Steuerfalle Pflegeheim – Was du wissen solltest! – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Die Menschen werden immer älter. Folglich suchen immer mehr Kinder für ihre Eltern ein Pflegeheim. Die teilweise entstehenden Mehrkosten müssen sie selbst übernehmen, weil die Rente der Eltern oft nicht ausreicht. Nun gab es ein Urteil, welches zum Nachteil vieler Kinder ist, die für ihre Eltern die Kosten übernehmen.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Steuerfalle Pflegeheim – Was du wissen solltest!

In diesem Video erklärte ich dir, warum die Kostenübernahme des Pflegeheims zur Steuerfalle werden kann.

Auszug aus dem Video:

In meinen Videos habe ich ja des Öfteren die Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 EStG angesprochen. Derjenige, der Mehrkosten durch beispielsweise Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. geringfügig Beschäftigte im Haushalt hat, kann bis zu 20 % maximal 4.000 € steuerlich geltend machen. Es gibt jedoch noch einige Problemfelder, wie z. B. wenn die Kinder für ihre Eltern die Kosten übernehmen. Am 03.04.2019 unter dem Aktenzeichen VI R 19/17 hat der BFH ein sehr weitreichendes Urteil gesprochen. Der § 35a Abs. 2 EStG greift nur, wenn es sich um die eigene Unterbringung handelt. Wenn die Eltern das Pflegeheim selbst bezahlen, können nur die eigenen Kosten abgesetzt werden, nicht aber, wenn diese Kosten von den Kindern getragen wurden. Das hat das hessische Finanzgericht am 28.02.2017 unter dem Aktenzeichen 9 K 400/16 abgelehnt, dass diese Möglichkeit als Sohn oder Tochter besteht, diese Kosten geltend zu machen.

Wenn man die Eltern in einem Pflegeheim unterbringt, sollte man darauf achten, dass diese in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen, um steuermindernd etwas durchzubringen.

Ein Tipp für die Praxis, wie man das Ganze etwas umgehen kann: Sollten die Eltern steuerpflichtiges Einkommen haben, wäre es die beste Option, wenn die Kinder schenkungsweise einen Betrag an die Eltern oder Großeltern leisten und diese die Kosten dann selbst tragen. Dadurch hätten die Heimbewohner den Steuerabzug, mit dem sie ihre Steuerlast reduzieren können.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

Die Partner von Finanzgeflüster sind:

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Bildquelle: Pixabay