragte: „Wie ist das mit dem Stammkapital einer GmbH? Wie hoch muss das sein?“
Prüfling: „25.000 €“.
Prüfer: „Muss das voll eingezahlt werden?“
Das konnte der Prüfling dann nicht gleich beantworten, weil sie im Gegensatz zu uns die ganze Zeit nicht mitgeblättert hatte. Das war wohl auch dem Prüfer aufgefallen und deshalb stellte er diese kleine Falle. Hätte sie gleich die richtige Seite offen gehabt, hätte sie die Antwort eins zu eins ablesen können. So fragte der Prüfer, ob denn jemand anderes diese Frage beantworten könnte.

Blättere immer mit, um zu zeigen, dass du mitarbeitest. Bei einigen Kammern bekommt man die Gesetze vor Ort gestellt, bei anderen Kammern könnt ihr eure eigenen Gesetze mitbringen. Die Prüfer haben uns immer wieder die Chance gegeben, durchzukommen und wenn sie gemerkt haben, dass gar nichts kommt, haben sie nachgebohrt.

Die Playlist zu allen Videos der Reihe „Steuerberater werden“ findest du hier.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

Die Partner von Finanzgeflüster sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Du willst weitere Informationen?

Disclaimer: Der Autor und Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor und Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

**Bei einigen Links im Artikel handelt es sich teilweise um Affiliate-Links, die uns helfen dieses Projekt zu finanzieren. Wir gehne damit sehr verantwortungsvoll um und empfehlen nur Dienstleistungen und Produkte, die die Autoren selbst nutzen und die sie sich mir selbst empfehlen würden.**

Bildquelle: Pixabay