Zuhause im Glück – Zuhause im Unglück – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Warum es auch „Zuhause im Unglück“ bedeuten kann, erfährst du im heutigen Artikel.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Zuhause im Glück – Zuhause im Unglück

Zuhause im Glück, oder wie man in der Steuerbranche auch sagt: Zuhause im Unglück. Was es damit auf sich hat, erfährst du in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Ihr kennt alle diese Gaming-Shows. Das fängt an bei „Schlag den Raab“, geht über „Zuhause im Glück“ bis hin zu vielen anderen Sendungen. Das Format „Zuhause im Glück“ ist eine Sendung, bei der Familien, die meist einen Schicksalsschlag erlebt haben, von einem Moderator besucht werden, im Anschluss das marode Haus modernisiert und teils umgebaut wird, was dazu führt, dass die Steuerpflichtigen einen Vorteil erwirtschaften. Wie ist das Ganze steuerlich einzuordnen?

Das Finanzgericht Köln hatte am 28.02.2019 ein Urteil zu fällen zum Thema „Zuhause im Glück“. Man hat hier diverse Möglichkeiten durchgespielt.

Zuerst kam den Beamten die Frage nach der gewerblichen Tätigkeit in den Sinn. Diese konnte schnell ausgeschlossen werden, weil in diesem Fall die Wiederholungsabsicht fehlt und der Steuerpflichtige in diesem Zusammenhang nicht gewerblich tätig und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen wird.

Die nächste Frage war nach den Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, was weitreichende Folgen haben sollte. Hier ist es nämlich schon so, dass den Familien ein geldwerter Vorteil zugeflossen ist, welcher zu besteuern ist, und zwar als Sachbezüge. Diese müssen in Höhe der Bauleistungen ermitteln werden, die durch die Handwerker vorgenommen wurden.

Als Beispiel wäre also hier der Gesamtwert der Leistung zu ermitteln. Belaufen sich also die Kosten auf 100.000 € inklusive Personal und Materialkosten, dann müsste dieser Betrag in der Steuererklärung angegeben werden. Das würde dazu führen, dass in diesem Fall auf die 100.000 € Steuern von bis zu 45 % anfallen können.

Übrigens sind in den meisten Verträgen dieses Formats auch Passagen enthalten, welche klar darauf hinweisen, dass man einen Steuerberater konsultieren soll. Somit wäre auch das Format „Zuhause im Glück“ nicht haftbar, da hier die Hinweispflichten erfüllt wurden. Damit lässt sich also festhalten, dass „Zuhause im Glück“ auch zum Unglück werden kann, wenn man es nicht in der Steuererklärung angibt.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay