Warum du jeden Beleg aufheben solltest

Mittlerweile sind wir schon ein bisschen ins digitale Zeitalter vorgestoßen. Das E-Mail-Postfach quillt teilweise über vor Rechnungen. Doch an der ein oder anderen Stelle kommt man nicht um einen Papierbeleg drumherum. In diesem Artikel erkläre ich dir, warum du jede Rechnung aufheben solltest.

Die erste Frage meiner Neumandanten ist stets: „Was kann ich alles von der Steuer absetzen?“

Meine Gegenfrage ist: „Welche Belege haben Sie denn?“

Es bringt einem nichts, wenn man die Steuererklärung für 2019 oder später dann für 2020 macht, und dann gar keine Belege hat. Die Leute wollen das immer für die Zukunft wissen, aber man kann auch in der Vergangenheit Steuern sparen, sofern man eben die passenden Belege vorweisen kann. Oft kommen auch Unternehmensgründer zu mir. Nehmen wir mal einen Blogger als Beispiel. Diesen Blog hat er letztes Jahr gestartet. Für den Blog braucht er einen Laptop, den er Anfang letztes Jahr gekauft hat. Da kam die Frage auf: „Wo ist die Rechnung?“ So ein Laptop kann schnell an die 1.000 € kosten und macht beim Steuern reduzieren natürlich einen erheblichen Unterschied.

Du solltest auch vermeintlich kleine Belege aufheben, wie zum Beispiel fürs Porto. Ich hatte oft den Fall bei Selbstanzeigen, wo Privatpersonen massiv auf eBay verkauft haben und irgendwann das Finanzamt kam und sagte: „Entschuldigung, aber das ist ein gewerblicher eBay-Handel!“ Die hatten dann fast 1.000 € nur Portokosten, hatten aber keinen einzigen Beleg dafür aufbewahrt. Jetzt sind 6,90 € Porto einzeln betrachtet nicht viel, in Summe macht es aber sehr viel aus.

Auch wenn das Finanzamt zu einer anderen Einschätzung kommt, hast du mit Belegen immer die Möglichkeit, dem Finanzamt etwas entgegenzusetzen. Mit dem Beispiel des gewerblichen eBay-Handels kannst du mit Belegen dein steuerpflichtiges Einkommen reduzieren.

Dasselbe war im Bereich Kryptowährungen der Fall, wo viele gesagt haben: „Das ist doch eh alles steuerfrei, da muss man doch nichts aufheben.“ Das Problem hatten dann diejenigen, die sechsstellige Beträge auf ihre Bankkonten ausgezahlt haben und eine Meldung von der Bank ans Finanzamt weitergegangen ist. Da hat das Finanzamt gesagt: „Hm, wartet mal. Das ist doch ein gewerblicher Kryptowährungshandel und kein privater mehr!“ Vielleicht wurde auch Mining betrieben, weshalb folglich eine steuerpflichtige Einkunft vorliegt.

Man muss immer daran denken, dass man Gewinne nur dann reduzieren kann, wenn man Belege hat, die man gegenüberstellen kann. Das können wie gesagt kleine Belege sein, wie für Porto bei eBay-Verkäufen, CSV-Dateien aus dem Handel der Kryptowährungen oder der Mietvertrag deiner Vermietung. Kleine Summen über einen längeren Zeitraum hinweg können in Summe einen enormen Steuerspareffekt schaffen.

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