STEUERKLASSE 6: Wer gehört zum Sonderfall? | Steuern mit Kopf

Steuerklasse 6

Steuerberater Roland Elias erklärt auf „Steuern mit Kopf“ das Steuerrecht in Deutschland für jeden und einfach verständlich. Die Steuerklasse 6 ist ein Sonderfall. Wer sie bekommt und welche Freibeträge es gibt, erfährst du in diesem Video.

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STEUERKLASSE 6: Wer gehört zum Sonderfall?

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In Deutschland wird die Steuerklasse 6 angewendet, wenn eine Person neben ihrem Hauptjob einen weiteren Job ausübt. In dieser Steuerklasse gibt es keine Freibeträge, wodurch das Einkommen aus dem Zweitjob einem höheren Steuersatz unterliegt. Es ist daher wichtig, die finanziellen Auswirkungen sorgfältig zu planen, da die Abzüge entsprechend höher ausfallen können. Eine gute Steuerberatung kann helfen, die Steuerbelastung in dieser Situation zu optimieren.

Mehr zum Autor: Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Mitinhaber der SIROC Online Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, die ihren Sitz mitten im Herzen der Oberpfalz hat. Von dort aus beraten er und sein Team Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Canva